Die meisten Schweine in Österreich schlafen auf Vollspaltenböden in ihren Exkrementen. Das will die burgenländische Landesregierung ändern. Bild: Unsplash/ Marek Piwnicki
Ein Großteil der Schweine in Österreich und Europa verbringt immer noch ihr gesamtes Leben auf Vollspaltenboden. Sie kennen kein Stroh, müssen auf Beton in ihren Exkrementen schlafen. Die burgenländische Landesregierung will dem ein Ende setzen. Sie bringt die erste Verfassungsklage in der Geschichte der Republik im Namen des Tierschutzes ein. Behält sie recht, könnte das bedeuten, dass die Qualhaltung in Österreich und ganz Europa verboten wird.
Die meisten Schweine in Österreich sehen ihr Lebtag kein Stroh. Sie müssen auf Vollspaltenboden – also nacktem Beton – dahinvegetieren. Dort haben sie 0,7 m² Platz, auf denen sie ihr gesamtes Leben verbringen. Ihr Schlafplatz ist gleichzeitig ihr Klo. Was frische Luft und Sonne sind, erfahren sie nie. Ringelschwänzchen haben sie auch nicht, die werden ihnen nämlich ohne Betäubung abgeschnitten. Die Tiere sind ihr Leben lang kotverschmiert und von bestialischem Gestank umgeben. Diese Tortur überleben sie bis zur Schlachtung nur deshalb, weil sie mit Antibiotika vollgepumpt werden.
Der burgenländische Landeshauptmann Hans Peter Doskozil will dem jetzt ein Ende setzen. Denn diese Tierquälerei ist nicht nur den meisten Menschen im Land zu wider, sondern verstößt in seinen Augen auch gegen die Verfassung.
„Aus unserer Sicht steht die von vielen Seiten zu Recht kritisierte Haltung auf Vollspaltböden nicht im Einklang mit dem in der Bundesverfassung verankerten Tierschutz“, so Doskozil. Mit einer Verfassungsklage „soll der Vollspaltbodenhaltung in Österreich ein Riegel vorgeschoben werden“.
Und nicht nur das: denn die Klage des Burgenlands drängt den Verfassungsgerichtshof auch, den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anzurufen. Eine EU-Richtlinie schreibt nämlich einen „physisch angenehmen Liegebereich“ für Schweine vor. Und davon kann bei Vollspaltenboden keine Rede sein. Der Europäische Gerichtshof soll deshalb ein europaweites Verbot der tierquälerischen Haltung auf nacktem Beton prüfen.
Das Ganze ist eine Premiere: Zum ersten Mal geht ein Bundesland beim Verfassungsgerichtshof und darüber hinaus beim Europäischen Gerichtshof gegen Tierquälerei vor.
Tierschützerinnen und Tierschützer setzen große Hoffnungen in die Klage. „Das kann man mit Fug und Recht als revolutionär bezeichnen“, erklärt dazu der Verein gegen Tierfabriken. Die Aktivistinnen und Aktivisten kämpfen seit Jahren gegen Vollspaltenböden. An ÖVP und Grünen, allen voran Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP), haben sie sich dabei aber bisher die Zähne ausgebissen. Nun naht hoffentlich das Ende dieser „schweren Tierquälerei“. Noch dieses Jahr könnte der Verfassungsgerichtshof entscheiden.
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