„Careleaver“ sind Menschen, die einen Teil ihres Lebens bei einer Pflegefamilie oder Betreuungseinrichtung verbracht haben. Doch der Eintritt ins Erwachsenenleben ist für viele von ihnen nicht immer einfach. In den meisten Bundesländern endet die Unterstützung durch die Jugendhilfe mit 18 Jahren – für viele ein Stoß ins kalte Wasser. Im Burgenland ist das anders: Seit 2022 gibt es die Unterstützungsleistungen für junge Menschen bis zum 24. Lebensjahr.
Georg wurde, bis er 18 Jahre alt war, vom Jugendamt betreut. Im Jahr seiner Matura kommt dann auf einmal die Schocknachricht: Die Unterstützungsleistung seitens des Jugendamts endet, er ist auf sich allein gestellt und steht de-facto ohne Zuhause da. Ein Schlag ins Gesicht, der für viele junge Careleaver auf einmal Realität wird. Bisher war die letzte Hoffnung, sich an NGO’s zu wenden. Das Burgenland geht nun neue Wege und fordert auch bundesweit die Unterstützung bis zum 24. Lebensjahr auszubauen. Klubobmann und Sozialsprecher der SPÖ, Roland Fürst, beschreibt das wie folgt:
„Das Burgenland ermöglicht seit 2022 jungen Erwachsenen (Care-Leaver) die Unterstützung bis zum 24. Lebensjahr im Rahmen der stationären und ambulanten Kinder- und Jugendhilfe. Wir konnten damit schon vielen Betroffenen beim Start in die Selbstständigkeit helfen. Leider ist das in dieser Form nur im Burgenland möglich, der Bund muss hier die finanziellen Mitteln und Ressourcen bereitstellen, um dies flächendeckend für ganz Österreich zu ermöglichen.“
Die Kinder- und Jugendhilfe wird für diesen Bereich in einer 15a-Vereinbarung geregelt, wobei Experten einheitliche Standards für alle Menschen, die die staatliche Obsorge verlassen, in Österreich fordern. Die Regelung des Burgenlands begrüßt der Dachverband der österreichischen Jugendhilfeeinrichtungen (DÖJ) sehr. Der Obmann des DÖJ, Gerald Herowitsch-Trinkl, findet:
„Es ist Zeit, dass wir als Gesellschaft unsere Prioritäten überdenken. Es kommt zu einer massiven Chancenungleichheit, die auch auf andere Lebensbereiche überschwappt. …“
Der Verein „Careleaver Österreich“ unterstützt junge Menschen beim Verlassen der staatlichen Obsorge, zum Beispiel bei der Wohnungs- und Arbeitssuche. Bei der Altersgrenze geht der Verein noch einen Schritt weiter und fordert Unterstützung bis zum 26. Lebensjahr.
„Das Geld, das man in einen Careleaver investiert, kommt dem Staat annähernd dreifach zurück. Laut einem Forschungsprojekt der Jugendhilfe kommen von einem investierten Euro 2,7 Euro zurück. Das heißt, wenn Careleaver ihre Chance bekommen, nutzen sie sie auch“, bestätigt auch Alexandra Weiss vom Verein „Careleaver Österreich“, in dem sich Careleaver selbst für andere Careleaver einsetzen.
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