Sozialhilfe - NeueZeit.at https://neuezeit.at/tag/sozialhilfe/ Nachrichten, Analysen, Hintergründe Mon, 29 Apr 2024 09:42:39 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.5.3 https://neuezeit.at/wp-content/uploads/2022/07/cropped-NZ-Tab-Img-32x32.png Sozialhilfe - NeueZeit.at https://neuezeit.at/tag/sozialhilfe/ 32 32 116639545 3 von 10 Alleinerzieherinnen sind akut armutsgefährdet, jetzt will Schwarz-Blau in OÖ sie noch ärmer machen https://neuezeit.at/sozialhilfe-oberoesterreich-alleinerzieherinnen/ https://neuezeit.at/sozialhilfe-oberoesterreich-alleinerzieherinnen/#respond Mon, 29 Apr 2024 09:42:39 +0000 https://neuezeit.at/?p=24220 Obwohl sie arbeiten gehen, sind 32 Prozent der alleinerziehenden Frauen armuts- und ausgrenzungsgefährdet. Die schwarz-blaue Landesregierung will das jetzt noch verschlimmern. Denn Höhe und Zugang der Sozialleistungen stehen ständig unter Beschuss. Von der profitieren aber überproportional oft alleinerziehende Frauen und ihre Kinder. 28 Prozent der „working poor“, also jener Menschen, die arbeiten gehen und trotzdem […]

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Obwohl sie arbeiten gehen, sind 32 Prozent der alleinerziehenden Frauen armuts- und ausgrenzungsgefährdet. Die schwarz-blaue Landesregierung will das jetzt noch verschlimmern. Denn Höhe und Zugang der Sozialleistungen stehen ständig unter Beschuss. Von der profitieren aber überproportional oft alleinerziehende Frauen und ihre Kinder.

28 Prozent der „working poor“, also jener Menschen, die arbeiten gehen und trotzdem nicht über die Runden kommen, stellen alleinerziehende Frauen dar. Zwischen Job, putzen, Pausenbrote schmieren, Staubsaugen und Arztbesuche: Frauen, die alleinerziehend sind, schultern jetzt schon alles alleine. Für sie soll es noch schwieriger werden. Denn das Sozialhilfegesetz in OÖ steht ständig unter Beschuss der ÖVP und FPÖ. Erst 2022 wurden die Regelungen zuletzt verschärft. Dabei ist sie für viele alleinerziehende Frauen und ihre Kinder die letzte Möglichkeit zur Existenzsicherung.

Zu wenig Kindergärten bedeutet weniger Zeit im Job für Mama

In weiten Teilen Österreichs ist das Kinderbetreuungsangebot mangelhaft. Das bestehende Angebot ist oftmals viel zu teuer und die Betreuungszeiten viel zu kurz. Diese Umstände machen es für viele Alleinerzieherinnen unmöglich, einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachzugehen.

Der Grund für diese erhöhte Armuts- und Ausgrenzungsgefährdung von Alleinerziehenden und deren Kindern ist die untragbare, rechte Politik, die seit jeher kostenlose Kinderbetreuung blockiert und es Frauen dadurch unmöglich macht, durch Erwerbsarbeit der Armutsfalle zu entkommen. Seit 2018 ist die Nachmittagsbetreuung im Kindergarten in Oberösterreich wieder kostenpflichtig. Selbst wenn Frauen nun mehr Stunden oder sogar Vollzeit arbeiten, geht dieses Geld dann für die Kindergartengebühren drauf – und wieder nicht für ein besseres Leben. Bundesländer wie Wien, das Burgenland oder Kärnten zeigen es geht auch anders: Dort gibt es den ganztägigen, kostenlosen Kindergarten bereits.

Alleinerzieherinnen und ihre Kinder sind am häufigsten von Armut und Ausgrenzung betroffen. Die Sozialhilfe nach dem OÖ SOHAG ist für sie also besonders wichtig, um ihnen und ihren Kindern soziale Teilhabe zu ermöglichen, meint Renate Heitz, Frauenvorsitzende der SPÖ Oberösterreich.

Armut hat ein Gesicht: Sie ist weiblich und alleinerziehend!

Während in den meisten Familien beide Elternteile arbeiten gehen, sind Alleinerzieherinnen mit ihren Kindern finanziell auf sich gestellt. Dass das Einkommen von einem Elternteil einfach nicht reicht, ist auch in Studien erkenntlich. Die Armutsgefährdung bei weiblichen Ein-Eltern-Haushalten reduziert sich bei Erwerbstätigkeit nur um 5 Prozent. Ihr einziger Weg aus der sozialen Ausgrenzung ist oftmals die Sozialhilfe.

Was ist Sozialhilfe?
Die Sozialhilfe nach dem oberösterreichischen Sozialhilfe-Ausführungsgesetz ist eine Geldleistung für anspruchsberechtigte Personen, die die monatlichen Kosten des Lebensunterhalts und Wohnbedarfs decken soll. Außerdem sind Anspruchsberechtigte über die Sozialhilfe krankenversichert. Das Ziel der Leistung ist es, Armut – vor allem bei Kindern – zu bekämpfen. Sie ist als letztes Auffangnetz ein wichtiges Mittel, um einkommensschwachen und einkommenslosen Familien in Österreich ein Leben mit ausreichend Mahlzeiten und einigen wenigen Alltagsfreuden zu ermöglichen. Das OÖ SOHAG ist das oberösterreichische Ausführungsgesetz des bundesweiten Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes, welches 2019 in Kraft trat.

Sozialhilfe-Kürzung in Oberösterreich würde vor allem Alleinerzieherinnen treffen

Der SPÖ Landtagsklubs stellte deshalb an Landesrat Wolfgang Hattmansdorfer (ÖVP) eine Anfrage im Landtag. Die zeigte eindeutig, dass in Oberösterreich 55 Prozent der Sozialhilfebezieher:innen weiblich und 12 Prozent aller Sozialhilfebezieher:innen alleinerziehende Frauen sind. Der Zugang zur Sozialhilfe ist für viele Frauen und ihre Kinder also existenznotwendig.

Während Frauen und Kinder auf die Sozialhilfe besonders angewiesen sind, fordern ÖVP und FPÖ im Landtag allerdings immer wieder dauerhafte Leistungskürzungen und erschwerte Zugangsbedingungen zu Sozialhilfeleistungen. Gleichzeitig erhöhen sich die Politiker:innen ihre Gehälter weiter – auf Kosten der Menschen und nicht zuletzt auf Kosten der Alleinerzieherinnen.

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Kärnten-Bonus beschlossen: 50.000 Haushalte bekommen ab Juli 200 Euro Teuerungs-Hilfe https://neuezeit.at/kaernten-bonus-beantragen/ https://neuezeit.at/kaernten-bonus-beantragen/#respond Tue, 14 Jun 2022 12:00:22 +0000 https://neuezeit.at/?p=13872 Ab Juli bekommen 50.000 Kärntner Haushalte – Sozialleistungsbezieher, Alleinerziehende und Haushalte mit niedrigem Einkommen – je 200 Euro Teuerungs-Hilfe. Diesen „Kärnten-Bonus“ hat die Landesregierung am Dienstag beschlossen. Die Auszahlung erfolgt in einem dreistufigen System und wird aus den Zusatz-Gewinnen des Energieversorgers KELAG und den gestiegenen Steuereinnahmen des Landes finanziert. Strom, Sprit, Lebensmittel – seit der […]

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Ab Juli bekommen 50.000 Kärntner Haushalte – Sozialleistungsbezieher, Alleinerziehende und Haushalte mit niedrigem Einkommen – je 200 Euro Teuerungs-Hilfe. Diesen „Kärnten-Bonus“ hat die Landesregierung am Dienstag beschlossen. Die Auszahlung erfolgt in einem dreistufigen System und wird aus den Zusatz-Gewinnen des Energieversorgers KELAG und den gestiegenen Steuereinnahmen des Landes finanziert.

Strom, Sprit, Lebensmittel – seit der Teuerungswelle im Jahr 1975 war das Leben noch nie so teuer wie jetzt. Besonders Menschen, die sowieso schon Schwierigkeiten haben jeden Monat über die Runden zu kommen, trifft der Anstieg der Inflationsrate sehr. Eine Berechnung der Statistik Austria hat ergeben, dass die Inflationsrate in Österreich im Mai 2022 bei 8 % lag – noch einmal 1,1 % höher als im Vormonat.

Mit dem Kärnten-Bonus wirkt das Land jetzt als erstes Bundesland in Österreich der Teuerungswelle entgegen. In anderen Bundesländern werden Hilfen erst im Herbst ausbezahlt, in manchen Ländern sind noch gar keine Maßnahmen gegen Teuerung bekannt.

In der Regierungssitzung am Dienstag hat die Kärntner Landesregierung nun die Details beschlossen: Die Auszahlung erfolgt in einem dreistufigen System und beginnt bei den Menschen, die bereits eine andere Sozialleistung in Kärnten erhalten.

Für Landeshauptmann Peter Kaiser und Landeshauptmann-Stellvertreterin Beate Prettner ist es besonders wichtig, auf die bestehenden sozialen Ungerechtigkeiten in Österreich aufmerksam zu machen. So sagt der Landeshauptmann: „Es ist unsere klare solidarische Aufgabe, dass wir genau jene unterstützen, die es besonders benötigen.“

Wer kann den Kärnten-Bonus beantragen?

Alle Kärntnerinnen und Kärntner, die eine Sozialleistung wie Sozialhilfe, Wohnbeihilfe, Familienzuschuss, Heizkostenzuschuss, Ausgleichzulage etc., erhalten, haben Anspruch auf den Bonus. Sie müssen den Bonus nicht extra beantragen, sondern bekommen ihn automatisch ab Mitte Juli ausbezahlt.

Ab August starten die Phasen zwei und drei. Dann kann zusätzlich auch jede alleinstehende oder alleinerziehende Person mit einem monatlichen Netto- Einkommen von bis zu 1.328 Euro auf den Bonus zurückgreifen. Auch Paare mit einem monatlichen Einkommen von maximal 1.992 Euro können den Kärnten-Bonus beantragen. Für jedes weitere Haushaltsmitglied erhöht sich die Einkommensgrenze um je 400 Euro netto.

Anspruchsberechtigte können den Antrag entweder online oder am Gemeindeamt stellen. Hier kann man zwischen Überweisung aufs Konto oder Direktzahlung per Post wählen.

„Mit dem Kärnten-Bonus schaffen wir eine Maßnahme, die unmittelbar den am stärksten von der Teuerung betroffenen Menschen hilft“, so Landeshauptmann Peter Kaiser.

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60.000 Kinder bekommen Sozialhilfe unter der Armutsgrenze: Superreiche besteuern & Sozialhilfe erhöhen! https://neuezeit.at/sozialhilfe-fuer-kinder/ https://neuezeit.at/sozialhilfe-fuer-kinder/#respond Thu, 09 Jun 2022 10:19:21 +0000 https://neuezeit.at/?p=13613 Die Erbschaftssteuer wurde in Österreich 2008 abgeschafft, Vermögenssteuern gibt es sowieso nicht und die Gewinnsteuer für Unternehmen soll ab 2023 gesenkt werden. Gleichzeitig wird in öffentlichen Debatten – häufig im Zusammenhang mit der Sozialhilfe oder der Arbeitslosenversicherung – immer wieder ein Bild von „faulen, arbeitslosen Menschen“ gezeichnet, zu denen der Sozialstaat zu großzügig ist und […]

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Die Erbschaftssteuer wurde in Österreich 2008 abgeschafft, Vermögenssteuern gibt es sowieso nicht und die Gewinnsteuer für Unternehmen soll ab 2023 gesenkt werden. Gleichzeitig wird in öffentlichen Debatten – häufig im Zusammenhang mit der Sozialhilfe oder der Arbeitslosenversicherung – immer wieder ein Bild von „faulen, arbeitslosen Menschen“ gezeichnet, zu denen der Sozialstaat zu großzügig ist und die es sich in der „sozialen Hängematte“ gemütlich gemacht haben. Das ist nicht nur ungerecht und menschenverachtend, sondern entspricht auch nicht der Realität.


Schnell erklärt
Die Kolumne des Marie Jahoda – Otto Bauer Instituts
Autorin: Nora Waldhör

Wer kann sich noch an den Sager von Sebastian Kurz im Zuge der Sozialhilfe-Reform 2019 erinnern, als er meinte, dass immer mehr Kinder in ihren Familien die einzigen seien, die in der Früh aufstehen, um in die Schule zu gehen? Er meinte damit, dass die Eltern keinen Beitrag zur Gesellschaft leisten und von Sozialhilfe leben. In öffentlichen Debatten wird seit Langem dieses Bild von „faulen“, arbeitslosen Menschen geschürt, die es sich in der „sozialen Hängematte“ gemütlich machen und mit Sozialleistungen, wie etwa der Sozialhilfe, ein schönes Leben führen.

Laut Zahlen der Statistik Austria hat diese Erzählung allerdings mit der Lebensrealität von Sozialhilfebezieher:innen nichts zu tun. Denn die größte Personengruppe unter den Leistungsbezieher:innen sind Kinder unter 14 Jahren und sogenannte Aufstocker:innen. Außerdem zeigen uns Statistiken, dass die durchschnittliche Sozialhilfe sehr niedrig ist – von ungerechtfertigtem Wohlstand in der „sozialen Hängematte“ kann daher keine Rede sein!

Der Großteil der Sozialhilfe-Bezieher:innen sind Kinder

Ein Blick in die Statistik verrät, dass im Jahr 2020 im Monatsschnitt 207.122 Personen in 107.970 Bedarfsgemeinschaften Leistungen aus der Sozialhilfe bezogen haben. In 74.970 dieser Bedarfsgemeinschaften erhielten Bezieher:innen jedoch nicht den vollen Bezug in der Höhe von 978 Euro, sondern lediglich einen Teilbetrag. Der durchschnittliche monatliche Bezug pro Person betrug österreichweit 365 Euro.

Wobei es hier sehr große Unterschiede zwischen den Bundesländern gibt: In Wien erhielten Leistungsbezieher:innen durchschnittlich 384 Euro pro Monat, in Oberösterreich hingegen lediglich 293 Euro pro Person und Monat.

Der Grund warum der Großteil der Bezieher:innen nicht den vollen Betrag bekommt: Viele Menschen beziehen ein Einkommen oder eine andere Sozialleistung – etwa Arbeitslosengeld oder Pension – die unterhalb des Sozialhilfe-Betrages von 978 Euro liegt. Sie bekommen die Differenz bis zum Sozialhilfe-Höchstbetrag ausbezahlt, also „aufgestockt“.

Unter allen Sozialhilfe-Bezieher:innen stellen Kinder unter 14 Jahren mit 57.469 Personen, also rund 29 %, die größte Personengruppe. Auch Frauen sind deutlich häufiger auf Leistungen der Sozialhilfe angewiesen als Männer. Das liegt daran, dass viele Frauen aufgrund von Pflege- und Betreuungspflichten, die traditionellerweise dem weiblichen Geschlecht zugeschrieben werden, nicht vollständig am Arbeitsmarkt teilnehmen können. Außerdem verdienen Frauen in Österreich auch im Jahr 2022 immer noch um knapp 20 % weniger als Männer. Frauen sind während dem Erwerbsleben häufiger von Armut betroffen und rutschen spätestens mit Antritt der Pension in manifeste Armut ab.

73.922-mal Sozialhilfe für Kinder

In öffentlichen Debatten entsteht außerdem oft der Eindruck, dass es sich bei den Ausgaben für die Sozialhilfe um sehr hohe Kosten für den Staat handelt. Aber auch hier zeigt uns ein Blick in die Statistik, dass pro Jahr lediglich 959 Mio. Euro für die Sozialhilfe ausgegeben werden. Das sind weniger als 1 Prozent aller Sozialausgaben. In diesem Zusammenhang ist schlicht unfassbar, dass Armut in einem reichen Land wie Österreich in Kauf genommen wird, während gleichzeitig auf Steuereinnahmen in Milliardenhöhe verzichtet wird.

Denn Österreich verzichtet jährlich auf – vorsichtig geschätzte – 500 Mio. bis 1 Mrd. Euro, weil im Jahr 2008 die Erbschaftssteuer abgeschafft wurde. Ab 2023 verzichtet Österreich jährlich zusätzlich auf etwa 800 Mio. Euro, weil die Gewinnsteuer für Unternehmen gesenkt wird.

Tax the rich!

Wir sollten endlich damit aufhören, immer nach unten zu treten und ohnehin verwundbare Mitglieder unserer Gesellschaft durch Kürzungen weiter in den finanziellen Abgrund und durch Stigmatisierung an den Rand unserer Gesellschaft zu treiben. Denn während wir das tun, werden die Superreichen in diesem Land noch reicher. In Österreich wird nämlich nicht – wie so oft behauptet – Leistung belohnt. Im Gegenteil: Belohnt werden jene, die ohnehin schon viel haben, weil sie in die „richtigen“ Familie geboren wurden und für ihr Erbe keine Erbschafts- und Vermögenssteuern zahlen müssen.

Nicht etwa die Frau, die ihr Leben lang in schlechtbezahlten, systemrelevanten Jobs wie der Reinigung oder dem Handel gearbeitet hat und währenddessen auch noch privat Kinder großgezogen hat – und deshalb im Alter von Altersarmut betroffen und daher auf die Sozialhilfe angewiesen ist.

Unser Problem ist vielmehr die Tatsache, dass der Staat jährlich auf große Summen an Steuergeld verzichtet, weil es keine Vermögens- und Erbschaftssteuern gibt und die türkis-grüne Bundesregierung ab 2023 obendrein die Unternehmens-Steuern senkt.

Zum Weiterlesen:

Arbeiterkammer Wien & Marie Jahoda – Otto Bauer Institut (2020): Kapital und Ideologie, online unter: https://jbi.or.at/portfolio/thomas-piketty-kapital-und-ideologie/

Arbeiterkammer Wien & Marie Jahoda – Otto Bauer Institut (2021): Ungerechte Verteilung: Wie Ungleichheit unser Leben prägt, online unter: https://jbi.or.at/portfolio/ungerechte-verteilung/

Marie Jahoda Otto Bauer Institut: www.verteilung.at

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Türkis-Grün ändert Sozialhilfe-Gesetz, aber die Sozialhilfe schützt immer noch nicht vor Armut https://neuezeit.at/neues-sozialhilfe-gesetz/ https://neuezeit.at/neues-sozialhilfe-gesetz/#respond Mon, 16 May 2022 08:48:57 +0000 https://neuezeit.at/?p=13261 ÖVP und Grüne haben Änderungen im Sozialhilfe-Gesetz beschlossen. Das ist erfreulich, reicht aber nicht aus, um Armut unter Sozialhilfebezieher:innen effektiv zu bekämpfen. Dazu kommt, dass es sich bei den Sozialhilfe-Leistungen um Höchstgrenzen handelt, die die Bundesländer nicht überschreiten dürfen. Neues Sozialhilfe-Gesetz bringt Verbesserungen für Menschen in betreuten Wohngemeinschaften Die kürzlich von ÖVP Klubchef Wöginger und […]

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ÖVP und Grüne haben Änderungen im Sozialhilfe-Gesetz beschlossen. Das ist erfreulich, reicht aber nicht aus, um Armut unter Sozialhilfebezieher:innen effektiv zu bekämpfen. Dazu kommt, dass es sich bei den Sozialhilfe-Leistungen um Höchstgrenzen handelt, die die Bundesländer nicht überschreiten dürfen.


Schnell erklärt
Die Kolumne des Marie Jahoda – Otto Bauer Instituts
Autorin: Nora Waldhör

Neues Sozialhilfe-Gesetz bringt Verbesserungen für Menschen in betreuten Wohngemeinschaften

Die kürzlich von ÖVP Klubchef Wöginger und dem Grünen Sozialminister Rauch präsentierten Änderungen der Sozialhilfe NEU meinen es diesmal vergleichsweise gut mit den Bezieher:innen – zumindest mit einem Teil davon. Positiv ist, dass in Zukunft Personen, die in betreuten Wohneinrichtungen leben – etwa Menschen mit Beeinträchtigungen, Frauen in Frauenhäusern, Personen in Obdachloseneinrichtungen oder Jugendliche in betreuten Wohngemeinschaften – nun nicht mehr als ein Haushalt gezählt werden. Diese Bezieher:innengruppe haben künftig Anspruch auf den vollen Bezug und nicht mehr nur auf einen Teilbezug in der Höhe von maximal 70% der Sozialhilfe, so wie das bisher der Fall war.

Positiv ist auch, dass erwerbstätigen Personen mit einem Gehalt unter 978 Euro das 13. und 14. Monatsgehalt zukünftig nicht mehr von der Sozialhilfe abgezogen wird. Für diese Gruppe der “Aufstocker:innen”, die aufgrund des niedrigen Lohns zusätzlich Sozialhilfe bezieht, ist das eine wichtige Verbesserung. Ihr Gesamteinkommen erhöht sich so um bis zu 18%.

Ebenso positiv zu bewerten: Krisenzuwendungen wie etwa Covid-Hilfen werden genauso nicht mehr von der Sozialhilfe abgezogen wie das Pflegegeld.

Mehr als die Hälfte der Sozialarbeiter:innen hält die Sozialhilfe für ungeeignet, um Armut zu bekämpfen

Diese Änderungen waren längst überfällig, wie die kürzlich von der Armutskonferenz veröffentlichte Studie „Die im Dunkeln sieht man nicht…“ zeigt. Für die Studie wurden Personen identifiziert und online befragt, die in unterschiedlichen Funktionen Sozialhilfebezieher:innen – etwa als Sozialarbeiter:innen – unterstützen. Durchgeführt wurde die Befragung in jenen Bundesländern, in denen das 2019 eingeführte Sozialhilfe-Gesetz bereits umgesetzt wurde – das sind Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Vorarlberg.

Insgesamt stellten die Praktiker:innen der Sozialhilfe NEU – die seit 2019 die Bedarfsorientierte Mindestsicherung ersetzt – ein sehr schlechtes Zeugnis aus. Die Aussage „Die Sozialhilfe ist ein geeignetes Mittel, um Armut zu bekämpfen“ bewerten mehr als die Hälfte (54,25%) der Befragten mit „trifft nicht zu“ oder „trifft überhaupt nicht zu“. Noch schlechter wurde die Aussage „Die Einführung der Sozialhilfe hat die Situation für armutsbetroffene Menschen verbessert“ bewertet. Mehr als zwei Drittel der Befragten (68,21%) antworteten auf diese Aussage mit „trifft nicht zu“ oder „trifft überhaupt nicht zu“. Umgekehrt ist nur 1 von 10 Personen (10,6%) der Meinung, dass das neue Sozialhilfe-Gesetz die Situation armutsbetroffener Menschen verbessert hat. Besonders in Oberösterreich und Vorarlberg werden Verschlechterungen durch die Sozialhilfe NEU wahrgenommen.

Die Erhebung zeigt außerdem, dass das Verfahren sehr kompliziert ist. So stimmten nur knapp 7% der Aussage zu, dass durch die Einführung der Sozialhilfe das Verfahren vereinfacht wurde. Umgekehrt sind 84% der Meinung, dass dies überhaupt nicht (54,17%) oder nicht (29,86%) zutrifft. Das wiederum führt dazu, dass weniger Menschen Leistungen der Sozialhilfe tatsächlich in Anspruch nehmen, obwohl ihnen Leistungen zustehen würden.

neues sozialhilfe-gesetz
Hier gehts zur Sozialhilfe-Studie der Armutskonferenz.

Wohnbeihilfe wird immer noch von der Sozialhilfe abgezogen

Trotz der kürzlichen Änderungen bleiben zentrale Problemfelder bestehen, auf die Expert:innen und Interessensvertretungen von armutsgefährdeten Menschen seit der Einführung der Sozialhilfe aufmerksam gemacht haben. Beispielsweise wird die Wohnbeihilfe nach wie vor von der Sozialhilfe abgezogen. Das trifft Sozialhilfebezieher:innen besonders hart, denn insbesondere Wohnkosten machen sehr oft den größten Teil der gesamten Ausgaben aus. Außerdem sind Wohnkosten in den letzten Jahren überall in Österreich stark angestiegen, ganz abgesehen von den kürzlichen Energiepreissteigerungen.

Wir sollten auch nicht vergessen, dass die Umsetzung der Sozialhilfe in der Verantwortung der Bundesländer liegt und im neuen Sozialhilfe-Gesetz nur Höchstgrenzen geregelt sind. Das macht einen großen Unterschied, denn bis zur Einführung der Sozialhilfe wurden bundesweit Mindeststandards vorgegeben, die von den Bundesländern zumindest erfüllt werden mussten – und teilweise, etwa in Wien, auch überschritten wurden. Das ist durch die Höchstgrenzen im Sozialhilfe-Grundsatzgesetz nicht mehr möglich. Diese dürfen nicht überschritten werden, auch wenn einzelne Bundesländer das gerne würden. Damit hat sich die Bundesregierung noch einen Schritt von dem ursprünglichen Ziel der bundesweiten Standards entfernt. Durch die neuen Höchstgrenzen wurde das Tor zum Sozialdumping-Wettbewerb nach unten zwischen den Bundesländern erst recht geöffnet. An diesen Höchstgrenzen hält die Bundesregierung auch in den aktuellen Änderungen fest.

Aus der Armutskonferenz-Studie geht ebenso hervor, dass sich durch das neue Sozialhilfe-Grundsatzgesetz die Situation von Menschen, die von Wohnungsverlust betroffen sind, sowie von Kindern und Jugendlichen besonders verschlechtert hat. Während die jüngsten Änderungen die Situation von wohnungslosen Menschen zwar teilweise verbessern, enthalten die Änderungen keinerlei Maßnahmen, um armutsbetroffenen Kindern aus der Armut zu helfen. Das ist insofern skandalös, weil Kinder von 0 bis 14 Jahren unter allen Sozialhilfebezieher:innen die größte Personengruppe sind.

Die Sozialhilfe endlich armutsfest gestalten

Um Armut in einem reichen Land wie Österreich endlich abzuschaffen, reicht es nicht, nur punktuelle Verbesserungen vorzunehmen. Wie auch Caritas-Chef Michael Landau fordert, gilt es die Sozialhilfe als Ganzes zu reformieren und armutsfest zu machen. Dazu müssen die Höchstgrenzen zumindest auf das Niveau der Armutsgrenze angehoben werden, aber auch vorgelagerte Sicherungsleistungen wie das Arbeitslosengeld müssen endlich erhöht werden. Um sicherzustellen, dass kein Kind in Armut leben muss, braucht es außerdem endlich eine Kindergrundsicherung, die allen Kindern ein Leben ohne Armut garantiert.

Zum Weiterlesen:

Die Armutskonferenz (2022): Die im dunklen sieht man nicht… Eine Erhebung zur „Sozialhilfe aus Sicht von Expert*innen der sozialen Praxis, online hier.

Die Armutskonferenz (2022): Sozialhilfe: Von zehn Giftzähnen, drei gezogen. Tut noch immer sehr weh, online hier.

Buxbaum, A. & Soukup, N. (2022): Den Sozialstaat 2022 progressiv weiterentwickeln: 7 Wegweiser für eine Sozialpolitik des gesellschaftlichen Fortschritts, online hier.

Arbeiterkammer Wien & Marie Jahoda – Otto Bauer Institut: Ungerechte Verteilung: Wie Ungleichheit unser Leben prägt, online hier.

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