Kärnten

Mehr Direkte Demokratie: Kärntner:innen können Landesvolksbegehren bald digital unterschreiben

Die Landesregierung will die Kärntnerinnen und Kärntner in Zukunft noch mehr in das politische Geschehen einbinden. Um die Bürgerbeteiligung und damit die Direkte Demokratie in Kärnten so einfach wie möglich zu machen, können die Kärntner:innen Landesvolksbegehren in Zukunft online unterstützen. Alles, was man dafür braucht, ist eine Handysignatur oder eine Bürgerkarte. Für Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) ist „das Mitbestimmungsrecht die wichtigste Säule der Demokratie.“

Die Landesregierung baut die „Direkte Demokratie“ in Kärnten weiter aus. Sie will mit neuen Gesetzen für mehr Transparenz und Mitspracherecht sorgen. Die neueste Maßnahme: Landesvolksbegehren sollen in Zukunft auch digital via Handysignatur oder Bürgerkarte unterstützt werden können.

Landesvolksbegehren in Zukunft von zu Hause unterschreiben

Ein entsprechender Gesetzentwurf geht nächste Woche in Begutachtung und soll noch im Dezember dieses Jahres beschlossen werden. Bisher konnten die Kärntnerinnen und Kärntner lediglich bundesweite Volksbegehren mittels Handysignatur und Bürgerkarte unterstützen.

Doch durch die Änderung des Kärntner Volksbegehrensgesetzes soll die Bevölkerung nun auch Landesvolksbegehren ganz einfach und bequem von zu Hause aus online unterschreiben können. 

Eine vermehrte Bürgerbeteiligung liegt Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) besonders am Herzen:

„Das Mitbestimmungsrecht der Bürgerinnen und Bürger ist die wichtigste Säule der Demokratie.“

Gemeinderatssitzungen per Livestream & Petitionen in Gemeinden

Bereits Ende September hatte die Landesregierung Verbesserungen der Direkten Demokratie im Bundesland beschlossen. Alle Gemeinden können nun ihre Gemeinderatssitzungen live im Internet übertragen. Das soll für mehr Transparenz sorgen.

Ebenfalls beschlossen hat die Landesregierung ein Petitionsrecht: Bürgerinnen und Bürger können jetzt Petitionen in ihren Gemeinden einbringen – etwa um neue Parks, Straßen oder andere Gemeindeprojekte zu fordern. Wenn mindestens fünf Prozent der Gemeindebürger:innen unterschreiben, muss die Gemeinde die Petition behandeln.

In einer direkten Demokratie kann das Volk per Definition bei politischen Entscheidungen und Gesetzen mitentscheiden. Der Volkswille soll so möglichst unverfälscht übertragen werden.

Lena Fürst

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Veröffentlicht von
Lena Fürst
Tags: Direkte Demokratie Peter Kaiser Volksbegehren

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