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Die Baulandmobilisierungsabgabe im Burgenland: Wer sie zahlen muss und wem sie hilft

Rund 40 Prozent des Baulandes im Burgenland liegen brach. Ein großer Teil davon, weil die Besitzer:innen auf steigende Verkaufspreise spekulieren. Dadurch gibt es weniger verfügbare Baugründe und die Preise steigen tatsächlich. Verlierer:innen bei diesem Spiel sind die Häuselbauer:innen. Denn horrende Grundstückspreise verunmöglichen immer mehr jungen Familien den Traum vom Eigenheim. Die Baulandmobilisierungsabgabe soll Spekulationsgewinne auffressen, damit Spekulant:innen gehortetes Bauland verkaufen. Das bringt mehr Angebot und damit leistbare Baugründe für die Burgenländerinnen und Burgenländer.

In Österreich liegen durchschnittlich 22 % des verfügbaren Baulandes brach. Besonders hoch ist dieser Anteil im Burgenland: ganze 40% der Baugründe bleiben ungenutzt. Meist hoffen die Besitzer:innen, dass sie ihre Gründe teurer verkaufen können, wenn sie mit dem Verkauf zuwarten.

Was bringt die Baulandmobilisierungsabgabe?

Leidtragende dieser Spekulation sind Häuselbauer:innen. Meist junge Familien, die sich eine Existenz aufbauen wollen. Deshalb sorgt die burgenländische Landesregierung nun dafür, dass gewidmetes Bauland auch wirklich bebaut wird. Denn wer mit Bauland spekuliert, zahlt rückwirkend ab 1.1. 2022 die so genannte Baulandmobilisierungsabgabe. Sie richtet sich nach dem Wert und der Größe des jeweiligen Baugrundes. Ihr Ziel ist, dass sich Spekulation mit Bauland nicht mehr auszahlt. Denn dann verkaufen Großgrundbesitzerinnen ihre Baugründe wieder. Dadurch steigt das Angebot und die Preise steigen nicht noch weiter. Das bringt leistbare Baugründe für Häuselbauer:innen.

Der Protest der Opposition ließ nicht lange auf sich warten. So viel vorweg: Wer Bauland für den Eigenbedarf oder Kinder und Enkel aufhebt, muss keine Baulandmobilisierungsabgabe zahlen. Aber was ist wirklich dran? Wer muss Abgaben zahlen und wer nicht?

Für welche Grundstücke müssen die Eigentümer:innen die Baulandmobilisierungsabgabe zahlen?

Grundsätzlich muss man die Baulandmobilisierungsabgabe nur für Baugrund bezahlen, den man zur Spekulation brach liegen lässt. Damit sie fällig wird, muss das Grundstück muss an den Verkehr angebunden sein, und folgende Kriterien erfüllen:

  • Mindestens 300 m² Gesamtfläche
  • Mindestens 9 Meter lang
  • Mindestens 12 Meter tief

Welche Ausnahmen gib es?

Es wird weiterhin möglich sein, für Kinder und Enkel Grundstücke „aufzuheben“, damit die dort ihr Eigenheim bauen können. Auch junge Menschen, die sich zuerst den Baugrund kaufen – oder ihn erben etc. – und erst Jahre später bauen können, sind von der Baulandmobilisierungsabgabe ausgenommen.

Für ein Grundstück wird deshalb keine Baulandmobilisierungsabgabe wird fällig:

  • Wenn die/der Eigentümer:in jünger als 45 ist, oder das Grundstück für Kinder oder Enkel gedacht ist, die noch unter 45 sind. Pro Kind oder Enkel gilt das natürlich nur für ein Grundstück. Voraussetzung ist auch, dass das Bauland „ortsübliche Größe hat.
  • in den ersten fünf Jahren nachdem ein Grundstück als Bauland gewidmet wurde.
  • in den ersten drei Jahren nach Kauf des Grundstücks
  • für die Dauer von Bausperren
  • wenn Bauland als Aufschließungsgebiet gekennzeichnet ist
  • bei aufrechten Baulandbefristungen
  • in Zeiten der Geltung einer Baulandmobilisierungsvereinbarung.
  • wenn die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer ein Ansuchen auf Umwidmung in eine geeignete Grünfläche stellt.
  • sobald mit dem Bau begonnen wurde

Wie hoch ist die Baulandmobilisierungsabgabe?

Die Höhe der Baulandmobilisierungsabgabe ergibt sich aus der Grundstücksgröße und dem ortsüblichen Preis pro Quadratmeter Baugrund. Er wird mittels Verordnung festgelegt. Je nach Grundstücksgröße fällt ein gewisser Prozentsatz seines Werts als jährliche Baulandmobilisierungsabgabe an.

  • bis 800 m2 – 0,5 Prozent
  • 801 m2 bis 1.000 m2 – ein Prozent
  • 1.001 m2 bis 1.200 m2 – 1,5 Prozent
  • 1.201 m2 bis 1.400 m2 – 1,8 Prozent
  • 1.401 m2 bis 1.600 m2 – zwei Prozent
  • ab 1.601 m2 – 2,5 Prozent

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2 Kommentare

Antworten
  1. Eine solche Abgabe wäre für Betriebe in Ballungszentren unmöglich da diese oft Baugrundstücke als Lagerfläche Gewerbe – Anbaufläche für z.B. Gärtnereibetriebe Bauern udgl. benötigen. Das sind alles keine Spekulanten!! Die Betriebe haben eine Betriebsnummer und bezahlen bereits Grundsteuer usw. ( Doppelbesteuerung !!)In Tirol bei Grundpreisen von 2000 Euro wäre das der Ruin für die Betriebe. Sollten das auch bürgerliche Parteien unterstützen werden die Zugewinne haben die diese kommunistische Vorgangsweise versuchen zu verhindern. Es wird auch immer mehr Nichtwähler geben. Es wird auch immer wieder von Bodenversiegelung durch Bauvorhaben gesprochen und dann Baulandmobilisierung ( ein Widerspruch !!) MfG Gärtnerei Richard Heis Innsbruck

  2. Irre Ideen, die diese “kommunistische” Regierung im Burgenland da will.
    Hoffentlich werden sie vom Wähler abgestraft und dorthin geschickt wohin sie gehören.

    —> ins Gulag nach Sibirien !

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