Ab Donnerstag können Mieterinnen und Mieter ihre Betriebskosten-Abrechnung von der Arbeiterkammer überprüfen lassen. Bei Abrechnungsfehlern kann man das Geld vom Vermieter zurückfordern.
Die Betriebskosten-Abrechnung kann einen schon mal zur Verzweiflung bringen: Darin listet der Vermieter jedes Jahr auf, aus welchen Leistungen sich die Betriebskosten zusammensetzen. Dazu gehören etwa Verwaltung, Wasser, Müllentsorgung und einiges mehr. Doch die wenigsten Mieterinnen und Mieter können nachvollziehen, wie die Kosten genau zustande kommen.
Die Arbeiterkammer sorgt deshalb gemeinsam mit dem Land Kärnten für Klarheit: Ab 1. Juni kann man seine Betriebskosten-Abrechnung an die AK schicken und kostenlos überprüfen lassen.
Und so geht’s: Neben der Betriebskosten-Abrechnung braucht man eine Kopie des Mietvertrags und die letzte Mietvorschreibung vor der Betriebskosten-Abrechnung. Diese Dokumente lädt man entweder auf der Webseite der AK hoch oder schickt sie unter bkcheck@akktn.at per Email an die AK. Im Idealfall schickt man noch andere Dokumente mit. Welche das sind, erfährt man hier.
Übrigens kann man die Betriebskosten-Abrechnung bis zu drei Jahre rückwirkend überprüfen lassen und Einspruch erheben.
Nach der Überprüfung meldet sich ein AK-Mitarbeiter und berät einen. Wenn die AK Abrechnungsfehler entdeckt hat, hilft sie dabei, die Betriebskosten-Abrechnung beim Vermieter anzufechten.
„Mit der gemeinsamen Aktion soll sichergestellt werden, dass nur jene Beträge bezahlt werden, zu denen man auch verpflichtet ist“, sagt Günther Goach, Präsident der Kärntner Arbeiterkammer. Er rät allen Menschen, die in Kärnten zur Miete wohnen, das Team der AK bei Fragen und Anliegen zu kontaktieren.
Landeshauptmannstellvertreterin Gaby Schaunig (SPÖ) sagt zu der gemeinsamen Aktion von Land und Arbeiterkammer: „Dort, wo wir als Land ansetzen können, um den Wohnkostenanstieg zu bremsen, tun wir das, und zwar mit Nachdruck. […] Ein Faktor, den wir nicht beeinflussen können, sind die Betriebskosten, die das Haushaltsbudget vermehrt belasten. Umso wichtiger ist es daher, die Abrechnungen genau zu prüfen.“
Bei Fragen zu den Betriebskosten und der Abrechnung erreicht man die Arbeiterkammer Kärnten Montag bis Donnerstag von 7:30 Uhr bis 16:30 Uhr unter 050 477-6000. Bei generellen Fragen zu Miet- und Wohnrecht unter 050 477-2624.
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