Die Branche der Essens-Lieferanten und Paket-Zusteller boomt seit der Corona-Krise, aber die Beschäftigten müssen immer noch ohne Unfallversicherung, geregelte Arbeitszeiten oder einen Mindestlohn schuften. Das soll sich bald ändern: Das EU-Parlament will für Essens-Lieferanten und Co die gleichen Arbeitsrechte wie für andere Arbeitnehmer. Der Beschluss im Europa-Parlament ist schon durch, jetzt muss die Kommission einen Gesetzesvorschlag vorlegen.
Online-Plattformen für Essens-Lieferdienste wie „Mjam“ oder „Lieferservice“ gehören zu den großen Gewinnern der Pandemie. Während die Wirtshäuser geschlossen waren, bestellten viele ihr Essen online. Die Beschäftigten der Lieferdienste haben nichts vom Aufschwung der Branche: Sie arbeiten nach wie viel ohne soziale Absicherung.
„Das Arbeitsrecht muss aktualisiert werden, damit für Beschäftigte von Lieferdiensten die gleichen Regeln gelten, wie für vergleichbare Berufe außerhalb der Apps“, sagt der oberösterreichische EU-Abgeordnete Hannes Heide (SPÖ).
Der springende Punkt ist die falsche Klassifizierung der Beschäftigten. Viele Essens-Lieferantinnen und -Lieferanten denken, sie seien Angestellte der Plattformen. Tatsächlich werden sie von ihrem Betrieb aber als Selbstständige eingestuft. Dadurch entgehen den Beschäftigten Sozialleistungen wie eine Unfallversicherung, ein Anrecht auf geregelte Arbeitszeiten, die Möglichkeit Arbeitslosengeld zu beziehen oder einen kollektivvertraglichen Mindestlohn zu erhalten. Bezahlt werden viele der Lieferanten nämlich pro Auftrag. Oft sind das nur wenige Euro, mit denen man trotz getakteter Bestellungen kaum den Mindestlohn erreicht.
„Wie riskant dieser Zustand für die Beschäftigten ist, wird vielen erst klar, wenn es zu Unfällen oder andere Ungereimtheiten vor Gericht kommt. Eine garantierte Unfallversicherung ist für Beschäftigte, die ständig mobil sind, unerlässlich“, sagt EU-Abgeordneter Heide.
Das EU-Parlament verabschiedete mit einem Entschließungs-Antrag, dass die sogenannte „Umkehrung der Beweislast“ eingeführt werden soll. Im Falle eines Gerichtsverfahrens sollen in Zukunft nicht mehr die Arbeitnehmer, sondern die Firmen nachweisen, dass kein Arbeitsverhältnis besteht.
Die EU-Abgeordneten spricht sich jedoch dagegen aus, alle Plattformmitarbeiter automatisch als Angestellte zu behandeln. Wer wirklich selbständig arbeitet, sollte in dieser Position bleiben dürfen.
Für die Plattform-Mitarbeiterinnern und -Mitarbeiter soll das geplante Gesetz auch mehr Transparenz und Gerechtigkeit bei der Auftragsvergabe bringen. Das EU-Parlament fordert in seiner Entschließung, dass die Entscheidungen der Algorithmen über die Zuweisung der Arbeit, die Kundenbewertungen und die Preisgestaltung verständlich sein müssen – und von den Beschäftigten auch angefochten werden kann, wenn sie sich ungerecht behandelt fühlen.
Der Beschluss des EU-Parlaments ist der erste Schritt zur Aktualisierung des europäischen Arbeitsrechts, das den Plattformmitarbeitern wie Essens-Lieferanten gleichwerte Rechte wie Arbeitnehmer in „traditionellen“ Berufen ermöglichen soll. Jetzt ist die EU-Kommission am Zug: Sie muss einen konkreten Gesetzesvorschlag ausarbeiten. Das soll noch bis Jahresende abgeschlossen werden.
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