In der beschaulichen oststeirischen Gemeinde Bad Blumau herrscht seit letzten August helle Aufregung. Damals fanden Tierschützer auf einem Anwesen acht verwahrloste Katzen. Wenig später stellte sich heraus, dass es sich um eine Adresse handelte, an der Bürgermeisterin Andrea Kohl (ÖVP) gemeldet ist. Im Juli muss sich die Bürgermeisterin von Bad Blumau wegen des Verdachts auf Katzen-Tierquälerei vor dem Landesgericht Graz verantworten (es gilt die Unschuldsvermutung). Trotz der schwerwiegenden Vorwürfe ist Kohl noch im Amt. Sie verhält sich damit so wie viele andere hochrangige ÖVP-Politiker.
Die 1.633 Einwohner zählende oststeirische Gemeinde Bad Blumau ist in Normalfall ein ruhiger Ort. Überregional bekannt war sie bisher nur durch die von Friedensreich Hundertwasser gestaltete Therme. Seit einem Jahr ist Bad Blumau jedoch die Stätte eines Tierquälereiskandals. Die Geschichte begann im August 2020 als Tierschützer des Vereins „Wolfs Clan“ auf einem Anwesen acht verwahrloste Katzen fanden. Der Fund geschah zufällig während einer privaten Radtour.
„Es war erschreckend dieses Elend zu sehen“, meinte die Tierschützerin Romana Schleich-Wolf. Die Vierbeiner waren unterernährt, hatten geschwollene Augen und Schnupfen. Einige Katzen wiesen auch Parasitenbefall auf. Schleich-Wolf gelang es gemeinsam mit Tierärzten alle Vierbeiner zu retten. Wenig später begann die Suche nach den Verantwortlichen für die Tierquälerei.
Schnell stellte sich heraus, dass ÖVP-Bürgermeisterin Andrea Kohl und ihre Mutter an der Adresse des Anwesens der verwahrlosten Katzen gemeldet sind. Die Staatsanwaltschaft begann daraufhin Ermittlungen gegen die beiden. Vonseiten der ÖVP Bad Blumau versuchte man sich zunächst damit zu rechtfertigen, dass es sich um streunende Katzen gehandelt haben könnte.
Die Staatsanwaltschaft glaubte dieser Version nach Einvernahme von Kohl und ihrer Mutter jedoch nicht und erhob im März 2021 Anklage gegen beide. Am 12. Juli müssen sie sich vor dem Landesgericht Graz verantworten. Laut Staatsanwaltschaft wurden den zum Teil noch sehr jungen Katzen durch grobe Vernachlässigung unnötige Qualen zugefügt. Dadurch sei der Tierquälereitatbestand laut § 222 des Strafgesetzbuchs erfüllt. Im Falle einer Verurteilung drohen den beiden Angeklagten bis zu zwei Jahre Gefängnis. Für beide gilt die Unschuldsvermutung.
Seit August 2020 wurde gegen Kohl wegen Tierquälerei ermittelt. Im März 2021 erfolgte schließlich die Anklageerhebung. Dennoch weigert sich Kohl nach wie vor das Bürgermeisteramt niederzulegen. Ob sie im Falle einer Verurteilung zurücktritt, ist ebenfalls offen. Kohl folgt damit dem Beispiel vieler hochrangiger ÖVP-Politiker.
Gegen Bundeskanzler Kurz wird aktuell wegen des Verdachts auf Falschaussage ermittelt. Er hat bereits angekündigt, im wahrscheinlichen Falle einer Anklageerhebung im Amt zu bleiben. Finanzminister Blümel ignorierte eine Aufforderung des Verfassungsgerichtshofs und wurde anschließend mit einer Ministeranklage konfrontiert. An Rücktritt denkt auch er nicht. Letztlich verhinderten die Grünen das Zustandekommen der Ministeranklage.
Die Liste der türkisen Spitzenpolitiker, gegen die aktuell ermittelt wird, komplettiert Justizsprecherin Michaela Steinacker. Natürlich tritt auch sie nicht zurück. Den persönlichen Machterhalt vor den Anstand zu stellen ist anscheinend auf allen Ebenen typisch für die „Neue“ ÖVP. Sie nimmt damit eine nachhaltige Beschädigung der politischen Kultur Österreichs in Kauf.
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