Kärnten

Baden statt Privat-Villen: Kärnten schreibt Verkaufsverbot der Landes-Seegrundstücke in die Verfassung

Die Seegrundstücke des Landes dürfen nicht verkauft werden und müssen für alle Kärntnerinnen und Kärntner frei zugänglich bleiben – das hat der Landtag einstimmig beschlossen. Mit dem neuen Gesetz kann das Land künftig sogar neue Ufergrundstücke ankaufen.

Rund neun Prozent der Kärntner Seengrundstücke sind in Landesbesitz – und das bleibt auch künftig so. Kärnten schreibt den Erhalt aller öffentlichen Seegrundstücke des Landes in seine Verfassung. Das hat der Landtag einstimmig beschlossen.

„Der Beschluss hebt den Schutz auf ein neues Niveau. Mehr Schutz als durch die Verfassung geht einfach nicht“, sagt SPÖ-Klubobmann Herwig Seiser.

Die Zahl der frei zugänglichen Bademöglichkeiten an den Kärntner Seen könnte sogar steigen, denn Teil des Landtags-Beschlusses ist auch eine Zweckwidmung der Motorbootabgabe: Mit dem Geld aus der Abgabe kann das Land künftig neue Ufergrundstücke ankaufen.

Landtag greift Forderungen des Seenvolksbegehren in Kärnten auf

„Mehr Schutz als durch die Verfassung geht einfach nicht“, sagt SPÖ-Klubobmann Herwig Seiser zum Beschluss des Seenschutz-Paketes.

Ausgangspunkt der Gesetzesänderung war das Seenvolksbegehren, das im Sommer 2020 fast 12.000 mal unterschrieben wurde. „Für einen Politiker ist es ein schöner Luxus, wenn die Bevölkerung direkt mit ihren Wünschen an einen herantritt und bereits konkrete Forderungen übermittelt“, sagt Seiser.

Der Landtag setzte nach dem erfolgreichen Volksbegehren eine Arbeitsgruppe ein, die Vergleiche zu den Regelungen in den anderen Bundesländern anstellte und die Seen direkt besuchte – alles im Austausch mit den Initiatoren des Begehrens. Jetzt gelang mit dem Beschluss des Seenschutz-Paketes im Landtag der letzte Schritt.

Landes-Seegrundstücke dürfen nicht verkauft werden & müssen frei zugänglich bleiben

Durch den Beschluss wird das „Bekenntnis zum Erhalt aller Seegrundstücke“ des Landes und der landeseigenen Gesellschaften in den Verfassungsrang gehoben. In anderen Worten: Ufergrundstücke des Landes dürfen künftig nicht mehr verkauft werden. Für Gemeinde-Grundstücke gilt die Regelung wegen der Gemeindeautonomie nicht. Das Land wird aber bei geplanten Verkäufen von einzelnen Gemeinden wohl ohnehin kräftig mitreden – oder sogar selbst zuschlagen.

Denn ab sofort kann das Land mit Einnahmen aus der Motorbootabgabe neue Ufergrundstücke aus Gemeinde- oder Privat-Besitz ankaufen. Auch das ist Teil des beschlossenen Pakets.

Neu geregelt wird auch die Nutzung des landeseigenen Seezugänge. Künftig muss ein „ausgewogenes Gleichgewicht zwischen öffentlicher Zugänglichkeit, Naturschutz, touristischen Interessen und Raumplanung“ vorherrschen, heißt es im neuen Gesetz. Im Klartext: Die Ufergrundstücke müssen für die Kärntnerinnen und Kärntner ausgewogen öffentlich zugänglich bleiben oder werden. Für Landtagspräsidenten Reinhart Rohr (SPÖ) wird mit dem Beschluss festgeschrieben, „dass die Bevölkerung von Kärntens Naturschönheiten dann am meisten profitiert, wenn sie diese frei zugänglich nutzen kann“.

Das hat der Kärntner Landtag am 27. Mai beschlossen.
NeueZeit Redaktion

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