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Kärnten baut Direkte Demokratie aus: Gemeindesitzungen per Livestream & Petitionsrecht für Bevölkerung

Kärntner Landhaus. // Bild: Wikipedia(Johann Jaritz (

Alle Bürgerinnen und Bürger können ihre Ideen und Anliegen künftig mit Petitionen an die eigene Gemeinde richten. Und die Gemeinden können ihre Gemeinderatssitzungen ab sofort live im Internet übertragen. Mit den neuen Gesetzen will die Landesregierung für mehr Transparenz und Mitspracherecht sorgen.

Das besondere an der Gemeindepolitik ist, dass sie vor unserer eigenen Haustüre stattfindet. Und trotzdem fehlt den Bürgerinnen und Bürgern meist der genaue Einblick in das politische Geschehen ihrer Gemeinden. Oft werden Gemeinderatssitzungen lediglich in Protokollen festgehalten, in die man nur zu Amtszeiten Einsicht nehmen kann.

Kärnten ändert das jetzt: Alle Gemeinderatssitzungen können künftig live im Internet übertragen werden. Und die Kärntnerinnen und Kärntner können ab sofort Petitionen an ihre Gemeinden richten. Das hat die Landesregierung auf Antrag von Landesrat Daniel Fellner (SPÖ) beschlossen.

„Gemeinde-Netflix“: Den Politiker:innen live im Internet zuschauen

Bisher konnten die Kommunen ihre Gemeinderatssitzungen wegen Datenschutzbestimmungen nicht online zeigen. Mit der Neufassung der Kärntner Gemeindeordnung sowie des Klagenfurter und Villacher Stadtrechts werden Live-Übertragungen jetzt möglich.

Landesrat Daniel Fellner (SPÖ) erklärt den Ablauf genauer: „Jeder Gemeinderat, der das möchte, kann künftig alle Bürgerinnen und Bürger an seinen Sitzungen online teilhaben lassen. Ein Mehrheitsbeschluss reicht dafür aus.“

Damit will die Landesregierung die Gemeinderatssitzungen für alle zugänglicher machen – denn man kann sie ganz einfach auf PC, Tablet oder Handy entweder live oder im Nachhinein abrufen.

Kärnten baut Direkte Demokratie aus: Bürger:innen können ihre Ideen mit Petitionen einbringen

Außerdem können Bürgerinnen und Bürger künftig Petitionen in ihren Gemeinden einbringen – etwa um neue Parks, Straßen oder andere Gemeindeprojekte zu fordern. Wenn mindestens fünf Prozent der Gemeindebürger:innen unterschreiben, muss die Gemeinde die Petition behandeln.

„Diese Petitionen können alle Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinde umfassen und jederzeit eingebracht werden. Damit erhalten die Bürgerinnen und Bürger nicht nur mehr Mitgestaltungsmöglichkeiten in ihrem Heimatort – sie erhalten auch einen direkteren Einblick in die Aufgabenbereiche und Möglichkeiten der Kommunalpolitik“, sagt Landesrat Fellner zum neuen Petitionsrecht.

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