Burgenland

Peinliche Panne: Türkis-Grün vergisst beim Energiebonus auf burgenländische Gemeinde Moschendorf

Schon vor Wochen hat die Bundesregierung einen 150€-Energiekosten-Gutschein für alle Haushalte beschlossen. Das Finanzministerium hat diesen „Energiebonus“ auch bereits postalisch verschickt. Doch bei der Ausstellung der Gutscheine hat die Regierung gleich eine ganze Gemeinde im Südburgenland vergessen: Moschendorfs Briefkästen blieben leer.

Seit Ende April verschickt die Bundesregierung den Energiebonus im Wert von 150 Euro pro Haushalt. Dieser soll die Österreicherinnen und Österreicher aufgrund der aktuellen Teuerungswelle und den explodierenden Energiepreisen ein wenig entlasten. Bei der Ausstellung der Gutscheine „hapert´s“ jedoch an allen Ecken und Kanten: Bei vielen Konsumentinnen und Konsumenten wird die Anstragstellung des Gutscheins vom System abgelehnt – oder der Gutschein ist erst gar nicht verschickt worden.

Oder eben auch einfach vergessen – wie es erst vor kurzem im Südburgenland passiert ist. Es handelt sich aber nicht um eine Einzelperson oder einen Haushalt, sondern gleich um eine ganze Gemeinde: Die Regierung hat die Gemeinde Moschendorf vergessen.

Technischer Fehler sorgte für fehlenden Energiebonus in Moschendorfs Postkästen

Die 417 Einwohner:innen der Gemeinde Moschendorf im Südburgenland mussten vergeblich auf den Energiebonus-Gutschein warten. Das Finanzministerium hat die Gemeinde beim Versand der Gutscheine einfach vergessen.

Der Fauxpas dürfte aber schnell geklärt sein: Bis März dieses Jahres gehörte die Gemeinde postalisch noch zu Güssing und bekam erst dann eine eigene Postleitzahl. Der Druck der Briefe sei laut Finanzministerium schon nachgeholt worden und man bedauere die technischen Verzögerungen.

Info: Wer bekommt überhaupt einen Energiebonus und wo beantrage ich ihn?

Laut dem Bundesministerium für Finanzen kann man seinen Energiebonus entweder postalisch oder elektronisch unter energiekostenausgleich.gv.at einlösen.

Die Voraussetzungen:

  • Man muss an der Adresse, für die man den Gutschein einlöst, im Zeitraum vom 15.März – 30.Juni 2022 seinen Hauptwohnsitz gemeldet haben.
  • Man muss Kund:in bei einem Stromlieferanten sein. Nur die Person, die für die Zahlung der Stromrechnung gemeldet ist, kann den Gutschein einlösen.
  • Bei einer alleinstehenden Person dürfen die Einkünfte 55.000 Euro jährlich nicht überschreiten. Bei mehreren Personen, die zusammen in einem Haushalt leben, darf das Einkommen nicht höher als 110.000 Euro pro Jahr sein.
Lena Fürst

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