Bilder: BKA/Dunker, ÖBAG.gv.at, BKA/Dragan Tatic, Montage
Jetzt wird es noch ungemütlicher für die ÖVP: Ex-Finanzgeneralsekretär Thomas Schmid will auspacken und in den Ermittlungen rund um die türkisen Skandale Kronzeuge werden. Seit Juni traf er sich 15 Mal mit der Staatsanwaltschaft zu ganztägigen Vernehmungen.
Thomas Schmid, Ex-Generalsekretär im Finanzamt und mutmaßlicher Drahtzieher der ÖVP-Umfragen-Affäre, will Kronzeuge werden. Das bestätigt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) am Dienstag.
In anderen Worten: Thomas Schmid will auspacken. Denn den begehrten Kronzeugenstatus kann nur bekommen, wer einen „wesentlichen Beitrag zur Aufklärung der Straftat leistet“. Als Gegenleistung erhält der „Kronzeuge“ Straffreiheit oder zumindest eine erhebliche Minderung der Strafe.
Schmid habe bereits im Frühling 2022 den Wunsch geäußert, zu kooperieren und Kronzeugenstatus zu erlangen, heißt es von der WKStA. Seit Juni lud die Staatsanwaltschaft den ÖVP-Mann deshalb zu insgesamt 15 ganztägigen Vernehmungen. Aus ermittlungstaktischen Gründen habe man die Zusammenarbeit mit Schmid bisher geheim gehalten.
Für die ÖVP könnte die Sache ungemütlich werden. Wenn Thomas Schmid auspackt, wird er weitere Parteifreunde schwer belasten. Dem Vernehmen nach soll unter anderem Ex-Kanzler Sebastian Kurz unter den „Betroffenen“ sein.
Die WKStA will die von Schmid gelieferten Informationen nun überprüfen und die Ermittlungen in diese Richtungen gegebenenfalls verstärken.
Ex-Finanzgeneralsekretär Schmid will sich im sogenannten CASAG-Ermittlungsverfahren rund um die Casinos Austria als Kronzeuge empfehlen. Einen formellen Antrag auf den Kronzeugenstatus hat er noch nicht gestellt.
„Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft führt ua im Zusammenhang mit dem CASAG-Verfahrenskomplex gegen rund 45 Beschuldigte (natürliche Personen und Verbände) Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue gemäß § 153 Abs 1 und 3 StGB, der falschen Beweisaussage gemäß § 288 StGB, des Missbrauchs der Amtsgewalt gemäß § 302 Abs und 2 StGB, der Bestechlichkeit gemäß § 304 Abs 1 und Abs 2 StGB, der Bestechung gemäß 1 § 307 Abs 1 und Abs 2 StGB und der Verletzung des Amtsgeheimnisses gemäß § 310 StGB, in unterschiedlichen Beteiligungsformen.
Im Zuge dieser Ermittlungen ist MMag. Thomas SCHMID im April 2022 mit dem Wunsch, zu kooperieren und einen Kronzeugenstatus zu erlangen, an die WKStA herangetreten. In diesem Zusammenhang haben seit Juni 2022 bei der WKStA insgesamt 15 ganztägige Vernehmungen stattgefunden, anlässlich derer der Beschuldigte umfassend befragt wurde. Aufgrund der möglichen Ermittlungsgefährdung waren die Vernehmungsprotokolle bisher von der Akteneinsicht ausgenommen. Nunmehr wurden diese zum Akt genommen, wodurch sie auch den übrigen Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis gelangen.
Ein formeller Kronzeugenantrag wurde bisher nicht gestellt. Im weiteren Verfahren werden die durch die Vernehmungen gewonnen Informationen geprüft und allfällig weitere darauf fokussierte Ermittlungen durchgeführt.
Wir ersuchen um Verständnis, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt aufgrund des Vorliegens einer Verschlusssache und der laufenden Ermittlungen keine weiteren Details bekannt gegeben werden können.“
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