Pflegende Angehörige: Wer im Burgenland Familienangehörige oder Bekannte pflegt, kann sich vom Land dafür anstellen lassen. Die Pflegenden haben dann Anspruch auf Urlaub und Krankenstand, außerdem sind sie pensionsversichert. Aber wie funktioniert das genau? Brauche ich dafür eine Ausbildung? Wie viel verdiene ich? Und wer kümmert sich um Oma, wenn ich auf Urlaub bin?
Wer im Burgenland einen Familienangehörigen oder Bekannten pflegt, kann sich beim Land anstellen lassen. Aber wie hoch ist eigentlich mein Gehalt als pflegender Angehöriger? Muss das alles die Person zahlen, die ich pflege? Und was passiert, wenn ich krank werde, oder in Urlaub fahre? Muss meine Oma dann selbst schauen, wie sie zurechtkommt? (Spoiler: Nein, muss sie nicht). Hier gibt’s die wichtigsten Fragen und Antworten zum Anstellungsmodell für pflegende Angehörige.
Jede Person, die einen Pflegebedarf von Pflegestufe drei oder höher hat, kann von einem Verwandten, Freund oder Nachbarn gepflegt werden. Dieser erhält dafür ein Gehalt vom Land.
Bisher musste man mit der Person verwandt sein, die man pflegt. Ab 2024 gilt das nicht mehr: Dann können auch Freunde oder Nachbarn die Pflege übernehmen und sich beim Land anstellen lassen.
Als pflegebedürftige Personen kommen nicht nur ältere Menschen infrage: Auch pflegebedürftige Kinder können von Angehörigen (meistens den eigenen Eltern) oder anderen Bezugspersonen gepflegt werden. Wer die Pflege des Kindes übernimmt, kann sich dafür beim Land anstellen lassen.
Die Regelung gilt auch für sogenannte Krisenpflegeeltern. Das sind Eltern, die Kinder aus schwierigen Familienverhältnissen für eine bestimmte Zeit bei sich aufnehmen. Das Gleiche gilt für Personen, die sich um unbegleitete minderjährige Flüchtlinge kümmern.
Im Burgenland muss sich der pflegende Angehörige im erwerbsfähigen Alter befinden. In Österreich ist man das ab 15 Jahren. Außerdem muss man eine Pflege-Grundausbildung absolvieren. Diese dauert 100 Stunden und ist kostenlos. Wer in seinem Leben bereits eine ähnliche oder höherwertige Pflege-Ausbildung absolviert hat, kann sich die Grundausbildung sparen.
Eine Ausnahme gibt es für Pensionisten: Wenn sie im Alter noch fit genug sind, um andere zu pflegen, können sie das zwar tun – ein Monatseinkommen vom Land erhalten sie dafür aber nicht. Allerdings können sie stattdessen eine Förderung beantragen, wenn das Netto-Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen unter 1.700 Euro liegt.
Das Gehalt orientiert sich am burgenländischen Mindestlohn. Bei Vollzeit sind das knapp über 2.000 Euro netto. Wie viele Stunden man pro Woche arbeiten muss, hängt von der Pflegestufe der pflegebedürftigen Person ab. So sieht das Gehaltsschema aus:
Wie bei jeder anderen Anstellung auch gibt es 14 Gehälter im Jahr sowie fünf Wochen Urlaub.
Ja, aber nur einen Teil des Gehalts. Dieser Selbstbehalt besteht aus zwei Teilen: Zum einen – je nach Pflegestufe – aus einem bestimmten Anteil des Pflegegeldes:
Zum anderen muss die Person, die man pflegt, einen bestimmten Teil ihres Einkommens (z.B. Pension) zahlen. Und zwar den Teil, der über dem Richtsatz des burgenländischen Sozialhilfegesetzes liegt. Wie hoch dieser Richtsatz ist, hängt von verschiedenen Dingen, wie Alter oder Haushaltsgröße ab. Die genauen Faktoren kann man hier nachlesen.
Den Rest des Gehalts zahlt das Land.
Wie alle anderen Angestellten auch hat man als pflegender Angehöriger Anspruch auf Urlaub und Krankenstand. Die pflegebedürftige Person muss dann natürlich nicht selbst schauen, wie sie zurechtkommt. Denn in so einem Fall stellt das Pflegeservice Burgenland einen Ersatz-Pfleger zur Verfügung. Die pflegebedürftige Person muss dafür nichts extra zahlen.
Sind noch Fragen offen? Über das Pflegeberatungstelefon 05 09 44 1111 erhalten Sie alle wichtigen Informationen zum Anstellungsmodell für pflegende Angehörige. Genaue Informationen gibt es außerdem auf der Website der Sozialen Dienste Burgenland.
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