Ab Juli bekommen 50.000 Kärntner Haushalte – Sozialleistungsbezieher, Alleinerziehende und Haushalte mit niedrigem Einkommen – je 200 Euro Teuerungs-Hilfe. Diesen „Kärnten-Bonus“ hat die Landesregierung am Dienstag beschlossen. Die Auszahlung erfolgt in einem dreistufigen System und wird aus den Zusatz-Gewinnen des Energieversorgers KELAG und den gestiegenen Steuereinnahmen des Landes finanziert.
Strom, Sprit, Lebensmittel – seit der Teuerungswelle im Jahr 1975 war das Leben noch nie so teuer wie jetzt. Besonders Menschen, die sowieso schon Schwierigkeiten haben jeden Monat über die Runden zu kommen, trifft der Anstieg der Inflationsrate sehr. Eine Berechnung der Statistik Austria hat ergeben, dass die Inflationsrate in Österreich im Mai 2022 bei 8 % lag – noch einmal 1,1 % höher als im Vormonat.
Mit dem Kärnten-Bonus wirkt das Land jetzt als erstes Bundesland in Österreich der Teuerungswelle entgegen. In anderen Bundesländern werden Hilfen erst im Herbst ausbezahlt, in manchen Ländern sind noch gar keine Maßnahmen gegen Teuerung bekannt.
In der Regierungssitzung am Dienstag hat die Kärntner Landesregierung nun die Details beschlossen: Die Auszahlung erfolgt in einem dreistufigen System und beginnt bei den Menschen, die bereits eine andere Sozialleistung in Kärnten erhalten.
Für Landeshauptmann Peter Kaiser und Landeshauptmann-Stellvertreterin Beate Prettner ist es besonders wichtig, auf die bestehenden sozialen Ungerechtigkeiten in Österreich aufmerksam zu machen. So sagt der Landeshauptmann: „Es ist unsere klare solidarische Aufgabe, dass wir genau jene unterstützen, die es besonders benötigen.“
Wer kann den Kärnten-Bonus beantragen?
Alle Kärntnerinnen und Kärntner, die eine Sozialleistung wie Sozialhilfe, Wohnbeihilfe, Familienzuschuss, Heizkostenzuschuss, Ausgleichzulage etc., erhalten, haben Anspruch auf den Bonus. Sie müssen den Bonus nicht extra beantragen, sondern bekommen ihn automatisch ab Mitte Juli ausbezahlt.
Ab August starten die Phasen zwei und drei. Dann kann zusätzlich auch jede alleinstehende oder alleinerziehende Person mit einem monatlichen Netto- Einkommen von bis zu 1.328 Euro auf den Bonus zurückgreifen. Auch Paare mit einem monatlichen Einkommen von maximal 1.992 Euro können den Kärnten-Bonus beantragen. Für jedes weitere Haushaltsmitglied erhöht sich die Einkommensgrenze um je 400 Euro netto.
Anspruchsberechtigte können den Antrag entweder online oder am Gemeindeamt stellen. Hier kann man zwischen Überweisung aufs Konto oder Direktzahlung per Post wählen.
„Mit dem Kärnten-Bonus schaffen wir eine Maßnahme, die unmittelbar den am stärksten von der Teuerung betroffenen Menschen hilft“, so Landeshauptmann Peter Kaiser.


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