Hofläden wie dieser könnten bald der vergangenheit angehören - und das, obwohl rund 600 Gemeinden in Österreich keinen Nahversorger haben. // Bildcredits: NeueZeit
Selbstbedienungsläden sind rund um die Uhr geöffnet, bieten regionale Produkte und versiegeln kaum bis keinen Boden. Besonders Hofläden mit Gemüse, Milch und Eiern aus der Umgebung sind zurzeit groß im Kommen. Trotzdem könnte das Konzept bald der Vergangenheit angehören. Der VfGH urteilte, dass Selbstbedienungsläden den Öffnungszeiten des regulären Handels unterstehen. Die NeueZeit hat jetzt mit dem Betreiber eines Selbstbedienungsladens aus OÖ gesprochen.
Selbstbedienungsläden schießen derzeit wie Schwammerl aus dem Boden. Aber damit soll jetzt Schluss sein. Dabei bilden sie in Zeiten der Bodenversiegelung eine notwendige Alternative. Schließlich kann man die Automaten einfach aufstellen, muss keine Parkflächen betonieren und auch keinen potenziellen Wohnraum verschwenden. Außerdem bieten viele der Selbstbediener Produkte von ortsansässigen oder regionalen kleinbäuerlichen Betrieben an. Das bringt Vorteile für die Landwirtinnen und Landwirte, aber auch für die ortsansässigen Konsument:innen. Denn die können so frische und regionale Lebensmittel kaufen – und das rund um die Uhr.
In Österreich gibt es rund 600 Gemeinden ohne Nahversorger, ein Umstand, der vielerorts für Kopfschütteln und mitunter für langen Autofahrten sorgt. Grundsätzlich ist die Regelung zur Arbeitszeit von Mitarbeitenden eine notwendige Sache. Warum diese aber auch für Läden gelten soll, die keine Arbeitenden braucht, stößt auf Verwirrung. Denn das VfGH Urteil bestätigt, dass auch Hofläden, die 24 Stunden geöffnet sind, den Regelungen des normalen Handels unterliegen. Für die Menschen am Land ist das ganz besonders bitter, da diese Selbstbedienungs- und Hofläden besonders im ländlichen Raum oft die einzige Alternative zur Großhandelskette ist. Das befindet auch der sozialdemokratische Wirtschaftsverband (SWV).
Die NeueZeit hat mit einem Betreiber eines solchen Selbstbedienungsladen gesprochen. Er hat einen Hofladen, wo er Milch, Eier und Gemüse von lokalen Bauern anbietet. „Es macht überhaupt keinen Sinn“ empört sich der Betreiber eines Hofladens aus dem Umland von Linz. „Das Automatengesetz kommt aus den 80er Jahren, da waren solche Selbstbedienungsläden noch nicht mal eine Überlegung“. Der Betreiber, der ebenfalls Landwirt ist, möchte lieber anonym bleiben.
„Wenn ein Landwirt seine Produkte 24/7 in seinen eigenen Automaten steckt und selber verkauft, ist das kein Problem, wenn mehrere Landwirte zusammenlegen und gemeinsam verkaufen ist es eines?“
Dem VfGH Urteil nicht genug, könnte das Land Oberösterreich könnte jederzeit ein Gesetz auf den Weg bringen, das die Öffnungszeiten von Selbstbedienungsläden regelt und so den Hofladenbetreibern das Leben zu erleichtern. Zum Zeitpunkt der Recherche liegt ein solcher Gesetzesantrag allerdings noch nicht vor. Auch kreative neue Konzepte wie die „Retterbox„, die sich gegen Lebensmittelverschwendung einsetzen, könnten durch die Rechtslage in Oberösterreich betroffen sein.
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