Rund 40 Prozent des Baulandes im Burgenland liegen brach. Ein großer Teil davon, weil die Besitzer:innen auf steigende Verkaufspreise spekulieren. Dadurch gibt es weniger verfügbare Baugründe und die Preise steigen tatsächlich. Verlierer:innen bei diesem Spiel sind die Häuselbauer:innen. Denn horrende Grundstückspreise verunmöglichen immer mehr jungen Familien den Traum vom Eigenheim. Die Baulandmobilisierungsabgabe soll Spekulationsgewinne auffressen, damit Spekulant:innen gehortetes Bauland verkaufen. Das bringt mehr Angebot und damit leistbare Baugründe für die Burgenländerinnen und Burgenländer.
In Österreich liegen durchschnittlich 22 % des verfügbaren Baulandes brach. Besonders hoch ist dieser Anteil im Burgenland: ganze 40% der Baugründe bleiben ungenutzt. Meist hoffen die Besitzer:innen, dass sie ihre Gründe teurer verkaufen können, wenn sie mit dem Verkauf zuwarten.
Leidtragende dieser Spekulation sind Häuselbauer:innen. Meist junge Familien, die sich eine Existenz aufbauen wollen. Deshalb sorgt die burgenländische Landesregierung nun dafür, dass gewidmetes Bauland auch wirklich bebaut wird. Denn wer mit Bauland spekuliert, zahlt rückwirkend ab 1.1. 2022 die so genannte Baulandmobilisierungsabgabe. Sie richtet sich nach dem Wert und der Größe des jeweiligen Baugrundes. Ihr Ziel ist, dass sich Spekulation mit Bauland nicht mehr auszahlt. Denn dann verkaufen Großgrundbesitzerinnen ihre Baugründe wieder. Dadurch steigt das Angebot und die Preise steigen nicht noch weiter. Das bringt leistbare Baugründe für Häuselbauer:innen.
Der Protest der Opposition ließ nicht lange auf sich warten. So viel vorweg: Wer Bauland für den Eigenbedarf oder Kinder und Enkel aufhebt, muss keine Baulandmobilisierungsabgabe zahlen. Aber was ist wirklich dran? Wer muss Abgaben zahlen und wer nicht?
Grundsätzlich muss man die Baulandmobilisierungsabgabe nur für Baugrund bezahlen, den man zur Spekulation brach liegen lässt. Damit sie fällig wird, muss das Grundstück muss an den Verkehr angebunden sein, und folgende Kriterien erfüllen:
Es wird weiterhin möglich sein, für Kinder und Enkel Grundstücke „aufzuheben“, damit die dort ihr Eigenheim bauen können. Auch junge Menschen, die sich zuerst den Baugrund kaufen – oder ihn erben etc. – und erst Jahre später bauen können, sind von der Baulandmobilisierungsabgabe ausgenommen.
Für ein Grundstück wird deshalb keine Baulandmobilisierungsabgabe wird fällig:
Die Höhe der Baulandmobilisierungsabgabe ergibt sich aus der Grundstücksgröße und dem ortsüblichen Preis pro Quadratmeter Baugrund. Er wird mittels Verordnung festgelegt. Je nach Grundstücksgröße fällt ein gewisser Prozentsatz seines Werts als jährliche Baulandmobilisierungsabgabe an.
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