Die heftigen Unwetter in Kärnten bringen Einsatzkräfte an ihre Grenzen. Familien müssen wegen des Hochwassers und der Erdrutschgefahr aus ihren Häusern fliehen – sie werden in Notunterkünfte untergebracht. Die NeueZeit hat die wichtigsten Stellen in Kärnten aufgelistet, an die du dich wenden kannst, wenn auch du direkt vom Unwetter betroffen bist und Soforthilfe benötigst.
Die starken Unwetter in Kärnten haben eine Spur der Verwüstung hinterlassen und viele Menschen stehen vor den Trümmern ihrer Existenz: Überflutungen im Keller, beschädigte Dächer, schwere Hagelschäden an Autos oder umgestürzte Bäume am Grundstück.
Die Kärntner Landesregierung versucht mit allen Mitteln, den Betroffenen rasch und unkompliziert zu helfen. In diesem Artikel haben wir für dich die wichtigsten Anlaufstellen (Schadenersatz, Sachspenden, kostenlose Kinderbetreuung, etc.) zusammengesammelt, an die du dich wenden kannst, wenn du ebenfalls vom Unwetter betroffen bist.
Schäden bei Unwetter – wohin kann ich mich wenden?
Sollten dich die Unwetter auch erwischt haben, kommst du so an Schadenersatz beziehungsweise Hilfe vom Land:
1) Schritt 1: Erhebung der privaten Schäden durch Gemeinde
In den meisten Fällen kommt die Gemeinde auf Betroffene zu. Am besten wendest du dich aber selbst an sie. Wichtig dabei ist, dass du die Schäden mit Fotos dokumentierst. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schätzen dann vor Ort grob die Höhe ab. Dafür gibt es folgende Kategorien:
- Kategorie 1: Schäden bis 10.000 Euro (Soforthilfe: 1.000 Euro)
- Kategorie 2: Schäden bis 30.000 Euro (Soforthilfe: 3.000 Euro)
- Kategorie 3: Schäden bis 50.000 Euro (Soforthilfe: 5.000 Euro)
- Kategorie 4: Schäden über 50.000 Euro (Soforthilfe: 10.000 Euro)
Schritt 2: Schnelle finanzielle Hilfe durch “Hilfe in besonderen Lebenslagen” (HibL)
Bei Schäden unter 5.000 Euro hast du keinen Anspruch auf Soforthilfe. Du kannst aber einen Antrag auf „Hilfe in besonderen Lebenslagen“ (HibL) stellen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde dokumentieren dann ihre Einschätzung der Schäden und leiten sie an die zuständigen Stellen weiter. Die HibL ist vor allem zur Überbrückung von sozialen Notständen gedacht. Darunter fallen die Erhaltung von Wohnraum, die Sicherung einer wirtschaftlichen Lebensgrundlage oder die Überbrückung außergewöhnlicher Notstände.
Schritt 3: Deckung durch Versicherungen, Spenden oder sonstigen Leistungen
Teile der Schäden ersetzen Versicherungen. Die Arbeiterkammer kann dir dabei helfen! Ihre Konsumentenschutzberaterinnen und -berater haben Tipps, wann welche Versicherung zahlt. Weitere Infos findest du hier.
Schritt 4: Kärntner Nothilfswerk
Solltest du die ersten drei Schritte bereits ausgeschöpft haben und die Schäden aber trotzdem nicht zur Gänze abgedeckt werden, kannst du Beihilfen beim Kärntner Nothilfswerk beantragen. Den Antrag kannst du bei der Gemeinde stellen – dafür hast du bis zu sechs Monate nach dem Eintritt des Schadensereignisses Zeit.
Weitere Infos gibt´s per Mail: abt3.katastrophenschutz@ktn.gv.at
Kostenlose Kinderbetreuung:
Falls du Kinder hast und gerade versuchst deinen Keller trocken zu bekommen oder deinen Nachbarinnen und Nachbarn zu helfen, gibt es kostenlose Kinderbetreuung:
In der KinderStadt Klagenfurt, Rauscherpark 1, 9020 Klagenfurt und in der Sommerkinderbetreuung in Feistritz ob Bleiburg, St. Michael ob Bleiburg 29, 9143 Feistritz ob Bleiburg.
Du kannst dich für Kinderbetruung über die KinderStadt Klagenfurt oder die Sommerbetreuung Feistritz ob Bleiburg anmelden. Kontakt sind die Leiterin der KinderStadt Maria Hinterlaßnig unter der Telefonnummer 0676/8990 1404 beziehungsweise die Leiterin der Sommerbetreuung Feistritz ob Bleiburg Birgit Zupanc-Kummer unter der Telefonnummer 0676/8990 1548. Bitte gib‘ bei deiner Anmeldung an, dass du vom Hochwasser betroffen bist.
Sachspenden & warme Mahlzeiten beim Verein “Together”:
Beim Verein “Together” bekommst du warme Mahlzeiten, verschiedene Sachspenden und emotionalen Halt. In den “Together Points” bieten sie außerdem kostenlos Lebensmittel, Kleidung, Hausrats- und Kindersachen an.
Bei jedem Notruf muss mitgeteilt werden: WO wird Hilfe benötigt? WAS ist passiert? WIEVIELE Verletzte gibt es? WER ruft an?
- Feuerwehr 122
- Polizei 133
- Rettung 144
- Ärztenotdienst 141
- Bergrettung 140
- Wasserrettung 130
- Rettungshunde 130
- Euro-Notruf 112