Pflegegeld - NeueZeit.at https://neuezeit.at/tag/pflegegeld/ Nachrichten, Analysen, Hintergründe Thu, 07 Dec 2023 14:07:38 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.6.1 https://neuezeit.at/wp-content/uploads/2022/07/cropped-NZ-Tab-Img-32x32.png Pflegegeld - NeueZeit.at https://neuezeit.at/tag/pflegegeld/ 32 32 116639545 Gehalt, Urlaubsvertretung, Ausbildung: So funktioniert die Anstellung pflegender Angehöriger im Burgenland https://neuezeit.at/pflegende-angehoerige-burgenland/ https://neuezeit.at/pflegende-angehoerige-burgenland/#respond Wed, 06 Dec 2023 16:00:56 +0000 https://neuezeit.at/?p=22785 Pflegende Angehörige: Wer im Burgenland Familienangehörige oder Bekannte pflegt, kann sich vom Land dafür anstellen lassen. Die Pflegenden haben dann Anspruch auf Urlaub und Krankenstand, außerdem sind sie pensionsversichert. Aber wie funktioniert das genau? Brauche ich dafür eine Ausbildung? Wie viel verdiene ich? Und wer kümmert sich um Oma, wenn ich auf Urlaub bin? Wer […]

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Pflegende Angehörige: Wer im Burgenland Familienangehörige oder Bekannte pflegt, kann sich vom Land dafür anstellen lassen. Die Pflegenden haben dann Anspruch auf Urlaub und Krankenstand, außerdem sind sie pensionsversichert. Aber wie funktioniert das genau? Brauche ich dafür eine Ausbildung? Wie viel verdiene ich? Und wer kümmert sich um Oma, wenn ich auf Urlaub bin?

Wer im Burgenland einen Familienangehörigen oder Bekannten pflegt, kann sich beim Land anstellen lassen. Aber wie hoch ist eigentlich mein Gehalt als pflegender Angehöriger? Muss das alles die Person zahlen, die ich pflege? Und was passiert, wenn ich krank werde, oder in Urlaub fahre? Muss meine Oma dann selbst schauen, wie sie zurechtkommt? (Spoiler: Nein, muss sie nicht). Hier gibt’s die wichtigsten Fragen und Antworten zum Anstellungsmodell für pflegende Angehörige. 

Ich möchte von einem Verwandten oder Bekannten gepflegt werden. Was sind die Bedingungen?

Jede Person, die einen Pflegebedarf von Pflegestufe drei oder höher hat, kann von einem Verwandten, Freund oder Nachbarn gepflegt werden. Dieser erhält dafür ein Gehalt vom Land.

Bisher musste man mit der Person verwandt sein, die man pflegt. Ab 2024 gilt das nicht mehr: Dann können auch Freunde oder Nachbarn die Pflege übernehmen und sich beim Land anstellen lassen.

Als pflegebedürftige Personen kommen nicht nur ältere Menschen infrage: Auch pflegebedürftige Kinder können von Angehörigen (meistens den eigenen Eltern) oder anderen Bezugspersonen gepflegt werden. Wer die Pflege des Kindes übernimmt, kann sich dafür beim Land anstellen lassen.

Die Regelung gilt auch für sogenannte Krisenpflegeeltern. Das sind Eltern, die Kinder aus schwierigen Familienverhältnissen für eine bestimmte Zeit bei sich aufnehmen. Das Gleiche gilt für Personen, die sich um unbegleitete minderjährige Flüchtlinge kümmern.

Ich möchte jemanden pflegen! Was sind die Voraussetzungen?

Im Burgenland muss sich der pflegende Angehörige im erwerbsfähigen Alter befinden. In Österreich ist man das ab 15 Jahren. Außerdem muss man eine Pflege-Grundausbildung absolvieren. Diese dauert 100 Stunden und ist kostenlos. Wer in seinem Leben bereits eine ähnliche oder höherwertige Pflege-Ausbildung absolviert hat, kann sich die Grundausbildung sparen.

Eine Ausnahme gibt es für Pensionisten: Wenn sie im Alter noch fit genug sind, um andere zu pflegen, können sie das zwar tun – ein Monatseinkommen vom Land erhalten sie dafür aber nicht. Allerdings können sie stattdessen eine Förderung beantragen, wenn das Netto-Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen unter 1.700 Euro liegt.

Was verdiene ich, wenn ich einen Verwandten oder Bekannten pflege? 

Das Gehalt orientiert sich am burgenländischen Mindestlohn. Bei Vollzeit sind das knapp über 2.000 Euro netto. Wie viele Stunden man pro Woche arbeiten muss, hängt von der Pflegestufe der pflegebedürftigen Person ab. So sieht das Gehaltsschema aus: 

  • Pflegestufe 3: 20 Stunden/Woche, 1.204,11 Euro netto 
  • Pflegestufe 4: 30 Stunden/Woche, 1.638,33 Euro netto 
  • Pflegestufe 5 bis 7: 40 Stunden/Woche, 2.033,50 Euro netto 

Wie bei jeder anderen Anstellung auch gibt es 14 Gehälter im Jahr sowie fünf Wochen Urlaub. 

Muss die Person, die ich pflege, etwas zahlen? 

Ja, aber nur einen Teil des Gehalts. Dieser Selbstbehalt besteht aus zwei Teilen: Zum einen – je nach Pflegestufe – aus einem bestimmten Anteil des Pflegegeldes: 

  • Pflegestufe 3: 90 Prozent des Pflegegeldes 
  • Pflegestufe 4: 80 Prozent des Pflegegeldes 
  • Pflegestufe 5 bis 7: 60 Prozent des Pflegegeldes

Zum anderen muss die Person, die man pflegt, einen bestimmten Teil ihres Einkommens (z.B. Pension) zahlen. Und zwar den Teil, der über dem Richtsatz des burgenländischen Sozialhilfegesetzes liegt. Wie hoch dieser Richtsatz ist, hängt von verschiedenen Dingen, wie Alter oder Haushaltsgröße ab. Die genauen Faktoren kann man hier nachlesen.

Den Rest des Gehalts zahlt das Land.

Was passiert, wenn ich krank werde oder in Urlaub fahre? 

Wie alle anderen Angestellten auch hat man als pflegender Angehöriger Anspruch auf Urlaub und Krankenstand. Die pflegebedürftige Person muss dann natürlich nicht selbst schauen, wie sie zurechtkommt. Denn in so einem Fall stellt das Pflegeservice Burgenland einen Ersatz-Pfleger zur Verfügung. Die pflegebedürftige Person muss dafür nichts extra zahlen. 

Sind noch Fragen offen? Über das Pflegeberatungstelefon 05 09 44 1111 erhalten Sie alle wichtigen Informationen zum Anstellungsmodell für pflegende Angehörige. Genaue Informationen gibt es außerdem auf der Website der Sozialen Dienste Burgenland.

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Keine Anpassung an die Teuerung: De facto kürzt die Regierung seit Jahren die Sozialleistungen https://neuezeit.at/familienbeihilfe-oesterreich-inflation/ https://neuezeit.at/familienbeihilfe-oesterreich-inflation/#respond Mon, 24 Jan 2022 13:03:20 +0000 https://neuezeit.at/?p=10937 Die österreichischen Regierungen kürzen die Sozialleistungen de facto seit Jahren, weil sie Familienbeihilfe, Pflegegeld und Co nicht oder zu wenig an die Inflation anpassen. So kann sich heute eine Familie, die Beihilfe bezieht, um 40% weniger leisten als noch vor 20 Jahren. Das Momentum-Institut schlägt eine Koppelung der Sozialleistungen an die jährliche Teuerungsrate vor. Jedes […]

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Die österreichischen Regierungen kürzen die Sozialleistungen de facto seit Jahren, weil sie Familienbeihilfe, Pflegegeld und Co nicht oder zu wenig an die Inflation anpassen. So kann sich heute eine Familie, die Beihilfe bezieht, um 40% weniger leisten als noch vor 20 Jahren. Das Momentum-Institut schlägt eine Koppelung der Sozialleistungen an die jährliche Teuerungsrate vor.

Jedes Jahr steigt die Teuerungsrate: Brot, Kaffee oder ein Besuch beim Friseur – alles wird etwas teurer. Laut einer Prognose der österreichischen Nationalbank wird das Leben in Österreich 2022 um 3,2% mehr kosten als noch im Jahr zuvor.

Die Regierung kürzt zwar nicht aktiv, aber durch ihr Untätigkeit nimmt sie eine quasi Kürzung der Sozialleistungen in Kauf. Gerade Sozialleistungen werden oft jahrelang nicht oder nur sporadisch an die Inflation angepasst.

Das Momentum-Institut hat nun anhand der Familienbeihilfe, der Studienbeihilfe und des Pflegegeldes den realen Wertverlust der Sozialleistungen errechnet. Wie viel ist der Geldbetrag der Sozialleistungen im Vergleich zum Jahr 2000 heute noch wert?

Familienbeihilfe und Co haben in Österreich wegen der Inflation massiv an Wert verloren

Die Familienbeihilfe beträgt derzeit für Kleinkinder 114 Euro und steigt dann mit dem Alter der Kinder stufenweise an. Die Familienbeihilfe müsste um 40% höher sein als sie ist, damit sich eine Familie noch genauso viel leisten kann wie vor zwanzig Jahren, schreibt das Momentum-Institut. Also ca. 156 Euro. Auch müsste die Regierung die Studienhilfe von 715 Euro auf knapp 900 Euro und das Pflegegeld von 165 auf 215 Euro erhöhen. So könnte die Entwertung der Sozialleistungen ausgeglichen werden, nicht aber die Verluste, die über die Jahre entstanden sind.

Einer Familie mit einem Kind sind seit dem Jahr 2000 insgesamt 7.300€ verloren gegangen

Die Familienbeihilfe ist von Alter und Anzahl der Kinder abhängig. Sie ist besonders drastisch von der Teuerungsrate betroffen. Zuletzt wurde die Familienbeihilfe 2018 erhöht – zwischen 2003 und 2014 überhaupt nicht. In diesen elf Jahren wurden die steigenden Kosten nicht berücksichtigt.

Einer Familie mit einem Kind, das 2000 geboren wurden, sind somit knapp 7.300 Euro verloren gegangen, wie Momentum-Ökonomin Liza Hanzl berechnet. „Nie hat die Erhöhung ausgereicht, um den vorherigen Kaufkraftverlust tatsächlich aufzuholen“, so Hanzl weiter. Betrachtet man also die jeweiligen Teuerungsraten, so ist die Kaufkraft der Familienbeihilfe um 30% weniger, der Studienbeihilfe um 20% und des Pflegegeldes um 28% weniger als noch im Jahr 2000.

Die Grafik zeigt: Die Familienbeihilfe in Österreich wird seit Jahren nicht an die Inflation angepasst.
Sozialleistungen wie die Familienbeihilfe werden in Österreich nicht an die Inflation angepasst. // Grafik: Momentum Institut

Alle Regierungen seit 2000 habe es versäumt, die Sozialleistungen an die Teuerung anzupassen

Seit 2000 haben es alle Regierungen versäumt, die Sozialleistungen angemessen an die Teuerungsrate anzupassen oder diese überhaupt zu erhöhen.

Die Familienbeihilfe wurde zuletzt 2018 angepasst, nachdem diese elf Jahre nicht erhöht wurde. Die Studienbeihilfe 2017, die Schüler:innen- und Heim-Hilfe 2021 (davor zuletzt 2007). Nur das Pflegegeld wird seit 2020 jährlich um einen Anpassungsfaktor erhöht. Doch auch dieser reicht nicht aus, um die jährliche Teuerung auszugleichen.

Der Anpassungsfaktor des Pflegegeldes ist viel zu niedrig

Seit 2020 wird das Pflegegeld jährlich um einen Anpassungsfaktor erhöht. Das Gesetz schreibt vor, dass sich der aktuelle Faktor an der Inflation zwischen Sommer 2020 und Sommer 2021 orientiert. Mit 1,8% ist dieser nur viel zu niedrig, um die diesjährige Teuerung abzufedern.

Nur eine Koppelung der Sozialleistungen an die Teuerungsrate kann das Problem langfristig lösen

„Obwohl die Preise jedes Jahr steigen, sind einige Sozialleistungen nicht an die Teuerung gekoppelt. Menschen, die auf diese Beihilfen angewiesen sind, können sich so immer weniger leisten“, sagt Ökonomin Lisa Hanzl. Sie schlägt eine dauerhafte Koppelung der Sozialleistungen an die jeweilige Teuerungsrate vor. Nur so könne man das Problem langfristig lösen.

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