Am 18. Oktober beginnt der Prozess gegen Sebastian Kurz wegen Falschaussage. Ihm drohen bis zu 3 Jahre Haft. //Bild: BKA / Dragan Tatic
Am 18. Oktober beginnt der Prozess gegen Sebastian Kurz. Es geht um Falschaussage vor dem Ibiza-U-Ausschuss. Das könnte dem Ex-Kanzler bis zu drei Jahre Haft einbringen. Doch auch bei einem Freispruch ist Kurz nicht aus dem Schneider. Denn in der „Inseratenaffäre“ ermittelt die WKStA wegen Bestechlichkeit und Untreue gegen ihn. Strafmaß: 10 Jahre Haft.
Im U-Ausschuss zur Ibiza-Affäre soll Sebastian Kurz gelogen haben. Er hatte behauptet, nichts mit der Bestellung von Thomas Schmid als ÖBAG-Chef zu tun gehabt zu haben. Er sei lediglich „informiert“ gewesen. Chats zwischen Schmid und Kurz ließen Zweifel daran aufkommen. Auch die Aussagen von Thomas Schmid widerlegen das aus Sicht der WKStA. Im Falle einer Verurteilung drohen dem Ex-Kanzler bis zu drei Jahre Haft. Doch das ist nur die Spitze des Eisbergs. Die Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt auch in Zusammenhang mit Untreue und Bestechlichkeit gegen Kurz. Ihm drohen bis zu 10 Jahre Haft.
Der Prozess gegen Sebastian Kurz wird seit Monaten mit Spannung erwartet. Ab 18. Oktober muss er sich wegen Falschaussage vor Gericht verantworten. Im Ibiza-U-Ausschuss hatte er ausgesagt, nichts mit der Bestellung von Thomas Schmid zum ÖBAG-Chef zu tun gehabt zu haben – und damit natürlich nicht vom mutmaßlichen Postenschacher gewusst zu haben. In seiner Aussage als Kronzeuge behauptet Schmid das Gegenteil. Auch in den Chats zwischen Kurz und Schmid geht es sehr explizit um Schmids Bestellung als ÖBAG-Chef.
Chats zeigen allerdings, dass er zumindest mit Schmid über die Causa geschrieben hatte. Die WKSTA ermittelte deshalb und brachte die Sache nun zur Anklage. Sollte das Gericht Kurz für schuldig befinden, drohen ihm bis zu 3 Jahre Haft. Neben ihm werden auch Kurz‘ ehemaliger Kabinettschef Bernhard Bonelli und seine ehemalige Stellvertreterin in der ÖVP, Bettina Glatz-Kremsner, auf der Anklagebank sitzen.
Doch das Verfahren wegen Falschaussage ist – was das mögliche Strafmaß angeht – Kurz‘ kleineres Problem. Denn selbst bei einer Verurteilung hätte er gute Chancen, mit einer Bewährungsstrafe davonzukommen. Doch die WKStA ermittelt gegen ihn auch in Zusammenhang mit Bestechlichkeit und Untreue. Kurz soll diese Taten nicht selbst begangen haben, sondern mutmaßlich – so der Verdacht der WKStA – seine Mitarbeiter dazu angestiftet haben. Die WKStA ermittelt deshalb gegen ihn als „Bestimmungstäter“ und gegen mehrere ÖVP-Leute aus Kurz engerem Kreis als Täter. Das könnte ihnen bis zu 10 Jahre Haft einbringen – aufgrund der mutmaßlich hohen Schadenssumme auch Kurz selbst. Und das würde dann bedeuten: Der Ex-Kanzler muss ins Gefängnis.
In diesem Verfahren geht es um die mutmaßlich fingierten Umfragen von Sabine Beinschab in der Zeitung Österreich. Außerdem soll die Mediengruppe Österreich Inserate aus dem Finanzministerium im Austausch gegen positive Berichterstattung bekommen haben. Das vermutet zumindest die WKStA.
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