Wenn Unternehmen zusperren, stehen die Arbeiter:innen vor dem Nichts – außer es gibt eine Arbeitsstiftung. Die bietet ein Sicherheitsnetz, das arbeitslosen Menschen bis zu vier Jahre Zeit gibt, sich beruflich neu zu orientieren. In dieser Zeit erhalten Jobsuchende weiterhin das Arbeitslosengeld und Weiterbildungsangebote im Rahmen der Arbeitsstiftung. Und so funktioniert’s.
Ob es die kürzliche Schließung des Agrana-Zuckerwerks in Leopoldsdorf ist oder die kika/Leiner-Pleite vor mehreren Monaten: Geht ein Unternehmen in die Insolvenz oder schließt einen Betriebsstandort, stehen die Beschäftigten erst einmal vor dem Nichts. Oft hat man bei der Jobsuche wenig Unterstützung. Vor allem ältere Arbeitnehmer:innen sind mit schlechten Chancen auf dem Arbeitsmarkt konfrontiert. Um das zu lösen, gibt’s die Arbeitsstiftung – die hilft jobsuchenden Menschen dabei, wieder in einen Beruf einzusteigen. Sie bietet Schulungen, Berufsorientierung, Hilfestellung bei der Jobsuche und Unterstützung bei Unternehmensgründungen an.
Nehmen wir also an, ich arbeite in einem Betrieb und bekomme die Mitteilung, dass mein Standort schließt und ich gekündigt werde. Nach den Pleiten und Abwanderungen vieler Unternehmen in Österreich in den letzten Monaten leider auch künftig für viele Arbeitnehmer:innen ein durchaus realistisches Szenario.
Nehmen wir also im ersten Fall an, dass es eine Arbeitsstiftung gibt. Das sieht dann so aus, dass sich der Betriebsrat und die Geschäftsführung auf die Gründung einer Arbeitsstiftung einigen. Dann habe ich Anspruch auf ein Bildungs- und Bewerbungsangebot, das mich für einen neuen Job vorbereitet. Ich kann durch das Programm der Arbeitsstiftung entweder in einen anderen Betrieb oder in eine andere Branche wechseln. Zusätzlich kann ich das Arbeitslosengeld bis zu vier Jahre lang beziehen (sofern ich in einem Ausbildungsverhältnis stehe und noch keinen neuen Job gefunden habe). Das ist die bis zu zehnfache Dauer des üblichen Bezuges von einfachen Arbeitslosengeld.
Damit kommen wir auch schon zur 2. Variante. In diesem Szenario gibt es keine Arbeitsstiftung. Im diesem Fall werde ich entlassen, nachdem der Standort geschlossen hat. Dann habe ich maximal ein Jahr Zeit, um mir selbstständig eine neue Stelle zu suchen. Schaffe ich das nicht, bekomme ich nach 20 Wochen kein Arbeitslosengeld mehr, muss Sozialhilfe beantragen, verliere voraussichtlich mein Erspartes und muss ganz generell mit weniger Geld und ohne Job auskommen.
Damit arbeitslos gewordene Menschen also nicht durch die Finger schauen, kann eine Arbeitsstiftung die ehemaligen Beschäftigten entlasten. Wenn Konzerne pleitegehen oder große Standorte geschlossen werden, tut das vor allem den Arbeiter:innen weh, die sich nach einem neuen Job umsehen müssen. Die Arbeitsstiftung schafft eine wichtige Sicherung, um Beschäftigte nicht in das existenzielle Nichts zu schicken.
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