Kommentare zu: Faire Pensionserhöhung für alle statt Sternzeichenpension: Kaiser stellt Ultimatum an ÖVP und Grüne https://neuezeit.at/sternzeichenpension-verfassungsbeschwerde/ Nachrichten, Analysen, Hintergründe Fri, 24 Mar 2023 05:38:07 +0000 hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.6.1 Von: Bärbl https://neuezeit.at/sternzeichenpension-verfassungsbeschwerde/#comment-4004 Fri, 24 Mar 2023 05:38:07 +0000 https://neuezeit.at/?p=18475#comment-4004 Dieses unsagbare , von Kurz & Co erfundene Diebstahls-Gesetz ist 2021 ruckzuck in Kraft getreten.
Alle ab quasi Februar 2021 in Pension gegangenen Menschen sind nun in einen lebenslänglichen finanziellen Nachteil geraten, alle, ausnahmslos.
Es muss erreicht werden, dass dies bis zum Tag 1 der “Sternzeichenberechnung” rückgängig gemacht wird, sämtliche seither stattgefundenen Anpassungen neu und korrekt berechnet werden, nachbezahlt werden.
Alles andere – z.b. rückgängig ab 2022 würde Pensionisten des Jahres 2021 ggü anderen erst recht wieder diskriminieren.

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Von: Ernst https://neuezeit.at/sternzeichenpension-verfassungsbeschwerde/#comment-3952 Mon, 20 Mar 2023 20:20:55 +0000 https://neuezeit.at/?p=18475#comment-3952 Wegen der seit 2022 historisch höchsten Inflationsraten muss die Abschaffung der Aliquotierung der Pensionen unbedingt auch rückwirkend für 2022-er-Pensionierungen gelten: Aktuell sind die Neu-Pensionisten, welche im 2. Halbjahr 2022 in Pension gingen, die einzige Gruppe in Österreich, bei welchen die Inflation nur zu weniger als 50% abgegolten wird. Wer am 1.8.2022 in Pension ging & am 1.11.2021 die letzte KV-Erhöhung hatte, bekam – 14 Mon. nach der letzten Inflationsabgeltung – am 1.1.2023 nur 50% von 5,8%, also 2,9 % Pensionserhöhung. Der daraus lebenslang resultierende Verlust bei 2100€ Nettopension, Pensionsantritt mit 65 und Ableben mit 95 macht über 30000 € aus.
Bei höheren Nettopensionen als 2100 € pro Monat, sind auch die lebenslang resultierenden Verluste aliquot höher als über 30000 €.

Die Neu-Pensionisten 2022 bemerkten das erst Monate nach ihrer Pensionierung und hatten bei der Wahl eines möglichst späten Pensionierungszeitpunktes darauf vertraut, dass die erste Pensionserhöhung am 1.1.2023 fair die Inflation zur Gänze abdeckt. Daher werden wohl die wenigsten deshalb das bei diesem ungerechten System “Logische” getan haben, nämlich schon am 1.12.2021 oder am 1.1.2022 (gleich nach der KV-Erhöhung am 1.11.2021) statt erst am 1.8.2022 mit 65 Jahren in Pension zu gehen.
Diese Kürzung der ersten Pensionserhöhung auf 50% von der Inflation bei mehr als 6 Monaten zwischen letzter KV-Erhöhung und erster Pensionsanhebung ist eine grobe Ungleichbehandlung mit allen anderen berufstätigen und schon länger pensionierten Personengruppen in Österreich und auch mit den am 1.1.2022 pensionierten Personen und daher verfassungswidrig.

Wenn daher nicht Landeshauptmann Peter Kaiser mit der SPÖ stellvertretend für die Neupensionisten im Sinn des Gutachtens von Verfassungsrichter und Arbeits- und Sozialrechtsexperten Rudolf Müller eine Verfassungsbeschwerde einbringt, müssten dies tausende 2022-er Neupensionisten selbst tun und einzeln Klagen einreichen. Administrativ einfacher für Regierung und Jung-Pensionisten wäre es, wenn die Seniorenvertreter die Bundesregierung auf diese grobe Ungerechtigkeit bei der Pensionserhöhung per 1.1.2023 hinweisen und rückwirkend eine Reparatur der Regelung erreichen könnten:

Bitte an die Seniorenvertreter Dr. Peter Kostelka, Ingrid Korosec, NR-Präs. i.R. Univ. Prof. Dr. Andreas Khol., Landesrätin Birgit Gerstorfer, LH a.D. Dr. Josef Pühringer, an den Österreichischen Seniorenrat und Sozialminister Johannes Rauch, sowie an Bundeskanzler Karl Nehammer:

Die Seniorenvertreter und Sozialminister Johannes Rauch müssen unbedingt auch rückwirkend für die betroffenen 2022-er-Neupensionisten den besorgniserregenden Zustand beenden, dass sehr viele Neu-Pensionisten als einzige große Gruppe in Österreich die Inflation 2022 nur zu weniger als 50% abgegolten bekamen:
Bitte sorgen sie für Fairness und verfassungsgemäße Gleichbehandlung auch für diese Gruppe, indem für alle 2022-Neupensionisten, bei welchen per 1.1.23 die letzte KV-Erhöhung vor mehr als 12 Monaten erfolgt ist, die Pensionsanhebung per 1.1.23 rückwirkend von 2,9 auf 5,8 % korrigiert wird. Ganz gerecht wäre es, wenn die Erhöhung 14/12 von 5,8% wäre, wenn die letzte Inflationsabgeltung (1.11.2021) am 1.1.23 schon 14 Monate zurückliegt. Das heißt, die Höhe der ersten Pensionserhöhung müsste zu den Monaten zwischen erster Pensionserhöhung und letzter KV-Erhöhung vor der Pensionierung proportional sein.

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