Zehn der wichtigsten Kärntner Seen bleiben auch in den nächsten zehn Jahren für Bevölkerung und Gäste zugänglich und für die Gemeinden nutzbar. Das stellt die Vertragsverlängerung zwischen Land Kärnten und den Österreichischen Bundesforsten sicher. Außerdem hat das Land jetzt ein Vorkaufsrecht: Falls Seegrundstücke verkauft werden, kann das Land Kärnten als erstes zuschlagen.
Den Österreichischen Bundesforsten gehören zehn der wichtigsten Kärntner Seen: Wörthersee, Ossiacher See, Millstätter See, Weißensee, Brennsee, Afritzer See, Längsee, Pressegger See, Baßgeigensee und Falkertsee. Sie bleiben auch die kommenden zehn Jahre für Einheimische sowie Touristinnen und Touristen zugänglich. Das sichert die Verlängerung des Pachtvertrages zwischen Bundesforsten und Land Kärnten.
Besonders wichtig: Die Pacht für die Gemeinden, die die Seegrundstücke nutzen, bleibt bis 31. Dezember 2031 unverändert. Die Gemeinden betreiben auf den Grundstücken etwa Strandbäder, Promenaden, Stege für die Schifffahrt oder Parkanlagen. Und das können sie auch weiter kostengünstig tun, denn die Pachtgebühren bleiben mit der Vertragsverlängerung auch die kommenden zehn Jahre unter dem Marktpreis, den etwa Private für ihre Grundstücke zahlen müssen. So spart die öffentliche Hand mehr als eine Million Euro pro Jahr.
Land Kärnten holt sich Vorkaufsrecht für Seen der Bundesforste
Das Land Kärnten sichert außerdem vertraglich ab, dass die Seeflächen der Bundesforste nicht an Dritte übertragen werden dürfen. Falls die Bundesforste Grundstücke verkaufen wollen, hat das Land ein Vorkaufsrecht. Die begehrten Seegrundstücke bleiben also in jedem Fall in öffentlichem Besitz.
„Danke an die Vertragspartner, mit denen wir gemeinsam Enkelverantwortung zeigen und die Seen als unwiederbringliche Naturschätze bewahren“, sagt Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) nach der Vertragsunterzeichnung.
Explizit im Vertrag erwähnt sind auch die freien Seezugänge. Viele der durch das Land eingerichteten freien Zugänge liegen an Seen der Bundesforste. Sie bleiben auch die kommenden zehn Jahre frei zugänglich.
Verkaufsverbot von Landes-Seen steht in der Verfassung
Im vergangenen Jahr hat der Kärntner Landtag auch die Seegrundstücke des Landes abgesichert – sogar per Verfassung. In der Landesverfassung ist seitdem der Erhalt aller öffentlichen Seegrundstücke festgeschrieben. In anderen Worten: Die Ufergrundstücke des Landes dürfen nicht verkauft werden und müssen für alle Kärntnerinnen und Kärntner zugänglich bleiben.
„Mehr Schutz als durch die Verfassung geht einfach nicht“, kommentierte SPÖ-Klubchef Herwig Seiser den Landtagsbeschluss im letzten Jahr.
Kärnten hat insgesamt mehr als 1.000 Seen. Die Bundesforste verwalten zehn der wichtigsten davon mit einer gesamten Uferfläche von rund 30.000 Quadratmeter.