Mehr persönliche Assistenz, Fahrtkostenersatz, bessere Wohnbegleitung, Frühförderung und mehr Schulassistent:innen. Das Burgenland hat das neue Gesetz für mehr Chancengleichheit beschlossen. Mit insgesamt 15 Maßnahmen will man damit die rund 21.000 Burgenländer:innen mit Behinderung stärken. Die Landesregierung hat dafür das Budget um 10 Millionen Euro erhöht.
Ab 1. Oktober tritt das neue Chancengleichheitsgesetz im Burgenland in Kraft. Die Landesregierung baut damit die Betreuung für 21.000 Burgenländer und Burgenländerinnen mit Behinderung oder Beeinträchtigung weiter aus. So sind nun nicht mehr nur Menschen ab einer Pflegestufe 3 auf persönliche Assistenz anspruchsberechtigt, sondern auch Menschen ab einem Behinderungsgrad von 50 Prozent. Das Gesetz sieht außerdem eine Erhöhung von 160 auf 300 Stunden pro Monat vor. Betroffene sollen so noch direktere Hilfe bekommen, um eigenständig leben zu können.
Ziel ist es, dass Menschen mit Behinderung die Möglichkeit bekommen, in den eigenen vier Wänden betreut zu werden. Dafür stellt das Gesetz noch mehr Mittel zur Verfügung. Auch die Hilfe zum Lebensunterhalt oder Zuschüsse für orthopädische Versorgung sind im Gesetz enthalten und verbessert. Neu ist auch der Ersatz für Fahrtkosten. Um alle Maßnahmen umsetzen zu können, hat die Landesregierung das Budget von 70 Millionen Euro auf 80 Millionen Euro angehoben.
Im Schuljahr 2021/21 wurden noch 395 Kinder mit 5.900 Stunden von Schulassistenten betreut, im Schuljahr 2023/24 waren es schon 575 Kinder mit über 7.000 Stunden. Das Gesetz erweitert die Schulassistenz, indem es die verfügbaren Stunden kontinuierlich erhöht und allen Schulassistenten:innen den burgenländischen Mindestlohn gewährt. Auch eine Frühförderung für die Kleinsten wurde beschlossen. Das freut vor allem Mario Zagler, Fachbereichsleiter des Vereins „RETTET DAS KIND – Burgenland“.
„Die Frühförderung legt Grundlagen und stellt Weichen für den weiteren Lebensweg der Kinder und ihrer Familien in Bezug auf Teilhabechancen und Selbstbestimmung. Wir von RETTET DAS KIND freuen uns daher sehr, dass dieses zentrale und wichtige Angebot für die jüngsten Mitglieder unserer Gesellschaft nun im Burgenländischen Chancengleichheitsgesetz eine Verankerung gefunden hat.“
Verschiedene Vereine und Interessenvertretungen im Behindertenbereich haben das Gesetz entwickelt, um ideal auf alle Bedürfnisse eingehen zu können. Arthur Sowa, Behindertenvertrauensperson im burgenländischen Landesdienst begrüßt das neue Gesetz.
„Menschen mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen bekommen durch das neue Chancengleichheitsgesetz besser die Möglichkeit, wieder an Erfolg und Wertschätzung in der Bildung, Gesellschaft, Berufswelt und Freizeit teilzuhaben.“
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