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„Arbeitswillig“ oder Strafe: Darüber entscheidet jetzt die Politik

(c) canva | Land Steiermark / Streibl

Die steirische Landesregierung aus FPÖ und ÖVP plant ein neues Sozialunterstützungsgesetz, das in mehreren Punkten deutlich über bisherige Regelungen hinausgeht und von Expert:innen wie politischen Vertreter:innen scharf kritisiert wird.

Das neue Gesetz sieht neben Leistungskürzungen erstmals auch hohe Verwaltungsstrafen vor, die im Extremfall sogar zu Haft führen können. Zuschläge für Minderjährige werden stärker degressiv gestaltet, was die monatlichen Beiträge weiter senkt. Sozialorganisationen und Oppositionsparteien warnen vor erheblichen sozialen und rechtlichen Folgen.

Hohe Strafen möglich

Kern des Gesetzes ist eine Neuregelung rund um das Kriterium der „Arbeitswilligkeit“. Personen, die ihre Arbeitskraft nicht in „zumutbarer Weise einsetzen“, können künftig zweimal innerhalb von zwölf Monaten mit Strafen von 200 bis 4000 Euro belegt werden. Bei Zahlungsunfähigkeit droht eine Ersatzfreiheitsstrafe.

AMS-Landeschef Karl Heinz Snobe bewertet das neue Regelwerk insgesamt als deutliche Verschlechterung“. Die erweiterten Sanktionsmöglichkeiten könnten laut Snobe „zur existenziellen Bedrohung mit möglicher Obdachlosigkeit“ führen.

Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung begrüßen hingegen die geplanten Neuerungen. Sozialorganisationen sehen in der Reform ein System, das Druck erzeugt, aber kaum Aussicht auf tatsächliche Integration in den Arbeitsmarkt bietet.

SPÖ kritisiert unklare Definition der Arbeitswilligkeit

Kritik kommt auch von SPÖ-Klubobmann Hannes Schwarz. Er stellt die Frage, nach welchen Kriterien künftig entschieden werden soll, wer als „arbeitswillig“ gilt. Beispielhaft nennt er etwa einen KFZ-Lehrling, der nach der Ausbildung nicht übernommen wird und kein adäquates Stellenangebot erhält, eine alleinerziehende Mutter ohne Kinderbetreuungsplatz oder einen Straßenarbeiter, der mit Mitte fünfzig gesundheitlich eingeschränkt ist. Für diese Gruppen könnte das Gesetz massive Nachteile bedeuten, obwohl sie objektiv kaum Gestaltungsspielraum haben.

Auswirkungen auf Mindestpensionist:innen, Alleinerziehende, chronisch Kranke

Besonders betroffen wären laut Kritik jene Menschen, die bereits jetzt zu den sozial Schwächsten zählen, darunter Mindestpensionist:innen, Alleinerziehende, chronisch Kranke, Pflegebedürftige und Frauen in Gewaltschutzeinrichtungen. Durch die geplante Kürzung der Basisleistungen könnten sie in eine noch schwierigere Lage geraten.

Ablenkungsmanöver oder arbeitsmarktpolitische Notwendigkeit?

Die SPÖ sieht das Gesetz in einem größeren politischen Kontext. Schwarz spricht von einer „Ablenkungsstrategie“ der FPÖ: Immer dann, wenn die Landesregierung bei zentralen Themen wie Gesundheitsversorgung oder Wirtschaftspolitik nicht vorankomme, präsentiere sie Maßnahmen, die Härte gegenüber einzelnen Bevölkerungsgruppen signalisieren sollen. Laut SPÖ wird damit ein Asyl-Diskurs genutzt, um Einschnitte in der allgemeinen Sozialpolitik zu rechtfertigen.

Zusätzliche Härte kommt aus der arbeitsmarktpolitischen Perspektive: Während das neue Gesetz Sanktionen verschärft, wurden gleichzeitig Projekte wie Produktionsschulen – die nachweislich Menschen in Beschäftigung bringen – gekürzt.

Offene Fragen vor Beschluss

Die Arbeiterkammer ortet in einer Stellungnahme zur Begutachtung des Gesetzes verfassungsrechtliche Probleme. Auch die Abgrenzung, wann eine Arbeit als „zumutbar“ gilt, und wer diese Einschätzung trifft, ist unklar. Sozialorganisationen warnen bereits vor einer möglichen Verschärfung von Armutslagen im Bundesland.

Beschließt der Landtag das Gesetz noch vor Weihnachten, entscheidet es ab Februar 2026 aktiv darüber, wer Unterstützung erhält und wer sanktioniert wird. Für viele Betroffene steht dabei weit mehr als Politik am Spiel.

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