Kärnten

Kärntner Landtag beschließt mehr Wohnbeihilfe & Heiz-Zuschuss: „Lassen niemanden in kalter Wohnung sitzen“

Gute Nachrichten für Kärntnerinnen und Kärntner: Das Land erhöht die Wohnbeihilfe und erweitert den Heizkostenzuschuss. Beides hat der Landtag in seiner November-Sitzung beschlossen. Für die Wohnbeihilfe gibt´s ab 2022 mindestens 2,5 Millionen Euro mehr. Und sowohl der kleine (110 Euro) als auch der große Heizkostenzuschuss (180 Euro) werden ausgeweitet.

„Die Wohnbeihilfe steht ab sofort noch mehr Kärntnerinnen und Kärntnern zur Verfügung“, sagt SPÖ-Klubobmann Herwig Seiser nach dem Beschluss im Landtag. Möglich macht das eine Änderung des sogenannten Wohnbauförderungs-Gesetzes.

Durch die Änderung erweitert das Land zwei Ebenen der Wohnbeihilfe. Zum einen werden die Fördersummen an sich erhöht. Und zum anderen steigt die Zahl der Bezieher. Das funktioniert durch die Erhöhung des „zumutbaren Wohnungsaufwandes“ und der für die Beihilfe anrechenbaren Betriebskosten. Neu ist auch: Die Wohnbeihilfe wird ab sofort jährlich an die Inflation angepasst – steigt also jedes Jahr mit der Teuerung.

Derzeit beziehen etwa 12.000 Kärntnerinnen und Kärntner Wohnbeihilfe, mit der neuen Regelung könnten es ab 2022 bis zu 13.000 sein.

Für die neue Wohnbeihilfe nimmt das Land insgesamt 2,5 Millionen Euro mehr pro Jahr in die Hand. Der Beschluss im Landtag fiel einstimmig.

Mehr Unterstützung für Häuslbauer: Kärnten erhöht auch Wohnbauförderung

Parallel dazu erhöht Kärnten auch die Wohnbauförderung für Häuslbauer und Käufer von Eigentumswohnungen. Konkret steigt die Einkommensgrenze, bis zu der die Förderung beantragt werden kann. Sie lag bisher bei 38.000 Euro netto Jahreseinkommen und wird auf 43.000 Euro angehoben. Bei zwei Personen im Haushalt erhöht sich die Grenze auf 67.000 (statt bisher 55.000) Euro, für jede weitere Person im gemeinsamen Haushalt nochmal um 6.000 Euro.

Aber auch wer mehr verdient, kann künftig Wohnbauförderung beziehen: Der Landtag beschloss erstmals eine „Einschleifregelung“. Überschreiten Förderwerber die Einkommensgrenze um zehn Prozent, bekommen sie trotzdem noch 75% der Fördersumme. Wird die Grenze um 20% überschritten, beträgt die ausbezahlte Förderung noch 50% der vollen Summe. Selbst bei 30%iger Überschreitung gibt´s noch ein Viertel der Wohnbauförderung.

„Es ist wichtig, für Förderungen klare Grenzen einzuziehen, allerdings ist es unfair, wenn man nur wegen einer geringfügigen Überschreitung gleich um die gesamte Unterstützung umfällt“, sagt Landeshauptmann-Stellvertreterin und Wohnbaureferentin Gaby Schaunig (SPÖ). „Daher führen wir das neue System ein“.

Kärnten weitet Heizkostenzuschuss aus

SPÖ-Klubchef Seiser: „Lassen niemanden in einer kalten Wohnung sitzen“

Beschlossen hat der Landtag auch die Ausweitung des Heizkostenzuschusses. „Durch die Corona-Krise sind aktuell viele Haushalte besonders belastet“, sagt SPÖ-Klubchef Seiser. Zudem steigen die Heizkosten weiter an. Deshalb weitet das Land seinen Zuschuss aus. Seiser: „Wir lassen ganz sicher niemanden in einer kalten Wohnung sitzen.“

Im letzten Jahr haben rund 17.500 Kärntnerinnen und Kärntner Unterstützung fürs Heizen erhalten. Künftig sollen noch mehr Menschen Anspruch sowohl auf den „kleinen“ Zuschuss von 110 Euro als auch auf den „großen“ Heiz-Zuschuss von 180 Euro haben. Wird der Winter besonders kalt, will das Land den Heizkostenzuschuss ganz unbürokratisch erhöhen.

NeueZeit Redaktion

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