Der Verfassungsgerichtshof hat Teile des ORF-Gesetzes für verfassungswidrig erklärt. Laut ihm ist die Besetzung des Stiftungsrats und des Publikumsrats nicht mit der vorgeschriebenen politischen Unabhängigkeit des ORF vereinbar. Dem Urteil war eine Klage beim Verfassungsgerichtshof von Hans Peter Doskozil vorausgegangen.
Der Verfassungsgerichtshof hat Teile des ORF-Gesetzes für verfassungswidrig erklärt. Konkret geht es um die Besetzung des Stiftungsrats und des Publikumsrats. Die meisten der dort vertretenen Personen werden nämlich von der Politik besetzt. Das verstoße gegen die gesetzlich vorgeschriebene Unabhängigkeit des Rundfunks, so der Verfassungsgerichtshof.
Dem ORF-Urteil ging eine Klage des Landes Burgenland an den Verfassungsgerichtshof voraus. Landeshauptmann Hans Peter Doskozil hatte den “Prüfauftrag” 2022 initiiert, nachdem in sogenannten “Sidelettern” publik wurde, was viele schon vorher vermutet hatten: Wer im ORF das Sagen hat, entscheidet die Politik – oder besser gesagt die Regierungsparteien. Denn sowohl die aktuelle türkis-grüne Regierung als auch die vorherige aus ÖVP und FPÖ haben sich gemeinsam ausgeschnapst, wie der Stiftungsrat besetzt wird. Dabei handelt es sich um das höchste Gremium im ORF, vergleichbar mit dem Vorstand eines Unternehmens.
Dass der Einfluss der Regierungsparteien auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu groß ist, haben die Verfassungsrichter nun offiziell bestätigt: Sie gaben dem burgenländischen Antrag in fast allen Punkten recht. Zum einen haben die Verfassungsrichter entschieden, dass die Art, wie der Stiftungsrat besetzt wird, verfassungswidrig ist. Derzeit nominiert die Bundesregierung neun Mitglieder, der Publikumsrat nur sechs. Dies würde gegen das Pluralismusgebot – die Pflicht zur Ausgewogenheit – verstoßen. Ebenfalls verfassungswidrig sei, dass die Mitglieder des Stiftungsrates nach Wahlen vorzeitig abberufen werden können.
Der VfGH hat einzelne Bestimmungen des ORF-Gesetzes über die Bestellung und die Zusammensetzung des Stiftungsrats und des Publikumsrats als verfassungswidrig aufgehoben. Die Bestimmungen verstoßen gegen das in Art I Abs 2 des Bundesverfassungsgesetzes über die Unabhängigkeit des Rundfunks (BVG Rundfunk) verankerte Gebot der Unabhängigkeit und pluralistischen Zusammensetzung dieser Organe
Auch dass die Politik die meisten Posten im Publikumsrat besetzt, hat der Verfassungsgerichtshof für verfassungswidrig erklärt. Hier ist es so, dass der Bundeskanzler 17 Mitglieder ernennt, während 13 von anderen Stellen, wie der Kirche oder der Wirtschaftskammer besetzt werden. Dies würde gegen das Unabhängigkeitsgebot verstoßen. Der Verfassungsgerichtshof stößt sich also vor allem am übermäßigen Einfluss der Bundesregierung und des Kanzlers auf den ORF.
Hans Peter Doskozil wertet das Urteil als “großen demokratiepolitischen Erfolg und historische Chance für die Medienlandschaft in Österreich”. Er sieht darin einen “klaren Auftrag zur Entpolitisierung des ORF”: “Rund 60 Jahre nach dem von Hugo Portisch initiierten Rundfunkvolksbegehren muss der Gesetzgeber jetzt für jenes Maß an politischer Unabhängigkeit sorgen, das die Bundesverfassung eigentlich vorsieht”, betonte Doskozil.
Die Bundesregierung muss das ORF-Gesetz nun umändern. Der Verfassungsgerichtshof gibt ihr dafür bis 31. März 2025 Zeit. Hans Peter Doskozil wünscht sich in einer Presseaussendung, dass die Reform “transparent” erfolgt und dass “alle wesentlichen Akteure des gesellschaftlichen Lebens” eingebunden werden. Jedenfalls werde man der Bundesregierung dabei weiterhin genau auf die Finger schauen.
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