Wien

Warum an Wiens Theatern die Garderobenpflicht gilt

Wiens Theaterangebot ist reichhaltig. So gut wie kein Gemeindebezirk kommt ohne ein Theaterhaus aus. Insgesamt zählt die Stadt rund 90 Theater, die die unterschiedlichsten Geschmäcker bedienen. Doch so verschieden die Angebote an Wiens Theaterhäusern auch sein mögen, etwas haben alle gemeinsam: Die Garderobenpflicht. Grund dafür ist der Brand des Wiener Ringtheaters im Jahr 1881.

Katastrohpe führt zu Garderobenpflicht in Wiener Theatern

Dass an Wiens Theaterhäusern Garderobenpflicht gilt, ist kein Zufall, sondern historisch begründet. Im Dezember des Jahres 1881 kam es am Wiener Ringtheater kurz vor einer Vorstellung zu jenem Ereignis, das als eine der größten Brandkatastrophen des 19. Jahrhunderts in die österreichische Geschichte eingehen sollte.

Vor Vorstellungsbeginn führte eine mangelhafte Gaslampe hinter der Bühne zu einer Explosion. Das dabei entstandene Feuer breitete sich rasch über die Bühne bis in den Publikumsraum aus und forderte schließlich mindestens 384 Todesopfer.

Brandschutzbestimmungen nach Ringtheaterbrand gelten noch heute

Dass der Ringtheaterbrand so verheerend ausfiel, wird unter anderem darauf zurückgeführt, dass sich das Feuer ungehindert und viel zu schnell ausbreiten konnte. Auch die Evakuierung des Saales passierte weder rechtzeitig noch problemlos. Um zu verhindern, dass sich eine solche Katastrophe ein zweites Mal ereignet, wurden unmittelbar nach dem Brand einige feuerpolizeiliche Bestimmungen erlassen, die zum Großteil auch heute – rund 140 Jahre nach dem Brand – immer noch gelten.

Eiserne Vorhänge zum Brandschutz

Seit dem Ringtheaterbrand müssen beispielsweise Requisiten feuerfest imprägniert und Notausgänge gekennzeichnet werden. Außerdem wurde der sogenannte „Eiserne Vorhang“ an jedem größeren Theater verpflichtend eingeführt. Dieser soll im Falle eines Brandes auf der Bühne den Publikumsraum vom Bühnenraum trennen und das Feuer davon abhalten, auf den Saal überzugreifen.

Garderobenpflicht in Wiener Theatern als Brandschutzmaßnahme

Auch die Garderobenpflicht ist eine Brandschutzmaßnahme. Liegen nämlich Taschen, Rucksäcke oder Jacken am Boden oder werden über Stuhllehnen gehängt, könnten diese im Fall einer Evakuierung in den engen Reihen die Fluchtwege versperren. Wenn man seine Jacke die komplette Vorstellung lang anbehält, dürfte man sie übrigens mit in den Saal nehmen.

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NeueZeit Redaktion

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