Die neue Corona-Verordnung für Alten- und Pflegeheime stößt bei einigen Bundesländern auf heftigen Widerstand. Das Gesundheitsministerium erlaubt während der Weihnachts-Feiertage nur einen Besucher pro Heimbewohner. Deshalb werden wohl viele Familien ihre Angehörigen über Weihnachten nach Hause holen, um gemeinsam feiern zu können. Die Verordnung könnte damit zum Bumerang werden: Zuhause ist die Ansteckungsgefahr viel größer als im Altenheim mit seinen strengen Sicherheitsvorkehrungen.
Mittwoch, 16. Dezember, 13:45 Uhr. Die Sozialreferentinnen und -referenten der Bundesländer versammeln sich vor ihren Laptops. Am Programm: Ein Video-Call mit Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne). Teilnehmer der Sitzung berichten der Neuen Zeit später hinter vorgehaltener Hand von einer aufgeheizten Stimmung zwischen „verwundert und verärgert“. Sogar ein Parteifreund Anschobers sei von seinem eigenen Minister überrumpelt worden. Denn die Konferenz hatte es in sich.
Gesundheitsminister Anschober legt eine neue Corona-Verordnung für Alten- und Pflegeheime vor. Entgegen den Erwartungen der Bundesländer ist pro Heimbewohner weiter nur ein Besucher pro Woche erlaubt. Was normalerweise ein passendes Mittel zur Reduzierung der Infektionen in Altenheimen ist, könnte über Weihnachten zum Bumerang werden. Weil während der Feiertage nur ein einziger Besucher ins Pflegeheim kommen darf, werden wohl viele Familien ihre Angehörigen aus den Heimen holen, um die Festtage gemeinsam verbringen zu können – zu Hause, wo das Infektionsrisiko viel höher ist als im Pflegeheim mit strengen Sicherheitsvorkehrungen.
Hat eine Bewohnerin eines Altenheims etwa zwei Kinder, muss sie sich laut Corona-Verordnung entscheiden, welches davon zu Weihnachten auf Besuch kommen darf. Erst eine Woche später dürfte das zweite Kind ins Altenheim kommen. Aus den Bundesländern gibt es daher heftigen Widerstand gegen die „praxisferne Verordnung“. Man befürchtet ein Weihnachts-Chaos. Im Video-Call mit dem Minister sei aber keine Diskussion mehr möglich gewesen, sagt die Kärntner Gesundheitslandesrätin Beate Prettner (SPÖ): „Wir wurden vor vollendete Tatsachen gestellt. Es wäre viel vernünftiger gewesen, mit einer Weihnachts-Sonderregelung Besuche in den Pflegeheimen zu vereinfachen, statt sie de facto fast zu verunmöglichen.“
Auch andere Bundesländer reagieren mit Unverständnis. „Dem zuständigen Ministerium fehlt es offenbar an Praxisnähe“, heißt es von Birgit Gerstorfer, SPÖ-Landesrätin in Oberösterreich. Sie kritisiert neben der Besuchsregel auch eine zweite Verschärfung. Besucher von Altenheimen müssen ab sofort einen negativen Corona-Test vorweisen und eine FFP2-Maske tragen. Bisher reichte die sichere Maske der Schutzklasse FFP2 aus, um Angehörige besuchen zu dürfen. Gerade im ländlichen Bereich seien die Covid-Tests in den Apotheken aber längst ausverkauft, ein Besuch im Altenheim daher nicht möglich.
Landesrätin Gerstorfer kritisiert in einer Aussendung: „Ich halte es für inakzeptabel, dass Altenheimbesucherinnen und -besucher für ihre Tests bezahlen müssen. Der Besuch bei den Liebsten darf keine Frage der finanziellen Möglichkeiten sein – das halte ich für absolut unzumutbar, gerade während der Weihnachtsfeiertage.“
Kärnten und Oberösterreich fordern vom Bund mehr Gestaltungsspielraum. Sie wollen eine Sonderregelung für die Besuche zu Weihnachten, dürfen die Ministeriums-Verordnung aber nicht eigenständig aufweichen. Auch der Wiener Gesundheitsstadtrat Peter Hacker unterstützte diesen Vorschlag im Video-Call mit Anschober. Unerwartete Gegenwehr bekam der Bundesminister von einem Parteifreund. Der Salzburger Soziallandesrat Heinrich Schellhorn, wie Anschober ein Grüner, zeigte sich verwundert über die wenig praxistaugliche Verordnung, berichten Teilnehmer der Online-Konferenz.
Die Heimleiter der Pflegeheime haben bereits im November Alarm geschlagen. Ihnen war schon damals klar: Wenn die Heimbewohner das Weihnachtsfest im Altenheim mit hohen Sicherheitsvorkehrungen feiern sollen, braucht es Sonderregelungen für die Besuche von Angehörigen. Niemand will Weihnachten allein sein. Auch die Soziallandesräte aus den Bundesländern haben mehrmals darauf hingewiesen. Aber im Gesundheitsministerium ignorierte man die Warnungen. Im Video-Call mit dem Minister platzte einigen Ländern der Kragen. Folgenlos, denn die Verordnung tritt ohne Diskussion in Kraft.
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