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Vorarlberg will wie Burgenland pflegende Angehörige anstellen – bezahlt sie aber schlechter

Vorarlberg übernimmt das burgenländische Pflege-Modell// Bild: pexels/Andrea Piacquadio

Im Burgenland bekommen pflegende Angehörige bei 40 Stunden pro Woche 2033,50 Euro netto im Monat. Jetzt will auch Vorarlberg das Pflege-Erfolgsmodell übernehmen. Im Burgenland selbst wird es ausgeweitet: Künftig sollen sich auch Freunde oder Nachbarn, die nahestehende Personen pflegen, beim Land anstellen lassen können. 

Seit 2019 können sich pflegende Angehörige im Burgenland vom Land anstellen lassen. Mit dem innovativen Modell war das Burgenland unter Federführung von Landeshauptmann Hans Peter Doskozil österreichweiter Vorreiter. Seitdem wollen immer mehr Städte und Länder pflegende Angehörige beim Land oder der Stadt anstellen. Mit Vorarlberg übernimmt jetzt sogar ein ÖVP-geführtes Bundesland das SPÖ-Modell. Im Burgenland selbst sollen künftig nicht nur Familienangehörige, sondern auch pflegende Vertrauenspersonen beim Land angestellt werden können.

Burgenland baut Modell aus: Auch pflegende Vertrauenspersonen können sich künftig beim Land anstellen lassen

Die burgenländische Landesregierung baut ihr Pflege-Erfolgsmodell aus: Ab 2024 sollen sich nicht nur Familienangehörige, sondern auch Vertrauenspersonen beim Land anstellen lassen können. Damit muss man nicht mehr zwingend mit der Person, die man pflegt, verwandt sein. Auch Nachbarn oder Freunde, die pflegebedürftige Personen betreuen, können sich künftig beim Land anstellen lassen. Sie bekommen ein Monatsgehalt von 2.033,50 Euro für 40 Stunden pro Woche inklusive Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Außerdem sind sie sozial- und krankenversichert.

Durch die Anstellung pflegender Angehöriger konnte die burgenländische Landesregierung in den letzten Jahren bereits das Pflegesystem entlasten. Gleichzeitig konnte sie damit die Armut bekämpfen. Denn wer Angehörige pflegt, macht dafür meist Abstriche beim Beruf und landet nicht selten in der Armut. Mit der Ausweitung des Modells auf Vertrauenspersonen können in Zukunft „noch mehr Burgenländerinnen und Burgenländer zu Hause betreut werden“, so SPÖ-Klubobmann Roland Fürst in einer Aussendung. 

Gleichzeitig errichtet die Landesregierung im Burgenland 71 neue Pflegestützpunkte. Diese erleichtern eine wohnortnahe Pflege. Menschen, die auf eine professionelle Pflege angewiesen sind, müssen dann weniger häufig in ein Alters- oder Pflegeheim ziehen. Stattdessen können sie so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden „in Würde altern“, so Fürst. 

Pflege in Vorarlberg: ÖVP-Wallner will nur Angehörige von Menschen mit Behinderung beim Land anstellen

Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) will das burgenländische Erfolgsmodell jetzt auch im Ländle einführen. Allerdings soll in Vorarlberg nicht jeder Angehörige die Möglichkeit bekommen, sich vom Land anstellen zu lassen. Eine Anstellungsmöglichkeit soll es nur für Familienangehörige geben, „die eine Betreuung von Menschen mit Behinderung übernehmen müssen“, erklärte Wallner am Montag bei einer Pressekonferenz. Im Burgenland kann sich dagegen jede Person beim Land anstellen lassen, die einen Angehörigen ab Pflegestufe drei aufwärts pflegt. 

Außerdem soll sich das Vorarlberger Modell am Kollektivvertrag für Assistenzkräfte orientieren. Pflegende Angehörige müssten also mit einem niedrigeren Einstiegsgehalt als im Burgenland rechnen. Dort bekommen sie von Anfang an 2033 Euro netto für 40 Stunden pro Woche.

Dafür sollen sich in Vorarlberg zukünftig auch Krisenpflegeeltern beim Land anstellen lassen können. Das sind Eltern, die Babys oder Kleinkinder aus schwierigen Familienverhältnissen für eine bestimmte Zeit übernehmen. Im Burgenland ist das bereits seit 2021 möglich.

AK Vorarlberg hätte lieber ALLE pflegenden Angehörigen angestellt 

Für Bernhard Heinzle, Präsident der Arbeiterkammer Vorarlberg, ist das nun vorgestellte Modell „ein erster Schritt“. Jedoch würde die AK lieber allen Angehörigen von pflegebedürftigen Menschen die Möglichkeit geben, sich beim Land anstellen zu lassen. Mit dem aktuellen Modell können das nur Angehörige von Menschen mit Behinderung oder Krisenpflegeeltern. 

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Hypo Noe Gruppe, CC BY-SA 2.0 DE , via Wikimedia Commons

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