Kärnten

Schluss mit “Sternzeichen-Pension”: LH Kaiser erwägt Klage gegen Bundesregierung

Landeshauptmann Peter Kaiser erwägt eine Klage gegen die Bundesregierung wegen ungerechter Pensionen. Der Grund: Wer heuer Ende des Jahres in Ruhestand geht, bekommt knapp 73.000 Euro weniger Pension als jemand, der zu Beginn des Jahres aufgehört hat zu arbeiten. Schuld ist die ungerechte Pensionsanpassung der Bundesregierung an die Teuerung. Denn die hängt davon ab, wann man geboren ist. Bisher hält die Regierung jedoch an der Regelung fest. Kaiser will für faire Pensionen sorgen.

Wer ein Leben lang hacklt sollte eine ordentliche Pension bekommen – ganz egal, ob er oder sie im Jänner oder Dezember in Pension geht. Das ist in Österreich jedoch leider nicht der Fall. Denn wer heuer zum Jahresende in Pension geht, bekommt insgesamt Zehntausende Euro weniger. Schuld hat die Teuerung und die sogenannte “Aliquotierung” der Pensionsanpassung. Aber wie kann das sein? 

Ungerechtigkeit: Hohe Teuerung und aliquotierte Pensionsanpassungen

Jedes Jahr im Jänner wird die Pension an die Teuerung angepasst. Grundlage der Berechnung ist die durchschnittliche Höhe der Teuerung der letzten zwölf Monate. Je hoher die Inflation, desto höher die Pensionsanpassung. 

Im ersten Pensionsjahr bekommt jede:r Österreicher:in 100 Prozent der angepassten Pension, sofern er oder sie zu Beginn des Jahres in Pension gehen. Mit jedem Monat nimmt die Höhe der Anpassung jedoch um 10 Prozent ab. Das ist die Aliquotierung. Kurz: Nur wer im Jänner in Pension geht, hat Anspruch auf die volle Pensionsanpassung – und wer erst im November in Pension geht, hat nichts mehr von der Anpassung.

Das ist “Pensionsraub” und sei nicht gerecht, sagt Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser:

“Es kann nicht sein, dass die Pensionshöhe davon abhängt, in welchem Sternzeichen man geboren ist.” (LH Peter Kaiser)

Durch die “aliquotierte” Rentenanpassung” verlieren Pensionist:innen im Schnitt 73.000

Wer 45 Jahre lang arbeitet, soll eine Pension bekommen, die 78 Prozent des früheren Einkommens ausmacht. Damit das über die Jahre so bleibt, wird die Teuerung im Nachhinein im angepasst. Das ist im Grunde kein Problem. Alle, die erst in ein paar Jahren in Pension gehen, verlieren nichts. Wer jedoch 2023, 2024 und 2025 aufhört zu arbeiten, bekommt weniger, da die jetzt hohe Anpassung (durch die hohe Teuerung des letzten Jahres) an ihm/ihr vorbeigeht. 

Ein Beispiel: Franz hat 45 Jahre gearbeitet und erhält eine durchschnittliche Pension von 2655 Euro. Da er im November geboren ist, geht er auch erst im November in Rente. Durch die hohe Teuerung, die nachträgliche Anpassung und die Aliquotierung erhält er insgesamt 73.000 Euro weniger Pension (über die Zeit von 18 Jahre gerechnet).

Allein 2024 betrifft das 90.000 Pensionist:innen. 

Angekündigte Klage gegen Bundesregierung wegen “Pensionsraub”

Landeshauptmann Peter Kaiser kündigte jetzt eine Verfassungsklage gegen die Bundesregierung an, sollte die Aliquotierung bei der Pensionsanpassung nicht aufgehoben werden. Was die Regierung “Aliquotierung” nenne, sei nichts weiter als “Sternzeichen-Logik” so Kaiser gegenüber dem ORF. Gemeint ist: Alle Österreicher:innen sollten die gleiche Pension erhalten, ganz egal, ob sie im Jänner, Mai oder Dezember geboren sind. 

Ingo Geiger

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Ingo Geiger
Tags: featured Kärnten Pension Peter Kaiser Verfassungsklage

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