Wofür ist die Unternehmensform „Genossenschaft“ besonders geeignet? Einfache Antwort: Für alle denkmöglichen Ideen und Innovationen, die unternehmerischen Menschen in den Sinn kommen. Sei es für soziale, kulturelle oder ökonomische Zwecke. Die Genossenschaft ist eine Alleskönnerin.
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Salon Cooperativ – Genossenschaften erklärt
Die Kolumne von Christian Pomper
Von Schlangenfänger-Genossenschaften in Südamerika, Taxifahrer-Genossenschaften in Nordamerika, Handwerker-Genossenschaften in Afrika, landwirtschaftlichen Produzenten- und Konsumenten-Genossenschaften in Asien, den typischen Kredit-Genossenschaften in Europa bis hin zu Weide-Genossenschaften in Österreich. Die Vielfalt von Genossenschaften ist unbegrenzt.
So wie das kleine Schwarze das für jede Gelegenheit passende Kleid ist, ist die Genossenschaft die passende Rechtsform für jede Gelegenheit. Die Genossenschaft ist quasi die Audrey Hepburn unter den Rechtsformen.
Eine Genossenschaft ist eine demokratische Veranstaltung und die dazugehörige Satzung – die genossenschaftliche Verfassung oder das Statut – legt die Regeln dazu fest. Das höchste demokratische Organ der Genossenschaft ist die Generalversammlung. In dieser übt das Genossenschaftsmitglied seine demokratischen Rechte wie etwa Stimmrecht, Rederecht, Auskunftsrecht aus. Ebenso hat die Generalversammlung – im Gegensatz zur Aktiengesellschaft – ein Weisungsrecht gegenüber dem Geschäftsführungsorgan, dem Vorstand.
Alle Theorie ist grau. Wie das Staatswesen, so ist auch das Genossenschaftswesen ein theoretisches Modell von Demokratie. Wenn nun aber in beiden Fällen Genossenschaftsmitglieder und Staatsvolk von ihrer Rolle als Souverän keine Ahnung haben, so können beide Institutionen in Ochlokratien und versteckten Diktaturen ausschließlich zum Wohle von Partialinteressen ausarten. Umso mehr muss Genossenschaft auch gelebt werden. Und im „Demokratie-Labor Genossenschaft“ kann man Demokratie lernen, im Guten wie im Schlechten. Im Gegensatz zum Staatswesen kann man aus Genossenschaften aber jederzeit wieder aussteigen.
Während Kapitalgesellschaften typischerweise versuchen ihre Gewinne zu maximieren, setzen Genossenschaften auf den Förderungsauftrag und die Nutzenstiftung für die Mitglieder. Nichtsdestotrotz müssen auch Genossenschaften nachhaltig Gewinne bzw. Überschüsse erwirtschaften, um ihren Förderauftrag bestmöglich gerecht werden zu können.
Wenn man nun in die Verlegenheit gerät, erwirtschaftete Überschüsse unter den Mitgliedern zu verteilen, bieten die Genossenschaft viele Möglichkeiten, den Kuchen gerecht zu teilen.
Typischerweise wird ein Teil der Überschüsse einem Reservefonds der Genossenschaft zugewiesen. Dies bietet neue kooperative Entwicklungsmöglichkeiten und stärkt die Widerstandsfähigkeit in Krisen. Es kommt nicht von irgendwo her, dass Genossenschaften weniger oft insolvent werden. Denkbar sind weiters die Zuweisung eines prozentuellen Anteils des Überschusses an einen Bildungsfonds für die Mitglieder.
Ebenso ist nicht ausgeschlossen, dass auf die gezeichneten Geschäftsanteile der Mitglieder Dividenden ausgeschüttet werden, sofern auch ausschüttbare Überschüsse vorhanden sind.
Zu guter Letzt bieten Genossenschaften in Bezug auf die Überschussverteilung auch die Möglichkeit der Rückvergütung. Genossenschaftsmitglieder erhalten auf Basis der von der Genossenschaft bezogenen Förderleistungen anteilmäßige Rückvergütungen vom Überschuss. Je mehr das Mitglied an Leistungen bezieht, desto höher die Rückvergütung. Im Fall von Konsumgenossenschaften hat dies beispielsweise die Auswirkungen, dass typischerweise Familien die höchsten Einkäufe tätigen und dementsprechend hohe Rückvergütungen erhalten.
„Genossenschaften sind das einzige Geschäftsmodell, das bei einer Nahezu-null-Grenzkosten-Gesellschaft noch funktioniert“, meint der US-Ökonom Jeremy Rifkin und sieht in Collaborative Commons und Genossenschaften die Möglichkeit zur Entwicklung hin zu einer neuen kooperierenden Wirtschaftsordnung. Bis 2050 wird etwa die Hälfte der Weltwirtschaft über Collaborative Commons und Genossenschaften organisiert sein, so seine These.
Dabei muss nichts neu erfunden werden. Wir können auf eine nahezu 200-jährige Genossenschafts-Geschichte zurückblicken, unsere Lehren daraus ziehen und in die Zukunft schreiten.
Es ist angerichtet.
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