Gastbeiträge

Schwangerschaftsabbruch: Im Strafgesetz seit Maria Theresias Zeiten – das muss sich ändern!

Vor 50 Jahren gelang es im österreichischen Parlament mit der „Fristenregelung“ den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch zu erleichtern. Damals argumentierten die Abgeordneten, dass helfen besser ist, als strafen. Legal ist ein Abbruch dennoch bis heute nicht. Seit der Zeit von Maria Theresia ist es Frauen und ihren Ärzt:innen verboten, einen Abbruch durchzuführen. Warum sich das ändern muss, schreibt die Mitinitiatorin von #AusPrinzip Stefanie Grubich.

Gastkommentar von Stefanie Grubich
Stefanie Grubich ist Kommunikationsexpertin und Mitinitiatorin von #AusPrinzip – die Initiative setzt sich für straffreie Schwangerschaftsabbrüche ein. Mehr Information zur Initiative findet man hier.

Im Prinzip dürfen Frauen über ihren Körper selbst bestimmen

Vor 50 Jahren wurde im österreichischen Parlament mit der Fristenregelung der Zugang zum Schwangerschaftsabbruch erleichtert. Damals argumentierten die Abgeordneten, dass helfen besser ist als strafen. Was nicht gelang, war den Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Seit der Zeit von Maria Theresia ist es Frauen und ihren Ärzt:innen verboten, einen Abbruch durchzuführen. Die Fristenregelung bietet hier lediglich eine Ausnahme. Vor einem halben Jahrhundert ein wichtiger Kompromiss, der zumindest das Schlimmste für Frauen verhindert hat. Aber nun ist es an der Zeit, den Schwangerschaftsabbruch zu entkriminalisieren und neu zu regeln.

Außer im Fall des Schwangerschaftsabbruchs

Denn eine gute und selbstbestimmte Versorgung schaut anders aus. In vielen Bundesländern gibt es zu wenige Stellen, wie zum Beispiel in Oberösterreich, wo nur zwei Ärzt:innen den Abbruch anbieten. In anderen Bundesländern kostet der Abbruch bis zu 800 Euro und im Burgenland gibt es gar keine Möglichkeit, einen Schwangerschaftsabbruch durchführen zu lassen. Diese Hürden belasten vor allem ungewollt Schwangere, die aufgrund der Fristenregelung unter Druck stehen, eine schnelle Entscheidung zu treffen sowie Geld und Reise zu organisieren.

Denn dafür steht im Gesetz immer noch eine Freiheitsstrafe für Betroffene und deren Ärzt*innen von bis zu einem Jahr

Eine neue Regelung außerhalb des Strafgesetzes würde hingegen keine Verschlechterungen bringen. Sie brächte nur Vorteile: Der gesellschaftliche Druck auf ungewollt Schwangere und das Gesundheitspersonal wäre geringer, die Politik täte sich leichter, eine wohnortnahe Versorgung zu ermöglichen, Aufklärung und Informationen wären einfacher. 

Auch auf Social Media ist #AusPrinzip stark vertreten und hat viele Unterstützer:innen. Hier ein Screenshot von der Instagram-Seite der Intitiative.

Deshalb sind Frauen #AusPrinzip laut im Superwahljahr

Dass das Thema auch Wahlen beeinflussen kann, zeigen etwa Abstimmungen in US-Bundesstaaten oder in Polen, wo Pro Choice-Kandidat:innen mit dem Thema Wähler:innen mobilisieren konnten. Darum bietet gerade das Superwahljahr 2024 eine Chance, laut zu sein. Zeigen wir auf, dass wir uns mit der Fristenregelung nicht zufriedengeben, nur weil sie besser ist als gar nichts. Fordern wir #AusPrinzip eine echte Selbstbestimmung.  

Stefanie Grubich

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