Kärnten

Der letzte Inquisitionsprozess Österreichs fand in Kärnten statt: Der Fall Eva Kary

Kärnten hat wie jedes Bundesland in seiner Geschichte auch unschöne Zeiten durchlebt. Die Zeit der Inquisitionsprozesse zählt dazu. Sie endete in Kärnten 1773 in Gmünd mit dem Prozess der Eva Kary – einer bemerkenswerten Geschichte.

Zu weiteren Kärnten-Fakten: Kärnten ist älter als Österreich

Eva Kary, geboren als Faschauner, wurde als Tochter eines Bergbauern 1737 in Malta/Kärnten geboren. Da es für den Hof ihres Vaters, Christian Faschauner keinen männlichen Erben gab, bot er seiner Tochter Eva an, dass sie den Hof gemeinsam mit einem Ehemann übernehmen könne. Der Faschaunerhof stand wirtschaftlich gut da und es gab bereits mehrere Brautwerbungen, die Eva aber alle ausgeschlagen hatte.

1770 schickte der Bauer Jakob Kary seine Brautwerber – die Werbung wurde angenommen. Im Gegensatz zum Faschaunerhof war der Hof des Jakob Kary aber schwer verschuldet und in der Heirat mit dieser vermögenden Braut sah er eine Möglichkeit, seine finanziellen Sorgen loszuwerden. Für Eva Faschauner war die Ehe wiederum die einzige Möglichkeit, an ihr Erbe zu gelangen.

Die Hochzeit fand kurze Zeit später in der Pfarrkirche Malta statt.

Topfenknödel werden ihrem Ehemann zum Verhängnis

Bald nach der Hochzeit, am 9. März 1770, gab es zum Mittagessen Topfenknödel. Jakob Kary und seine Mutter aßen davon. Eva selbst nicht. Der Gesundheitszustand von Jakob Kary und seiner Mutter verschlechterte sich danach rapide. Er starb am darauffolgenden Sonntag. Seine Mutter erholte sich aber wieder.

Nach dem unerwarteten Ableben des Jakob Kary machten rasch Gerüchte im Dorf die Runde, es sei kein natürlicher Tod gewesen. Die ersten Vorwürfe gegen die Witwe wurden laut. Vor allem ihre mangelnde Betroffenheit machte sie in den Augen der Dorfbewohner verdächtig.

In Folge der immer lauter werdenden Vorwürfe lud die Graf Lodronsche Herrschaft in Gmünd Eva Kary vor und befragte sie zum Tod ihres Mannes. Sie wurde gefragt, ob es in ihrem Hof „Hüttenrauch“ (die damalige Bezeichnung für das Gift Arsen) gebe – die Befragte verneinte. Allerdings verfügten zur damaligen Zeit die meisten Höfe über Arsen, da es zur Behandlung verschiedener Tierkrankheiten eingesetzt wurde.

Die Inquisition von Eva Kary war die letzte Hinrichtung in Gmünd

So sieht das Gerichtsurteil gegen Eva Kary im Original aus. // Bild: Kärntner Landesarchiv

Die Verdachtslage schien ausreichend, um eine Kommission zu bilden, die den Fall untersuchen sollte. Der Leichnam von Jakob Kary wurde obduziert. Die Untersucher kamen zum Schluss, dass der Bauer durch Arsen vergiftet worden sei. Evy Kary wurde angeklagt und in die „Keuchen“ (den Kerker) in Gmünd gesperrt.

Drei Jahre lang verbrachte Eva Kary im Kerker. Unter Folter gestand sie schlussendlich, ihren Mann mit Arsen vergiftet zu haben, um von ihm loszukommen. Das Urteil fiel am 16. Februar 1773:

Eva Kary sollte demnach „[..] durch den landesfürstlichen Freymann [dem Schafrichter Anm.] an der gewöhnlichen Richtstatt durch das Schwerd von Leben zum Todt hingerichtet, die rechte Hand abgeschlagen, Kopf und Hand an das Rad aufgesteket, und der Cörper in loco suplicii [am Ort der Hinrichtung Anm.] begraben werden, und dies zu ihrer wohlverdienten Straf, andern aber zu einen Beyspiel.“

Eva Kary suchte bei der damaligen Kaiserin Maria Theresia um Gnade an. Damit konnte sie die Vollstreckung aufschieben, aber nicht verhindern. Am 9. November 1773 wurde Eva Kary auf dem Richtplatz von Gmünd (dem Galgenbichl) hingerichtet. Es war die letzte Hinrichtung, die dort stattfand. Drei Jahre später schaffte Maria Theresa die Folter in Österreich ab.

Viele Kärntner Bauernhöfe besaßen damals ein Sackel für ihr Arsen zur Behandlung von Tierkrankheiten. Das „Giftsackerl“ von Eva Kary ist bis heute erhalten: Es wird im Kärntner Landesarchiv aufbewahrt.

Stefan Neulinger

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