Kärnten

Kärnten bekommt brandneues Feuerwehr-Gesetz: Mehr Jugendförderung & Geld vom Bund

Kärnten bekommt ein modernes Feuerwehr-Gesetz. Der Landtag hat die Novellierung beschlossen. Das „Feuerwehrgesetz neu“ setzt auf stärkere Jugendförderung und bringt mehr Geld vom Bund nach Kärnten: Das Land kann künftig mehr Kosten-Rückerstattung bei Waldbränden beantragen.

Die Regelungen zu den Kärntner Feuerwehren sind in die Jahre gekommen. Das entsprechende Gesetz ist bereits 30 Jahre alt. Jetzt bekommt das Bundesland ein brandneues Feuerwehr-Gesetz. Das beschloss der Landtag in seiner Sitzung am 18. März. Damit sollen die insgesamt 419 Kärntner Feuerwehren mit über 24.000 Mitgliedern auch künftig schlagkräftig arbeiten können.

„Wir sind diesmal einen ganz neuen Weg gegangen und haben die Feuerwehren samt ihren Anregungen, Vorstellungen und Wünschen, von Anfang an eng in die Überarbeitung des Gesetzes miteinbezogen“, sagt der zuständige Landesrat Daniel Fellner (SPÖ). Die direkte Einbeziehung der Betroffenen mache das neue Gesetz praxisnäher.

Kärnter Feuerwehrgesetz neu bringt stärkere Jugendförderung

Das frisch beschlossene Gesetz soll das Kärntner Feuerwehrwesen attraktiver machen. Jugendgruppen werden in Zukunft stärker gefördert – mit besonderem Augenmerk auf die sozialen Kompetenzen der Kinder und Jugendlichen.

Die neue Regelung holt außerdem mehr Geld vom Bund nach Kärnten. Durch die Novelle kann das Land ab sofort mehr Kosten-Rückerstattung bei Waldbrand-Einsätzen beantragen. Die Feuerwehr-Schule soll sich zu einem Bildungszentrum entwickeln, die nicht nur in Sachen Brandschutz Wissen vermittelt, sondern auf sämtliche Bereiche des Zivil- und Katastrophenschutzes spezialisiert ist.

Feuerwehr erhebt Gefahrenpotenzial gemeinsam mit Gemeinden

Neu in das Gesetz aufgenommen wurde auch eine Regelung für den Gefahrenabwehrplan (GAP). Konkret heißt das, der Kärntner Landesfeuerwehr-Verband hat das Gefahrenpotenzial innerhalb der Gemeinden gemeinsam mit der jeweiligen Gemeinde zu erheben. Auf dieser Basis werden die Freiwilligen Feuerwehren in den Gemeinden bedarfsgerecht mit Fahrzeugen und Ausrüstung ausgestattet.

Die Kärntner Landesregierung hatte den Gesetzes-Entwurf bereits im Februar beschlossen. Jetzt hat auch der Landtag die Regelung abgesegnet – das neue Feuerwehr-Gesetz kann in Kraft treten. „Die Neuerlassung ist praxistauglich, wohl durchdacht und entspricht allen Anforderungen, die ein modernes Feuerwehrgesetz erfüllen muss“, sagt SPÖ-Landesrat Fellner.

NeueZeit Redaktion

Ähnliche Artikel

  • Oberösterreich

Wohnbau: Lässt Oberösterreich fast 75 Mio. Euro liegen?

Die Bauwirtschaft kämpft mit einer anhaltenden Hochbau-Flaute, gleichzeitig wächst der Bedarf an leistbaren Mietwohnungen. Genau…

28. Januar 2026
  • Advertorial

Hergovich/Weninger: „Unser Druck hat zur EVN-Senkung geführt – Entlastung muss SOFORT kommen!“

Die SPÖ Niederösterreich präsentiert bei der heutigen Pressekonferenz den Energieschwerpunkt ihres „NÖ-Plans“.  Dabei im Fokus:…

27. Januar 2026
  • Sicherheit

Generation Offline: Kommt jetzt Social Media-Verbot für alle unter 15 Jahre?

In Australien ist die digitale Sperrstunde für Unter-16-Jährige bereits Realität. Während dort Millionen Accounts gelöscht…

23. Januar 2026
  • Niederösterreich

„Wer den LUP blockiert, blockiert St. Pölten“

In St. Pölten wird diese Woche gewählt. Gleichzeitig steht die Zukunft des städtischen Bussystems LUP…

23. Januar 2026
  • Oberösterreich

OP-Wartezeiten in Oberösterreich verdoppelt

Die Wartezeiten auf Knie- und Hüftoperationen haben sich in Oberösterreich innerhalb von nur vier Jahren…

23. Januar 2026
  • Gesellschaft

Leihen statt kaufen – die Borgerei in Traiskirchen macht’s vor!

In der Stadtbibliothek Traiskirchen werden längst nicht nur Bücher verliehen: Seit 2022 kann man sich…

22. Januar 2026