Bild: SPÖ Kärnten
Die sogenannte „Sternzeichenpension“ ist Pfusch und benachteiligt Frauen ganz besonders. Das bestätigt ein neues Gutachten. Peter Kaiser hat deshalb bekräftigt: Er wird für eine Lösung im Sinne der Pensionistinnen und Pensionisten sorgen. Wenn die Bundesregierung es nicht noch im März schafft, wird Kaiser mit der SPÖ eine Verfassungsbeschwerde einbringen.
Wenn die Bundesregierung im März keine Lösung für die „Sternzeichenpension“ findet, wird die SPÖ eine Verfassungsbeschwerde einbringen. Das hat Landeshauptmann Peter Kaiser nun bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der Parteivorsitzenden Pamela Rendi-Wagner klargestellt. Denn die Regelung sei verfassungswidrig und benachteilige Frauen ganz besonders.
Für Kaiser ist klar: „Es kann nicht sein, dass die zukünftige Pension davon abhängt, in welchem Sternzeichen man geboren ist.“ Auch der ehemalige Verfassungsrichter und Arbeits- und Sozialrechtsexperte Rudolf Müller sieht das so. Das hält er in einem Gutachten fest. Die sogenannte „Sternzeichenpension“ der Bundesregierung sei „grob unsachlich“ und benachteilige Frauen ganz besonders.
Denn die sogenannte „Aliquotierung der Pensionserhöhung“ sieht vor, dass Neu-Pensionist:innen nur dann die volle Pensionserhöhung bekommen, wenn sie im Jänner in Pension gehen – mit jedem Monat sinkt sie. Wer im November oder Dezember seine Pension antritt, schaut komplett durch die Finger. Der Stichtag für die Pensionierung hängt von Geburtsdatum ab. Das Sternzeichen entscheidet deshalb quasi, wieviel Pension man bekommt. Einen „Raubzug durch die Brieftaschen von hunderttausend Pensionistinnen und Pensionisten“ nennt Kaiser das. Es könne nicht sein, „dass die zukünftige Pension davon abhängt, in welchem Sternzeichen man geboren ist.“
Der Kärntner Landeshauptmann stellte deshalb klar: Wenn die Bundesregierung nicht noch im März „eine Lösung im Interesse der Pensionistinnen und Pensionisten zustande bringt, wird es vonseiten der SPÖ zu einer Verfassungsbeschwerde kommen.“
Frauen benachteiligt die aktuelle Regelung ganz besonders. Denn ihr Pensionsalter wird schrittweise dem der Männer angepasst. Dadurch liegt der Pensionsstichtag für Frauen ab 2024 grundsätzlich im zweiten Halbjahr. Eine Angestellte mit durchschnittlicher Pension würde durch die Regelung 55.000 Euro verlieren, ein Angestellter mit durchschnittlicher Pension 73.000 Euro.
Die Regelung bringt noch ein zweites Problem mit sich: Geht jemand heuer in Pension, rentiert es sich aufgrund der hohen Inflationsrate, seinen Pensionsantrittstermin vorzuverlegen. Dabei fehlen der Wirtschaft schon jetzt Fachkräfte. Das könnte sich weiter verschärfen, wenn ÖVP und Grüne nicht einlenken.
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