Als erstes österreichisches Bundesland führt die Steiermark eine Leerstandsabgabe ein. Wer eine Wohnung aus Profitgründen leerstehen lässt, muss in Zukunft zahlen. Damit wird das Problem des Wohnungsleerstandes bei gleichzeitiger Verbauung bekämpft. Das neue Gesetzespaket schränkt auch die Spekulation mit Baugrund durch eine Abgabe ein. Nicht zuletzt verhindert es Bodenversiegelung durch riesige Einkaufszentren und Parkplätze.
Update 26. April 2022: Der steirische Landtag hat die Leerstandsabgabe mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und Grünen wie geplant beschlosse.
Das aus 190 Paragraphen bestehende Bau- und Raumordnungsgesetz des Landes Steiermark erfährt die umfassendste Veränderung seit vielen Jahrzehnten. Die Gesamtheit der Reformen soll dazu führen, dass Wohnen leistbar bleibt und Neubauten klimafreundlicher werden. Österreichweit einmalig an der Reform ist die Einführung einer Leerstandsabgabe.
Wie notwendig die steirischen Maßnahmen sind, zeigt ein Blick auf die Entwicklung in den letzten Jahren. Unabhängig von der aktuellen Teuerungswelle steigen die Mieten seit Jahren. Gleichzeitig nimmt die Verbauung in den großen Städten zu. Vor allem in Graz hat der profitorientierte Bauwahn der Ära Nagl zu einem massiven Leerstandsproblem sowie Rekordpreisen am Wohnungsmarkt geführt. Wohnen ist daher mittlerweile in Graz schon teurer als in Wien.
Um der Spekulation mit Wohnraum ein Ende zu setzen, erlässt die Steiermark als erstes österreichisches Bundesland ein Leerstandsabgabegesetz. Wer eine Wohnung länger als ein Jahr leer stehen lässt, muss in Zukunft eine Abgabe zahlen. Der Betrag orientiert sich dabei an der Größe der Wohnfläche. Für eine 100 m² große Wohnung beträgt die Leerstandsabgabe in der Steiermark künftig 1.000 Euro pro Jahr. Für Immobilienkonzerne, die beispielsweise in Graz oft hunderte Wohnungen zu Spekulationszwecken leerstehen lassen, wird es also teuer.
Zusätzlich ist im neuen Gesetz auch eine Abgabe auf Zweitwohnsitze enthalten. Deren Höhe ist ident mit der Leerstandsabgabe. Die Zweitwohnsitzabgabe ist vor allem für Tourismusgemeinden relevant. Diese kämpfen in der Steiermark seit Jahren mit dem Problem, dass Reiche Grundstücke und Wohnungen kaufen, die sie dann nur für wenige Wochen im Jahr bewohnen. Das treibt die Immobilienpreise in die Höhe und sorgt gleichzeitig dafür, dass sich viele Einheimische keine Wohnung mehr leisten können.
Grundsätzlich ist es jeder Gemeinde selbst überlassen, ob sie eine Leerstandsabgabe und eine Zweitwohnsitzabgabe einführt. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass die ersten entsprechenden Beschlüsse schnell gefasst werden.
In Graz hat die rot-rot-grüne Koalition bereits in ihrem Regierungsprogramm die Einführung einer Leerstandsabgabe verankert. Zuvor wird jedoch noch eine Leerstandserhebung durchgeführt. Die Einführung einer Zweitwohnsitzabgabe ist vor allem für obersteirsiche Gemeinden, in denen der Wintertourismus boomt, eine Option.
Während die Einführung einer Leerstandsabgabe bereits bestehenden Wohnraum in der Steiermark günstiger machen soll, ist das neue Raumordnungs- und Baugesetz vor allem auf Nachhaltigkeit bedacht. Es sorgt dafür, dass Gemeinden solange keine neuen Flächen als Bauland ausweisen dürfen, bis alle bisher in diese Kategorie fallenden Grundstücke tatsächlich bebaut sind.
Um private Grundstücksspekulation zu unterbinden, führt das Land eine Raumordnungsabgabe in Höhe von zwei Prozent des Grundstückspreises pro Quadratmeter ein. Diese wird fällig, wenn ein Grundstück fünf Jahre nach Kauf noch immer nicht bebaut wurde. Es besteht für den Eigentümer jedoch auch die Möglichkeit, das Bauland wieder in Freiland umwidmen zu lassen. Ebenfalls gut für das Klima ist eine neue Bestimmung für Handelsbetriebe: Sie dürfen Neubauten ab einer Größe von 400 m² zumindest zweigeschoßig errichten.
Zusätzlich sieht das Gesetz eine Beschränkung der Parkplatzfläche vor. Hannes Schwarz, Klubobmann der SPÖ im steirischen Landtag, fasst die Wirkung der Reform so zusammen: „Mit dem neuen Gesetzespaket sagen wir ausuferndem Bodenverbrauch den Kampf an. Gleichzeitig erhöhen wir damit die Verfügbarkeit von leistbarem Wohnraum“. Das Gesetz dürfte bald beschlossen werden.
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