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Am 31. März 2025 war Schluss: Die Bundesregierung hat die bisherigen Modelle der Bildungskarenz und Bildungsteilzeit eingestellt – ein Schritt, den viele bereits befürchtet haben. Nun kommt die „Weiterbildungszeit“. Was es jetzt zu beachten gilt, welche Fristen man einhalten sollte und was neu ist.
Mit der recht unattraktiv klingenden, „Weiterbildungszeit“ startet ein völlig neues System. Jetzt wird finanzielle Unterstützung nämlich an strengere Voraussetzungen geknüpft. Welche Kriterien gelten, wie man den Antrag korrekt stellt und warum eine Bildungsberatung vorm Antritt der Weiterbildung verpflichtend ist, liest du im Artikel.
Der Antrag auf Weiterbildungsgeld muss vor Beginn der Weiterbildungszeit beim AMS eingereicht werden. Ein Nachweis der Anmeldungen zum Weiterbildungskurs und eine davor geregelte Arbeitgebervereinbarung muss ebenfalls vorliegen.
Voraussetzung ist ein mindestens sechsmonatiges, ununterbrochenes Arbeitsverhältnis bei der selben Arbeitsstelle. Zusätzlich muss eine schriftliche Vereinbarung über die Auszeit oder Arbeitszeitreduktion getroffen werden. Die Weiterbildung muss im nötigen Stundenausmaß nachgewiesen werden. Das sind laut neuestens Erkenntnissen 20 Wochenstunden.
Das neue Modell der Weiterbildungszeit soll gezielter und effektiver sein. Die Weiterbildungszeit richtet sich an Menschen, die sich nicht nur weiterbilden wollen, sondern finanziell auf Unterstützung angewiesen sind. Sie schafft die nötige Absicherung – mit einem Maximum von bis zu 150 Millionen Euro Budget jährlich.
Für bereits begonnene oder bis Ende Februar 2025 eingelangte Anträgen auf Bildungskarenz und -teilzeit gelten Übergangsregelungen. Voraussetzung für den Karenz-Antritt innerhalb des alten Formats ist der 31. Mai 2025. Bis zu diesem Tag dürfen Arbeitnehmer:innen das alte Programm nutzen, sofern die Arbeitsstelle diese bestätigt hat. Alle Anfragen, die nach dem genannten Datum eingehen, verschiebt das AMS automatisch und übernimmt sie in das neue System.
Die neue Bundesregierung hat entschieden das bisherige Modell der Bildungskarenz abzuschaffen. Das passiert, weil sie das Budget unseres Landes sanieren muss, heißt es. Die Bildungskarenz in der jetzigen Form muss weg. Eine neue muss her. Denn sie bringt, laut neuer Bundesregierung, nicht den gewünschten „arbeitsmarktpolitischen Nutzen“ und kostet den Staat Österreich jährlich rund 700 Millionen Euro.
Der Vorwurf der widerrechtlichen Nutzung der Bildungskarenz steht immer wieder im Raum und schadet der eigentlichen Idee: Gewährleistung von staatlich finanzierter Bildung.
Damit soll jetzt Schluss sein. Mit der Einführung der „Weiterbildungszeit“ verfolgt die österreichische Bundesregierung das Ziel, Weiterbildungen gezielter und bewusster zu fördern. Die Regierung minimiert unnötige Geldausschüttungen und schont dadurch das Budget. Ob das neue Modell den gewünschten Erfolg bringt, wird sich in den kommenden Jahren, ab Jänner 2026, zeigen.
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