Kärnten

Für Selbstständige braucht es Krankengeld schon ab dem 4. Tag: Wer krank wird, darf nicht pleitegehen!

Selbstständig und krank – in Österreich bedeutet das für viele ein existenzielles Risiko. Denn Krankengeld gibt es für Selbständige erst ab dem 42. Tag. Der Sozialdemokratische Wirtschaftsverband kämpft hier um eine radikale Verbesserung: Selbständige sollen Krankengeld schon ab dem 4. Tag  bekommen! Für eine starke soziale Stimme tritt der Kärntner SWV bei den anstehenden Wirtschaftskammerwahlen in allen Fachgruppen an.

Selbstständig sein heißt oft: arbeiten bis zum Umfallen. Und wenn die Gesundheit nicht mehr mitspielt? Dann stehen viele Unternehmer:innen vor dem Nichts. In Österreich gibt es Krankengeld für Selbstständige erst ab dem 42. Tag – ein Schlag ins Gesicht für jene, die die Zentrale der heimischen Wirtschaft bilden. Der Sozialdemokratische Wirtschaftsverband (SWV) fordert darum bei den anstehenden Wirtschaftskammerwahlen von 10. bis 13. März radikale Änderungen: Krankgengeld ab dem 4. Tag, eine faire Bezugsdauer und die Abschaffung des 20 Prozent-igen Selbstbehalts bei Arztbesuchen.

„Wer in der Gründungsphase länger krank ist, geht pleite“

„Was macht ein Einpersonenunternehmen im Fall einer Erkrankung? Es kann seine Arbeitskraft nicht mehr erbringen, erzielt also auch keine Einnahmen, und ein Krankengeld gibt es erst ab dem 42. Tag. Bis dahin ist die oder der Selbstständige gerade in der Gründungsphase pleite!“, ärgert sich Fredy Trey, Präsident des SWV Kärnten.

Credits: SWV Kärnten, https://wirtschaftskammerwahl2025.at/uebersicht/kaernten/

Die klare Forderung lautet also auch vom Kärntner Verband: Krankengeld ab dem 4. Tag. Geschäftsführer Horst Kandutsch ergänzt: „Es ist das Bohren besonders harter und dicker Bretter, auch wenn der ÖVP-Wirtschaftsbund in der Steiermark zum Beispiel dem Krankengeld ab dem vierten Tag schon zustimmte.“ Inwiefern der SWV auf diesem ersten Erfolg aufbauen kann, hängt stark vom Wahlergebnis bei den WK-Wahlen ab.

Selbständigen-Krankengeld unter der Armutsgrenze: 1.118,40 Euro für 1 Monat

Selbstständige müssen auf vielen Ebenen besonders viel leisten, erhalten aber weniger soziale Unterstützung. Auch die Höhe des Krankengeldes ist zu niedrig: 37,28 Euro am Tag. Auf 30 Tage aufgerechnet beträgt das Krankengeld zurzeit 1.118,40 Euro. Die Armutsgrenze für einen Ein-Personen-Haushalt liegt derzeit aber bei 1.572 Euro.

Um Selbständigen ein wenig diesen Druck von den Schultern zu nehmen, kämpft der SWV Kärnten daher auch um Verbesserungen bei der Kinderbetreuung. Einpersonenunternehmen (EPUs) und Kleinunternehmer:innen können ihre Arbeitszeiten oft nicht an starre Betreuungszeiten anpassen. Neben mehr Kinderbetreuungsplätzen braucht es darum vor allem verlässliche und flexible Lösungen für Selbständige. „Ein gestärkter Sozialdemokratischer Wirtschaftsverband sorgt schließlich für eine gewisse ‚Buntheit‘ in der Kammer. Die Konzentration von Macht auf eine absolute Mehrheit, wie sie seit über 80 Jahren in der Kammer vorherrscht, führt selten zum besten Ergebnis für die breite Masse – lehrt uns auch die Vergangenheit“, sagt Horst Kandutsch.

SWV Kärnten – 100 % Einsatz für Unternehmer:innen
  • Wirtschaftskammerwahl 2025: Der SWV Kärnten tritt in allen Fachgruppen der Wirtschaftskammer an.
  • Schwerpunkte des SWV Kärnten:
    • Faire soziale Absicherung, wie Krankengeld ab dem 4. Tag.
    • Verlässliche Kinderbetreuung für Unternehmer:innen.
    • Unterstützung für EPUs und KMUs, das Rückgrat der Kärntner Wirtschaft.
  • Wahltermin: 10.–13. März 2025.
  • Mehr Informationen: www.wirtschaftsverband-ktn.at

NeueZeit Redaktion

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Tags: krankengeld Selbstständige swv Wahlen Wirtschaftskammer

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