Ein Haustier kann – wie wir Menschen auch – in der Nacht schwer krank werden oder sich plötzlich verletzen. Deswegen ist ein „tierärztlicher Notdienst“ außerhalb der Ordinationszeiten für Tierbesitzerinnen und Tierbesitzer besonders wichtig. Das Land Kärnten startet jetzt ein Pilotprojekt und finanziert ab sofort den Bereitschaftsdienst von Tierärztinnen und Tierärzten an Wochenenden und Feiertagen – und das in jedem Bezirk in Kärnten.
Ein 24-Stunden-Notdienst ist für Tierbesitzerinnen und Tierbesitzer von großer Bedeutung. Aber für viele Tierarztpraxen ist der rundum Bereitschaftsdienst oft belastend und kaum rentabel: Angefangen bei der psychischen Belastung in Notsituationen, über Personalmangel bis hin zu Beschimpfungen und negativen Bewertungen, wenn dem Tier nicht mehr geholfen werden konnte oder die Kund:innen für die Nachtarbeit keine Zuschläge bezahlen wollen.
Die Kärntner Landesregierung will die Tierarztkliniken jetzt finanziell entlasten und die beste Versorgung für Kleintiere auch außerhalb der Ordinationszeiten garantieren. Deswegen finanziert das Land ab sofort erstmals den tierärztlichen Bereitschaftsdienst. Gemeinsam mit dem Präsidenten der Kärntner Tierärztekammer, Franz Schantl, arbeitete Tierschutzreferentin Beate Prettner (SPÖ) in den letzten Monaten „intensiv an einem Modell zur Abgeltung von tierärztlichen Leistungen“ – und das in ganz Kärnten.
In jedem Bezirk soll in Zukunft an Wochenenden und Feiertagen ein Tierarzt oder eine Tierärztin in einer Praxis verfügbar sein. Dieser oder diese erhält dann vom Land eine „Bereitschaftsdienst-Pauschale“. Dienst- und Einsatzpläne erstellt die Tierärztekammer, die ebenfalls eine monatliche Verwaltungspauschale bekommt.
„Die zuständige Referentin Beate Prettner hat damit im Sinne des Tierschutzes ein wesentliches Signal gesetzt“, so Tierärztekammer-Präsident Schantl.
Die Magistrate Klagenfurt und Villach werden mit den Bezirken Klagenfurt Land beziehungsweise Villach Land zusammengefasst. Da es sich um ein „Pilotprojekt“ handelt, wird dieses vorerst für fünf Monate – also bis 1. März 2023 – angedacht. Bis dahin werden laut Tierschutzreferentin Prettner dann alle relevanten Daten gesammelt und evaluiert. Sollte etwas schieflaufen oder verbesserungsbedürftig sein, werden notwendige Änderungen vorgenommen. Denn Ziel sei es auf jeden Fall, „das Projekt in der Folge in den Regelbetrieb zu übernehmen.“
Der Bereitschaftsdienst am Wochenende beginnt immer samstags um 12:00 Uhr und endet am Montag um 07:00 Uhr in der Früh. An Feiertagen ist ein Tierarzt oder eine Tierärztin ab 7 Uhr bis zum darauffolgenden Tag um 07 Uhr in der Praxis. Die Bereitschaftspauschale vom Tierschutzreferat beträgt 300 Euro. Bis Ende März sollen Gesamtkosten von rund 60.000 Euro entstehen.
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