Kommentare zu: Wegen Teuerung sind faire Pensionen in Gefahr: “OÖ-LH Stelzer muss diese Entwicklung sofort stoppen!” https://neuezeit.at/pensionen-absichern-oberoesterreich/ Nachrichten, Analysen, Hintergründe Fri, 21 Apr 2023 12:50:12 +0000 hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.6.1 Von: Ernst https://neuezeit.at/pensionen-absichern-oberoesterreich/#comment-3950 Mon, 20 Mar 2023 19:30:21 +0000 https://neuezeit.at/?p=18672#comment-3950 Wegen der seit 2022 historisch höchsten Inflationsraten muss die Abschaffung der Aliquotierung der Pensionen unbedingt auch rückwirkend für 2022-Pensionierungen gelten, wenn zwischen letzter KV-Erhöhung und erster Pensionsanhebung mehr als 6 Monate liegen: Aktuell sind die Neu-Pensionisten, welche zwischen 1.7.2022 und 31.10.2022 in Pension gingen, die einzige Gruppe in Ö., bei welchen die Inflation nur zu weniger als 50% abgegolten wird. Wer am 1.8.2022 in Pension ging & am 1.11.2021 die letzte KV-Erhöhung hatte, bekam – 14 Mon. nach der letzten Inflationsabgeltung – am 1.1.2023 nur 50% von 5,8%, also 2,9 % Pensionserhöhung. Der daraus lebenslang resultierende Verlust bei 2100€ Nettopension, Pensionsantritt mit 65 und Ableben mit 95 macht über 30000 € aus.

Bitte an die Seniorenvertreter Dr. Peter Kostelka, Ingrid Korosec, NR-Präs. i.R. Univ. Prof. Dr. Andreas Khol., Landesrätin Birgit Gerstorfer, LH a.D. Dr. Josef Pühringer, an den Österreichischen Seniorenrat und Sozialminister Johannes Rauch:
Die Seniorenvertreter und Sozialminister Johannes Rauch müssen unbedingt auch rückwirkend für 2022 den besorgniserregenden Zustand beenden, dass sehr viele Neu-Pensionisten als einzige große Gruppe in Österreich die Inflation 2022 nur zu weniger als 50% abgegolten bekamen:
Bitte sorgen sie für Fairness auch für diese Gruppe, indem für alle 2022-Neupensionisten, bei welchen die letzte KV-Erhöhung mehr als 6 Monate vor dem 1.1.2023 war, die Pensionsanhebung per 1.1.23 rückwirkend von 2,9 auf 5,8 % korrigiert wird. Ganz gerecht wäre es, wenn die Erhöhung 14/12 von 5,8% wäre, wenn die letzte Inflationsabgeltung (1.11.2021) am 1.1.23 schon 14 Monate zurückliegt. Das heißt, die Höhe der ersten Pensionserhöhung müsste zu den Monaten zwischen erster Pensionserhöhung und letzter KV-Erhöhung vor der Pensionierung proportional sein.

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