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Um Delogierungen zu verhindern: Land Kärnten übernimmt bis zu 4 Monatsmieten bei Rückständen

Im Bild: Klagenfurt.

Miete, Heizung, Strom – alles wird teurer. Der Bund unterstützt Personen, die während Corona mit ihrer Miete in Rückstand geraten sind, mit einer Einmalzahlung. Die Kärntner Landesregierung weitet das Projekt jetzt aus: Alle Kärntnerinnen und Kärntner, denen die Zwangsräumung droht, bekommen vom Land künftig bis zu vier Monatsmieten als Unterstützung – auch wenn der Mietrückstand schon vor Corona entstanden ist. Dieser „Wohnschirm Kärnten“ kann alle drei Jahre in Anspruch genommen werden.

Mietschulden sind oft der Beginn eines Teufelskreises. Wer die Miete nicht mehr zahlen kann, muss umziehen (und für den Umzug viel Geld in die Hand nehmen) oder wird im schlimmsten Fall sogar rausgeworfen, delogiert, und landet auf der Straße.

Während der Corona-Pandemie haben hunderttausende Menschen ihre Jobs verloren, die pünktliche Zahlung der Miete kann da schnell zur Herausforderung werden. Der Bund hat daher das Projekt Wohnschirm beschlossen, mit dem von der Zwangsräumung bedrohte Mieterinnen und Mieter unterstützt werden. Anspruchsberechtig sind Personen, die während Corona mit ihren Mieten in Rückstand geraten sind und den Zahlungsstau aus eigenen Mitteln nicht mehr bewältigen können.

In diesen Fällen unterstützt der Bund die betroffenen Haushalte mit einer Einmalzahlung, um den Mietenrückstand abzudecken. Wenn Betroffene doch umziehen müssen, bekommen sie pauschal 2.500 Euro – für jede weitere Person im Haushalt kommen 500 Euro Umzugshilfe dazu.

„Wohnschirm Kärnten“: Land übernimmt alle 3 Jahre bis zu 4 Monatsmieten, um Obdachlosigkeit zu verhindern

Die Kärntner Landesregierung erweitert diese Hilfe des Bundes jetzt mit einem eigenen Wohnschirm Kärnten. „Die COVID-19-Krise und die Teuerungswelle machen immer mehr Menschen zu schaffen, sagt Sozialreferentin Beate Prettner (SPÖ) bei der Präsentation des Projekts. Der Kärntner Wohnschirm soll „bestehende Wohnverhältnisse sichern und Obdachlosigkeit vermeiden“.

Anders als in Rest-Österreich unterstützt Kärnten auch Sozialhilfebezieherinnen und Bezieher – und zwar auch dann, wenn die Mietrückstände bereits vor Corona entstanden sind. Die bundesweite Regelung greift hingegen nur, wenn der Zahlungsverzug bei den Mieten seit 1. März 2020, also während der Pandemie, entstanden ist.

Kärntnerinnen und Kärntner, denen die Zwangsräumung droht, bekommen vom Land künftig bis zu vier Monatsmieten als Unterstützung. „Gewährt wird sie – wenn notwendig – alle drei Jahre“, sagt Sozialreferentin Prettner. So weit soll es aber gar nicht erst kommen: Prettner will drohende Delogierungen im Voraus durch Beratungen der betroffenen Haushalte verhindern.

Die zweite Erweiterung des „Wohnschirms Kärnten“ betrifft die Dauer des Projekts. Während die bundesweite Unterstützung Ende 2023 ausläuft, will das Land Kärnten sie darüber hinaus verlängern.

Weiterlesen: Ab Juli können 50.000 Kärntner Haushalte einen 200€-Bonus gegen die Teuerung beantragen

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