ÖVP und FPÖ haben das burgenländische Jagdgesetz vor dem Verfassungsgerichtshof angefochten. Die Rechnung des damit beauftragten Anwalts ging aber nicht an die beiden Parteien, sondern an den Jagdverband Burgenland. Das sollen Dokumente beweisen, die der SPÖ vorliegen. Der Vorwurf dahinter: Verdeckte Parteienförderung bei ÖVP und FPÖ.
Rechnungshofprüfer in der ÖVP-Parteizentrale, Inseraten-Affäre im Vorarlberger Wirtschaftsbund oder Corona-Förderskandal beim türkisen Seniorenbund in Oberösterreich – die Volkspartei stolpert auch nach dem Rücktritt von Ex-Kanzler Sebastian Kurz weiter von einem Skandal in den nächsten. Die ÖVP-Burgenland hatte bisher immer darauf gepocht, mit den Skandalen der Parteifreunde in den anderen Bundesländern nichts zu tun haben.
Diese Taktik scheint jetzt hinüber zu sein. Denn der SPÖ Burgenland wurden Dokumente zugespielt, die auf unsaubere Geldflüsse bei ÖVP und FPÖ hindeuten. Konkret geht es um eine Rechnung einer Kärntner Anwaltskanzlei über 9.540 Euro, datiert mit 19. Mai 2022. Die Kanzlei verrechnet die juristische Anfechtung des burgenländischen Jagdgesetzes, die von ÖVP und FPÖ betrieben wurde. So weit, so unauffällig.
„Was jedoch eigenartig anmutet, ist, dass die Rechnung des Anwalts nicht von ÖVP und FPÖ bezahlt wurde, sondern diese Rechnung an den Jagdverband gegangen ist“, sagt SPÖ-Klubobmann Robert Hergovich. Der Verdacht: Der Jagdverband habe die Rechnung heimlich für ÖVP und FPÖ übernommen und die beiden Parteien so verdeckt gefördert.
Tatsächlich ist die Rechnung auch schon vom früheren Landesjägermeister Roman Leitner unterschrieben worden. Die notwendige Unterschrift eines zweiten Funktionärs fehlt aber noch, weshalb die Rechnung noch nicht überwiesen wurde, so die SPÖ. Die Sozialdemokraten fordern jetzt Aufklärung und Transparenz. „Die ÖVP und auch die FPÖ müssen sofort aufklären, warum sie politisch agieren und ein anderer dafür die Rechnung bekommt“, sagt Klubobmann Hergovich.
ÖVP-Klubobmann Markus Ulram weist die Vorwürfe in einer Stellungnahme zurück. Mit der Anwaltskanzlei sei vereinbart, dass ÖVP und FPÖ die von ihnen beauftragte Rechtsvertretung auch selbst bezahlen. Allerdings habe er, Ulram, die Rechnung noch nicht erhalten. Wieso die Rechnung dann an den Jagdverband ging, konnte der ÖVP-Klubobmann nicht beantworten.
Der Verfassungsgerichtshof hat die türkis-blaue Beschwerde zum Jagdgesetz jedenfalls bereits abgewiesen. Nach der juristischen Niederlage droht ÖVP und FPÖ durch die unklare Rechnungslegung jetzt auch noch politisches Ungemach.
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