Oberösterreich

Arbeitgeber filmt Sporttrainerin in Umkleide! AK erkämpft 7.000 Euro Schadensersatz für die Betroffene

In Oberösterreich filmt der Betreiber eines Fitnessstudios eine Sporttrainerin heimlich in der Umkleidekabine. Sie bemerkt den Vorfall, meldet ihn bei der Arbeiterkammer und erhält mithilfe der AK 7.000 Euro Schadensersatz. Fälle wie dieser zeigen: der Arbeitsschutz für Frauen gehört verstärkt – die AK Oberösterreich fordert konkret bessere Aufklärung für Betroffene und höhere Strafen für Täter.

Ein schockierender Vorfall in Oberösterreich macht erneut auf sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz aufmerksam. Eine Sporttrainerin fand bei ihrem Arbeitgeber, dem Besitzer des Sportstudios, heimlich aufgenommene Videos von ihr, die sie beim Umziehen in der Umkleide zeigten. Die Trainerin suchte bei der AK Oberösterreich um Hilfe an.

Alptraum oder Alltag: Fast jede zweite Frau von sexueller Belästigung betroffen

Die AK Oberösterreich konnte auf Grundlage des Gleichbehandlungsgesetzes (GlGB) 7.000 Euro für die Betroffene erkämpfen. Doch dieser Fall zeigt: Die Sporttrainerin ist keineswegs ein Einzelfall: In Oberösterreich haben 41 Prozent der Frauen bereits geschlechtsbezogene Diskriminierung erfahren. Von den bei der AK verfolgten Diskriminierungsfällen betreffen drei von vier Fällen Frauen. Schaut man sich darunter nur die Fälle zu sexueller Belästigung an, betreffen sie zu 94 Prozent Frauen.

In 11 Fragen zur Aufklärung: der Gleichbehandlungs-Check der AK
Die AK OÖ stellt einen Gleichbehandlungs-Check zur Verfügung, um schnell und einfach einschätzen zu können, ob Diskrimierung am Arbeitsplatz nach dem GlBG vorliegen könnte. In elf einfachen Fragen kann man selber die eigene Situation und das Wissen einstufen und Informationen zu Diskrimierung bekommen. Am Ende des Checks kann man detailliertere Informationen direkt mittels eines Kontaktformulars anfragen.

Geschlechtsbezogene Diskriminierung umfasst aber nicht nur sexuelle Belästigung. Auch ungleiche Bezahlung, Benachteiligung aufgrund von Schwangerschaft, Benachteiligung bei Beförderungen und sogar benachteiligende Rollenklischees oder Abwertung der Fähigkeiten und Ideen von Frauen fallen unter das Gleichbehandlungsgesetz und können Grundlage für einen Schadensersatz sein. Das festzustellen ist aber nicht in allen Fällen einfach – oft schauen Betroffene durch die Finger oder es wird ihnen nicht geglaubt.

Klare Rechtslage: Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen

Das österreichische Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) sieht klare Regelungen zum Schutz vor Diskriminierung und Belästigung am Arbeitsplatz vor. Es verpflichtet Arbeitgeber:innen, ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen und gegen jede Form von Belästigung vorzugehen. Allein 2024 konnte die AK Oberösterreich für Betroffene 276.000 Euro an Entschädigungen und Wiedergutmachungen durchsetzen. Eine Summe, die zeigt, wie häufig Diskriminierungen und Übergriffe noch immer vorkommen.

AK Oberösterreich konnte 2024 276.000 Euro erkämpfen und fordert höheren Schadensersatz

Die AK OÖ stellt deshalb konkrete Forderungen zur Verbesserung des Gleichbehandlungsgebots. So soll zum Beispiel der Gesetzgeber den gesetzlich vorgesehenen Schadensersatz von 1.000 Euro erhöhen. Die AK fordert außerdem bei Jobverlust in Zusammenhang mit dem GlBG einen Mindestschadensersatz von sechs Monatsgehältern, wie er auch im Behinderteneinstellungsgesetz vorgesehen ist. Außerdem betont die AK, dass die Verpflichtung, die Diskriminierung zu beweisen, der diskriminierten Person abgenommen werden muss.

Natalie Bühl

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Veröffentlicht von
Natalie Bühl
Tags: Arbeiterkammer Belästigung Schadensersatz Sexismus

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