Bild: Unsplash/Annie Gray
Das Burgenland will für mehr leistbare Baugründe für junge Familien sorgen. Wer Bauland ungenutzt liegen lässt und auf Wertsteigerung hofft, muss ab heuer Abgaben dafür zahlen – und zwar bereits rückwirkend für 2022. Die Abgabe soll ausdrücklich nur Spekulantinnen und Spekulanten treffen. Wer das Bauland für sich selbst oder Kinder „aufhebt“, muss nicht zahlen.
Fast die Hälfte – genauer: 40% – des Baulandes im Burgenland liegen brach. Denn viele Eigentümer spekulieren auf steigende Preise. Sie verdienen dabei auf Kosten der jungen Burgenländerinnen und Burgenländer, die sich und ihren Familien eine eigene Existenz aufbauen. Denn Spekulation macht Bauland teurer. Deshalb können sich immer wenige junge Menschen ihr Eigenheim bauen. Auch die Mieten treiben Spekulantinnen und Spekulanten so in die Höhe. Die burgenländische Landesregierung bittet sie deshalb ab heuer zur Kassa. Sie müssen rückwirkend ab 1.1.2022 eine so genannte Baulandmobilisierungsabgabe zahlen. So will die Landesregierung für mehr verfügbares Bauland sorgen.
Junge Familien sollen sich „den Traum vom Eigenheim erfüllen können“, so der zuständige Infrastrukturlandesrat Heinrich Dorner (SPÖ). Deshalb verlangt das Burgenland ab heuer eine Abgabe auf unbebautes Bauland, wenn dieses für ‚Häuslbauer‘ nicht verfügbar ist.
„Wir wollen damit dafür sorgen, dass Bauland in Zeiten einer enormen Teuerung leistbarer wird und sich junge Familien den Traum vom Eigenheim erfüllen können“ (Infrastrukturlandesrat Heinrich Dorner)
„Es geht“ laut Dorner „nicht darum, Einnahmen zu lukrieren“. Vielmehr sollen junge Menschen, die im Burgenland bauen wollen, sich das auch leisten können. Dementsprechend sind auch die Ausnahmen klar geregelt: Wer Grundstücke für die eigenen Kinder und Enkelkinder „aufhebt“, muss nicht bezahlen.
Freilich: Pro Kind oder Enkelkind darf man jeweils nur ein Grundstück im „im ortsüblichen Ausmaß“ kostenlos freihalten. Auch für junge Menschen, die zwar Grund besitzen, aber noch nicht zu bauen begonnen haben, gibt es Ausnahmen.
Für alle anderen Baugründe ab 300 m² werden die Abgaben fällig. Sie sind allerdings nach Größe gestaffelt: bis 800 m² zahlt man nur 0,5% des Werts. Für den Maximalen Betrag von 2,5% des Grundstückpreises, muss man mehr als 1.600 m² Bauland besitzen.
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