240.000 Euro – diese Summe an Lohnzahlungen schuldet Szenegastronom und „Bestie“ von Ex-Kanzler Kurz Martin Ho seinen Mitarbeiter:innen – sie warten seit Monaten auf ihr Gehalt. Ho schickte seine Firmen mutmaßlich in Konkurs und will andere für die ausstehenden Kosten blechen lassen. Womit er nicht gerechnet hat: Die Arbeiterkammer deckte seine mutmaßliche Betrugsmasche auf und schaltete die Staatsanwaltschaft ein.
Während der Corona-Pandemie sorgte vor allem Martin Hos enges Verhältnis zum damaligen Bundeskanzler Sebastian Kurz für Gesprächsstoff. Ho wurde nachgesagt, die Termine von Lockdowns vor der breiten Öffentlichkeit zu kennen. Nun lässt Ho erneut aufhorchen – aber statt um eine neue Sushi-Kreation geht es mutmaßlich um arbeitsrechtlichen Betrug.
Schon im Dezember 2023 veröffentlichte die Arbeiterkammer schaurige Geschichten aus Martin Hos Imperium. Hos Dots-Gruppe, die Mutter-Gesellschaft seiner Lokale für die Schickeria, soll Mitarbeiter:innen bewusst in Firmen beschäftigt haben, welche Ho kurz darauf in die Insolvenz schickte. Wenn sich die Vorwürfe als wahr erweisen, war Martin Ho in eine heimtückische Masche verwickelt: Denn für die ausstehenden Löhne muss bei einer Insolvenz nicht der ehemalige Arbeitgeber selbst, sondern die Gemeinschaft der Arbeitnehmer*innen aufkommen. Denn alle Arbeitnehmer*innen in Österreich zahlen in den Insolvenz-Entgeltfonds ein.
Wenn der Arbeitgeber insolvent wird, so gibt es seit dem Jahr 1978 eine Ausfallshaftung für Arbeitnehmer:innen – statt um den ausstehenden Lohn umzufallen, übernimmt der Insolvenz-Entgeltfonds (IEF) den Ersatz. Der Fonds wird vor allem aus Beiträgen der Arbeitnehmer:innen selbst gespeist, jeder und jede zahlt monatlich 0,1 Prozent des Gehalts in den IEF ein. Wenn Arbeitgeber also den IEF betrügen wollen, betrügen sie zwangsläufig auch die Allgemeinheit der Arbeitnehmer:innen.
Laut Arbeiterkammer hat sich der Verdacht nun erhärtet. Während die offiziellen Arbeitgeber, also die Firmen, zwar Insolvenzen anmeldeten, wurden die Arbeitnehmer:innen weiterhin an den bisherigen Standorten beschäftigt. Geändert hat sich bis auf die Bezeichnung des Arbeitgebers jedoch nichts. Nicht einmal einen einzigen Schließtag gab es in den betreffenden Restaurants, obwohl laut Dots-Gruppe eine Neuübernahme der Lokale stattfand.
Diese Praxis wäre illegal und stellt einen sogenannten verdeckten Betriebsübergang dar. Bei einem Betriebsübergang muss der neue Arbeitgeber die Arbeitnehmer*innen mit allen bisherigen Rechten und Pflichten übernehmen – und damit auch die ausständigen Löhne begleichen. Kurz-Freund Martin Ho weigert sich jedoch, mittlerweile hat die Arbeiterkammer auch eine Sachverhaltsdarstellung wegen Betrugs bei der Staatsanwaltschaft Wien eingebracht. Die Arbeitnehmer:innen warten schon seit Monaten auf ihre Gehälter, in Summe geht es um 240.000 Euro. Ludwig Dvořák, Leiter der Abteilung Arbeitsrecht in der Arbeiterkammer Wien, fasst zusammen:
Lohnvorenthaltung ist eine ernste Angelegenheit, Lohnansprüche von Arbeitnehmer:innen sind keine frei verfügbare Darlehensmasse für Unternehmen.
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