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Kärnten bekommt brandneues Feuerwehr-Gesetz: Mehr Jugendförderung & Geld vom Bund

Bild: Flickr/Jeffrey. Link: https://www.flickr.com/photos/jb912/

Kärnten bekommt ein modernes Feuerwehr-Gesetz. Der Landtag hat die Novellierung beschlossen. Das „Feuerwehrgesetz neu“ setzt auf stärkere Jugendförderung und bringt mehr Geld vom Bund nach Kärnten: Das Land kann künftig mehr Kosten-Rückerstattung bei Waldbränden beantragen.

Die Regelungen zu den Kärntner Feuerwehren sind in die Jahre gekommen. Das entsprechende Gesetz ist bereits 30 Jahre alt. Jetzt bekommt das Bundesland ein brandneues Feuerwehr-Gesetz. Das beschloss der Landtag in seiner Sitzung am 18. März. Damit sollen die insgesamt 419 Kärntner Feuerwehren mit über 24.000 Mitgliedern auch künftig schlagkräftig arbeiten können.

„Wir sind diesmal einen ganz neuen Weg gegangen und haben die Feuerwehren samt ihren Anregungen, Vorstellungen und Wünschen, von Anfang an eng in die Überarbeitung des Gesetzes miteinbezogen“, sagt der zuständige Landesrat Daniel Fellner (SPÖ). Die direkte Einbeziehung der Betroffenen mache das neue Gesetz praxisnäher.

Kärnter Feuerwehrgesetz neu bringt stärkere Jugendförderung

Das frisch beschlossene Gesetz soll das Kärntner Feuerwehrwesen attraktiver machen. Jugendgruppen werden in Zukunft stärker gefördert – mit besonderem Augenmerk auf die sozialen Kompetenzen der Kinder und Jugendlichen.

Die neue Regelung holt außerdem mehr Geld vom Bund nach Kärnten. Durch die Novelle kann das Land ab sofort mehr Kosten-Rückerstattung bei Waldbrand-Einsätzen beantragen. Die Feuerwehr-Schule soll sich zu einem Bildungszentrum entwickeln, die nicht nur in Sachen Brandschutz Wissen vermittelt, sondern auf sämtliche Bereiche des Zivil- und Katastrophenschutzes spezialisiert ist.

Feuerwehr erhebt Gefahrenpotenzial gemeinsam mit Gemeinden

Neu in das Gesetz aufgenommen wurde auch eine Regelung für den Gefahrenabwehrplan (GAP). Konkret heißt das, der Kärntner Landesfeuerwehr-Verband hat das Gefahrenpotenzial innerhalb der Gemeinden gemeinsam mit der jeweiligen Gemeinde zu erheben. Auf dieser Basis werden die Freiwilligen Feuerwehren in den Gemeinden bedarfsgerecht mit Fahrzeugen und Ausrüstung ausgestattet.

Die Kärntner Landesregierung hatte den Gesetzes-Entwurf bereits im Februar beschlossen. Jetzt hat auch der Landtag die Regelung abgesegnet – das neue Feuerwehr-Gesetz kann in Kraft treten. „Die Neuerlassung ist praxistauglich, wohl durchdacht und entspricht allen Anforderungen, die ein modernes Feuerwehrgesetz erfüllen muss“, sagt SPÖ-Landesrat Fellner.

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