Bildcredits: Buchhändler, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons
Fast 400 Euro fürs „Falschparken”? Eine Wienerin verschickte jahrelang Klagsdrohungen und Geldforderungen gegen Autobesitzerinnen – weil sie vor der falschen Hauseinfahrt geparkt hatten. Der Spuk hat aber jetzt ein Ende. Die Bezirksvertretung Favoriten und das Magistrat schieben dem Abzockhotspot auf der Quellenstraße jetzt einen Riegel vor – Betroffene können das Geld jetzt wieder zurückfordern.
Man parkt nichtsahnend an der Quellenstraße in Favoriten, vielleicht auch nur für ein paar Minuten. Zack – ein paar Wochen später der Schock: Eine Klagsdrohung samt Geldforderung wegen Falschparkens. So erging es in den letzten Jahren unzähligen Autofahrerinnen und Autofahrern, die vor einer vermeintlichen Hauseinfahrt in der Quellenstraße geparkt oder gehalten haben. Doch damit ist jetzt Schluss – das Magistrat und die Bezirkvorstehung sprechen ein Machtwort.
Der Wiener Anwalt Wolfgang Schöberl ist mit der „Besitzstörungs-Causa“ in der Quellenstraße vertraut. Die Abzocke wegen vermeintlichen Falschparkens in Favoriten im verschlägt Schöberl die Sprache: Früher war die Einfahrt Teil einer Werkstatt. Längst ist dort aber ein Kindergarten. Die Hauseinfahrt wird schon lange nicht mehr benutzt – Falschparken ist daher rein technisch gesehen unmöglich. Der Anwalt klärt uns auf:
„Die angeblichen ‚Besitzstörer‘ der Quellenstraße 92 konnten in Wahrheit gar keine Besitzstörung begangen haben. Der Grund: Die Beschaffenheit des Grundstücks macht es unmöglich, mit einem Fahrzeug eine Garage oder Ähnliches zu erreichen. Somit fehlte es von vornherein an einem Besitzrecht, das gestört werden konnte“, stellt Anwalt Schöberl fest.
Für alle, die in der Nähe einkaufen oder ihre Kleinen aus dem Kindergarten holen: Ein kurzes Halten ist vor Ort erlaubt – aber Achtung – auch ohne klagende Dame: Die Kurzparkzone gilt trotzdem!
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