Österreich

Mit Kärnten macht das 3. Bundesland Kindergärten gratis – in 6 Ländern müssen Eltern noch zahlen

Mit Kärnten macht das dritte Bundesland den Kindergarten-Besuch ab Herbst vollständig kostenlos. In Wien und dem Burgenland gilt der Gratis-Kindergarten schon länger. In den restlichen sechs Bundesländern müssen Eltern für die Betreuung ihrer Kleinsten zahlen – mit großen regionalen Unterschieden.

Kindergärten sind Ländersache. Österreichweit vorgegeben ist nur: Im letzten Jahr vor dem Schuleintritt ist der Kindergarten-Besuch verpflichtend und vormittags kostenlos. Alles andere regeln die Bundesländer. Und in denen gibt es große Unterschiede – vor allem, was die Kosten betrifft.

In Wien ist der Kindergarten seit 2009 ganztägig kostenlos. Seit 2019 sind auch die burgenländischen Kindergärten den ganzen Tag gratis. Und ab September 2023 ist die Betreuungseinrichtung in einem dritten Bundesland vollständig kostenfrei: Kärnten hat den Gratis-Kindergarten einstimmig im Landtag beschlossen (die NeueZeit hat berichtet). In den restlichen sechs Bundesländern müssen die Eltern zahlen. In vier davon ist die Vormittags-Betreuung gratis, in zwei Ländern müssen die Familien auch für den Halbtages-Platz schon Beiträge leisten.

Die drei Bundesländer mit Gratis-Kindergarten sind gleichzeitig auch jene drei Länder, die von SPÖ-Landeshauptleuten regiert werden.

Die Kindergarten-Kosten in Österreich im Bundesländer-Vergleich

Burgenland

Öffentliche Kindergärten und Kinderkrippen sind im Burgenland seit November 2019 beitragsfrei. Die Eltern müssen nur etwaige Zusatzangebote wie das Mittagessen oder Bastelbeiträge selbst bezahlen.

Wien

Wien war das erste Bundesland, das den Gratis-Kindergarten eingeführt hat. Bereits seit 2009 ist die Betreuungseinrichtung in der Bundeshauptstadt kostenlos. Das Mittagessen müssen die Eltern auch hier selbst bezahlen – die Verpflegung kostet 72 Euro pro Monat.

Niederösterreich

Ab September wird die Vormittagsbetreuung für alle unter 6-Jährigen in Niederösterreich kostenlos. Das hat die Landesregierung letzten Herbst beschlossen. Der Kindergarten-Besuch am Nachmittag bleibt gebührenpflichtig. Allerdings sollen die Kosten von durchschnittlich 400 Euro auf maximal 180 Euro pro Jahr sinken und die Öffnungszeiten der Kindergärten ausgebaut werden.

Oberösterreich

In Oberösterreich ist der Vormittag im Kindergarten gratis, der Nachmittag kostet allerdings. Eltern zahlen je nach Einkommen zwischen 46 Euro und 119 Euro pro Monat, wenn ihre Kinder fünf Tage pro Woche auch nachmittags Betreuung brauchen. Die Landesregierung hatte die Gebühren für die Nachmittagsbetreuung erst 2018 wieder eingeführt.

Steiermark

Steirische Eltern müssen für die Vormittage und die Nachmittage im Kindergarten zahlen. Familien mit geringem Einkommen sind von den Gebühren befreit, ab 1.830 Euro monatlichem Netto-Einkommen gibt es gestaffelte Beiträge. Die Höchstgrenze für die Kindergarten-Kosten liegt bei 244 Euro pro Monat (wenn das Kind neun bis zehn Stunden tägliche Betreuung in Anspruch nimmt).

Kärnten

Schon in den letzten Jahren vergünstigte die Kärntner Landesregierung den Kindergarten-Besuch schrittweise. Ab September 2023 wird der Kindergarten nun vollständig kostenlos – vormittags und nachmittags. Die Eltern müssen dann, wie auch in Wien und dem Burgenland, nur mehr das etwaige Mittagessen oder den Bastelbedarf selbst bezahlen.

Salzburg

In Salzburg zahlen Eltern derzeit voll – noch. Denn ab April 2023 wird die Vormittagsbetreuung in den Kindergärten kostenfrei. Wenn die Kinder auch nachmittags Betreuung brauchen, etwa weil die Eltern Vollzeit arbeiten, fallen aber weiterhin Gebühren an.

Tirol

Tirol hat einen Gratis-Halbtages-Kindergarten: Wie in anderen Bundesländern werden die Kinder am Vormittag kostenfrei betreut. Das gilt bis zu 20 Stunden in der Woche für zehn Monate im Jahr. Für Betreuung darüber hinaus – Ganztages-Betreuung oder Ferien-Betreuung – müssen die Eltern extra zahlen.

Vorarlberg

In Vorarlberg ist der Kindergarten insgesamt kostenpflichtig, sowohl vormittags als auch nachmittags. Bezieherinnen und Bezieher von Mindestsicherung oder Wohnbeihilfe haben Anspruch auf einen ermäßigten Tarif. In Härtefällen bekommen auch andere Haushalte mit niedrigen Einkommen Unterstützung bei den Kindergarten-Gebühren.

NeueZeit Redaktion

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