Die ÖVP hat 2019 bewusst geplant, das Gesetz zu umgehen und mehr für ihren Wahlkampf auszugeben, als erlaubt. Die Wähler wurden von der Volkspartei absichtlich getäuscht. Diesen Vorwurf der Wochenzeitung „Falter“ bestätigt jetzt der Oberste Gerichtshof. Der damalige Parteimanager der ÖVP: Karl Nehammer.
Jetzt ist es amtlich: Die ÖVP unter Parteichef und Kanzlerkandidat Sebastian Kurz plante 2019 bewusst, die Kostengrenze für den Wahlkampf zu überschreiten. Die Öffentlichkeit haben die Türkisen in der Causa absichtlich getäuscht. Diesen Vorwurf der Wochenzeitung „Falter“ bestätigt jetzt der Oberste Gerichtshof.
In anderen Worten: Kurz und seine Vertrauten haben die Wählerinnen und Wähler 2019 bewusst getäuscht und wollten sich mit einem Gesetzesbruch einen Vorteil bei den Wahlen erkaufen.
Besonders brisant: ÖVP-Generalsekretär war zum besagten Zeitpunkt Karl Nehammer. Heute ist er türkiser Parteichef und Bundeskanzler.
In den letzten 82 Tagen vor einer Nationalratswahl dürfen Parteien nicht mehr als sieben Millionen Euro für den Wahlkampf ausgaben – so will es das Gesetzt. Das soll eine faire Wahlauseinandersetzung ermöglichen. Nicht die Spenden von Reichen Parteigönnern sollen entscheiden, sondern die Wählerinnen und Wähler.
Dieses Gesetz ignorierten Kurz und seine ÖVP im Wahlkampf 2019 bewusst. Zu diesem Schluss kommt die Wochenzeitung „Falter“. Sie veröffentlichte interne Budgets der ÖVP, laut denen die Türkisen planten, für die Wiederwahl von Kurz neun statt der erlaubten sieben Millionen Euro auszugeben. Mit einem einfachen Trick sollte das Gesetz umgangen werden: Kosten, die für den Wahlkampf anfallen, sollten einfach auf anderen Konten verbucht werden. In der Öffentlichkeit behauptete die ÖVP aber immer, sie wolle sogar weniger als erlaubt in den Wahlkampf investieren.
Daraus schloss der „Falter“: Die ÖVP plante 2019 bewusst, das Wahlkampfkosten-Gesetz zu umgehen und täuschte die Wählerinnen und Wähler absichtlich.
Gegen diese Behauptung klagte die ÖVP bereits mehrfach. Aber schon im Sommer 2021 urteilte das Oberlandesgericht Wien, der „Falter“-Vorwurf sei zulässig. Auch dagegen hat die ÖVP Berufung eingelegt. Ohne Erfolg: Jetzt hat auch der Oberste Gerichtshof die türkise Beschwerde zurückgewiesen.
Ob die ÖVP 2019 nicht nur plante, das Gesetz zu umgehen, sondern auch tatsächlich mehr als erlaubt in den Wahlkampf steckte, ist noch nicht bekannt. Die endgültige Wahlkampf-Abrechnung ist immer noch ausständig.
Das Urteil des Obersten Gerichtshofes könnte auch für Kanzler Karl Nehammer unangenehm werden. Nehammer war von Jänner 2018 bis Jänner 2020 Generalsekretär der ÖVP – und als solcher eigentlich oberster Chef der Parteifinanzen und der Wahlkampf-Organisation.
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