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Nach tödlichem Angriff – Lindner schlägt Tests für Listenhunde in OÖ vor

Das neue Hundehaltegesetz in OÖ sorgt für mehr Sicherheit beim Umgang mit unseren vierbeinigen Freunden. // Image by Freepik

Wenn es um das Thema Hundehaltung geht, ist Österreich ein undurchschaubarer „Fleckerlteppich“. Im einen Bundesland gelten Maulkorb-, Leinen- und Registrierungspflicht, im anderen gibt es kaum Vorgaben. Michael Lindner (SPÖ) schlägt deshalb ein Hundehaltegesetz vor. Nach dem tragischen tödlichen Angriff dreier „Listenhunde“ auf eine Joggerin vergangenes Jahr in NÖ war das dringend nötig – und könnte sogar Vorbild für eine einheitliche Regelung in ganz Österreich sein. 

Nach dem tragischen Angriff dreier Listenhunde in Naarn (NÖ) auf eine Joggerin vergangenen Herbst, fordert Kinder- und Jugend-, sowie Tierschutzlandesrat Michael Lindner nun mehr Sicherheit und Verantwortung für Mensch und Tier. Sein Hundehaltegesetz fand in OÖ breite Zustimmung. Denn egal ob Leinen, Maulkorb oder Meldepflicht, jedes Bundesland hat aktuell andere Vorgaben.

In Wien braucht man für Listenhunde einen „Hundeführerschein“, in Vorarlberg und Niederösterreich müssen die Tiere angemeldet werden. Im Burgenland, Tirol und Kärnten gibt es keine Vorschriften. Kein Wunder, dass da keiner mehr durchblickt. Jetzt will Oberösterreich neue, einheitliche Maßnahmen einführen – möglicherweise als Vorbild für ganz Österreich.

Hundehaltegesetz für OÖ: Lindner will „Mehr Verantwortung an beiden Enden der Leine“

Das sind die neuen Richtlinien, die Landesrat Lindner (SPÖ) vorgestellt hat. Konkret schlägt er folgende Punkte in dem neuen Hundehalte-Gesetz vor, diese betreffen nur jene Besitzer mit neuen Hunden:

  • Die Theoriekurse für den „Sachkundenachweis“ sind ab sofort ausschließlich in Präsenz abzuhalten.
  • Es gibt Alltagstauglichkeitstest für große Hunde (ab einer Widerristhöhe von 40cm ODER einem Gewicht über 20kg).
  • Tests werden in Hundeschulen absolviert (gilt nur für alle neuen Hunde).
  • Spazierengehen ist mit höchstens zwei großen Hunden erlaubt.
  • Die Hundehaltung kann bestimmten Halter:innen untersagt oder ihnen bei Problemen die Tiere abgenommen werden.
  • Erhöhte Ausbildungserfordernis für Hund und Halter:in bei den Rassen Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull und Tosa Inu.
  • Leinen- und Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum.
  • Maulkorbpflicht kann auf Basis einer positiven Zusatzevaluierung des Hundes aufgehoben werden.
Image by Freepik

Richtiges Training und „abrichten“ schützt am besten vor Zwischenfällen

Der tragische Zwischenfall in Naarn im Herbst 2023 war nicht der erste Vorfall dieser Art. Dennoch ist wichtig zu erwähnen, dass die richtige Abrichtung des Hundes und viel Training solchen Vorfällen vorbeugen können. Das gilt auch für die Besitzer. Die müssen mit Einführung des neuen Gesetzes (bei neuen Hunden) Lernen, wie man einen Hund richtig erzieht. Denn die Erfahrung zeigt: Leider unterschätzen viele, wie viel Zeitaufwand ein Hund eigentlich mit sich bringt. Oberösterreichs Landesrat Michael Lindner (SPÖ) schlägt deshalb einen Rahmen vor, mit dem mehr Sicherheit an beiden Enden der Leine möglich wird. Das Gesetz könnte auch auf Bundesebene als Vorlage für mehr Sicherheit dienen, denn Hundehalter:innen warten immer noch auf einheitliche Richtlinien.

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